MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Bundesfinanzhof hält das Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig und hat es dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Die weitgehende oder vollständige steuerliche Befreiung von Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen von der Erbschaftsteuer stelle eine ungerechtfertigte und damit 'verfassungswidrige Überprivilegierung dar', erklärten die obersten Steuerrichter am Mittwoch in München. Es könne nicht unterstellt werden, dass die Erbschaftsteuer typischerweise die Betriebsfortführung gefährde.
Die Gleichstellung von Geschwistern, Nichten und Neffen mit familienfremden Dritten bei der Erbschaftsteuer erklärte der Bundesfinanzhof dagegen für rechtens. Der im Grundgesetz verankerte Schutz von Ehe und Familie beziehe sich nur auf die Gemeinschaft von Eltern und Kindern. Die Klage eines Mannes, der seinen kinderlosen Onkel gepflegt hatte und nach dessen Tod für eine Erbschaft von 51 000 Euro den selben Steuersatz wie nicht verwandte Dritte bezahlen musste, wurde trotzdem nicht abgewiesen. Denn das seit 2009 geltende Erbschafssteuer- und Schenkungsgesetz ist nach Ansicht des Bundesfinanzhof 'im Kern verfassungswidrig wegen der Betriebsbegünstigung'./rol/DP/stb
Die Gleichstellung von Geschwistern, Nichten und Neffen mit familienfremden Dritten bei der Erbschaftsteuer erklärte der Bundesfinanzhof dagegen für rechtens. Der im Grundgesetz verankerte Schutz von Ehe und Familie beziehe sich nur auf die Gemeinschaft von Eltern und Kindern. Die Klage eines Mannes, der seinen kinderlosen Onkel gepflegt hatte und nach dessen Tod für eine Erbschaft von 51 000 Euro den selben Steuersatz wie nicht verwandte Dritte bezahlen musste, wurde trotzdem nicht abgewiesen. Denn das seit 2009 geltende Erbschafssteuer- und Schenkungsgesetz ist nach Ansicht des Bundesfinanzhof 'im Kern verfassungswidrig wegen der Betriebsbegünstigung'./rol/DP/stb