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Bundesfinanzhof könnte 2021 in Cum-Ex-Verfahren entscheiden

Veröffentlicht am 18.02.2021, 11:13
© Reuters.

München, 18. Feb (Reuters) - Der Bundesfinanzhof könnte noch im laufenden Jahr eine Entscheidung zur steuerlichen Bewertung von Cum-Ex-Geschäften treffen. Ein entsprechendes Verfahren sei anhängig, teilte das Gericht am Donnerstag in seinem Jahresbericht mit. In dem Fall, der 2020 eingegangen sei, habe ein US-Pensionsfonds Erstattung von Kapitalertragssteuer beantragt. Er sei an einer Personengesellschaft beteiligt gewesen, die Cum/Ex-Geschäfte betrieben habe. Der Gerichtshof müsse insbesondere klären, wem die gehandelten Aktien steuerlich zugeordnet werden müssten.

Bei den Cum-Ex-Geschäften ließen sich Anleger die einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe ihrer Bank mehrfach erstatten. Dazu verschoben sie um den Stichtag der Dividendenzahlung herum untereinander Aktien mit und ohne Dividendenanspruch. Dem Fiskus entstand dadurch ein Schaden in Milliardenhöhe. Deutschlandweit laufen zahlreiche Ermittlungen gegen Händler, Anwälte und Steuerberater wegen des Cum-Ex-Skandals.

Insgesamt gingen 2020 1995 Fälle beim Bundesfinanzhof ein, das ist der siebte Rückgang in Folge, heißt es in dem Jahresbericht weiter. Die Richter konnten 2122 Fälle als erledigt abschließen. Damit sank die Zahl der offenen Verfahren auf 1603. Ihren Schwerpunkt hätten die Richter auf die älteren Verfahren gelegt: Nur noch 134 der offenen Verfahren seien vor 2019 beim Bundesfinanzhof eingegangen.

(Reporterin: Christina Amann, redigiert von Sabine Ehrhardt. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Redaktionsleitung unter der Telefonnummer +49 30 2201 33702)

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