ERFURT (dpa-AFX) - Das Bundesarbeitsgericht verhandelt am Mittwoch (10.00 Uhr) über die Frage, ob eine muslimische Krankenschwester in einer evangelischen Klinik ein Kopftuch tragen darf. Den Erfurter Richtern liegt erstmals ein solcher Streit mit einem kirchlichen Arbeitgeber vor, wie eine Sprecherin sagte. Geklagt hat eine 36-Jährige aus Bochum, die nach einer längeren Job-Pause mit einem Kopftuch zum Dienst zurückkehren wollte. Das Krankenhaus in evangelischer Trägerschaft erlaubte das nicht und stellte sie frei. Die Frau beruft sich auf ihre Religionsfreiheit und verlangt ihren ausstehenden Lohn. Die Klinik argumentiert mit dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht.b