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Bundesnetzagentur geht gegen Call-by-Call-Anbieter vor

Veröffentlicht am 19.09.2012, 17:45
BONN (dpa-AFX) - Wegen fehlender und fehlerhafter Preisansage geht die Bundesnetzagentur gegen den Betreiber des Call-by-Call-Dienstes mit der Vorwahl 01063 vor. Für den Zeitraum vom 1. August 2012 bis zum 11. September 2012 dürften den Verbrauchern Gespräche über diese Betreiberkennzahl nicht in Rechnung gestellt werden, teilte die Bundesnetzagentur am Mittwoch mit. Die Forderungen dürften auch nicht mehr eingezogen werden. Wer schon gezahlt habe, könne mit Hilfe der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwalts versuchen, das Geld zurückzufordern. Von dem Betreiber war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Testanrufe hätten Mängel offenbart, erklärte die Behörde. Seit 1. August 2012 müssten Anbieter von Call-by-Call-Diensten den Bruttopreis ansagen, den dieser Dienst koste. Die Preisansage und mindestens drei weitere Sekunden müssten kostenlos sein. Gleichzeitig müsse darauf hingewiesen werden, ab wann das Gespräch kostenpflichtig sei. dadurch werde sichergestellt, dass Verbraucher Zeit hätten zu entscheiden, ob sie den Dienst zu dem genannten Preis in Anspruch nehmen wollten.

'Der Gesetzgeber hat die Preistransparenz zum Schutze des Verbrauchers eingeführt', erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, in einer Mitteilung. 'Wir greifen hart durch, um den Verbraucher zu schützen und zu verhindern, dass der Wettbewerb durch Rechtsbruch verzerrt wird', unterstrich der Behördenchef./vd/DP/jha

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