BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesrat hat am Freitag milliardenschwere Ausnahmen für rund 25.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes bei der Stromsteuer gebilligt. Der sogenannte Spitzenausgleich war bereits zu rot-grünen Zeiten eingeführt worden, um bei der politisch gewünschten stärkeren Besteuerung von Energie Unternehmen mit hohem Stromverbrauch nicht über Gebühr zu belasten. Die Ausnahmen sollen bis 2022 verlängert werden, wenn begünstigte Betriebe mindestens 1,3 Prozent Energie pro Jahr einsparen. Da es hier um Rabatte bei der Stromsteuer geht, treffen diese Mindereinnahmen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro pro Jahr nicht direkt die übrigen Stromverbraucher./ir/DP/jha