BERLIN/MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung will Anleger besser vor Falschberatung schützen. Denkbar sei, die Beratungsprotokolle, die Banken und Versicherungen nach einem Anlagegespräch anfertigen müssen, zu standardisieren, "damit bestimmte Punkte in jedem Fall immer abgefragt und dokumentiert werden", sagte Justizstaatssekretär Gerd Billen der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwoch). Auch sei denkbar, Beratungsgespräche generell aufzeichnen zu lassen. "Das hätte den Vorteil, dass wirklich alles, was besprochen wurde, auch festgehalten wird."
Damit reagiert das Justizministerium auf eine Studie, die an diesem Mittwoch veröffentlicht werden soll. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass Anleger oft kein Beratungsprotokoll erhalten oder es unvollständig ist. "Ziel der Protokollpflicht war, den Kunden ein Dokument in die Hand zu geben, mit dem sie im Zweifelsfall vor Gericht beweisen können, wie das Beratungsgespräch abgelaufen ist", sagte Billen der Zeitung. In der Praxis laufe aber vieles nicht so, wie der Gesetzgeber sich das vorgestellt habe.tk