KARLSRUHE (dpa-AFX) - Ein Wohnungsinhaber muss es hinnehmen, wenn der über ihm lebende Eigentümer den leiseren Teppichboden durch Parkett ersetzt. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag. Ein Rentner-Paar aus Travemünde an der Ostsee hat damit gegen die darüber wohnenden Eigentümer verloren. Diese hatten den alten Teppich herausgerissen und mit Parkett ersetzt. Deshalb wurde es lauter in der unteren Wohnung. Aus Sicht des Landgerichts war die Belästigung aber noch unter der Trittschallgrenze von 63 Dezibel und damit zumutbar. Das sah jetzt auch der BGH so (Aktenzeichen beim BGH: V ZR 73/14).