ERFURT (dpa-AFX) - Das Bundesarbeitsgericht hat der mehrfachen Befristung von Arbeitsverträgen engere Grenzen gesetzt. Künftig müssen Arbeitgeber bei sehr langen Kettenbefristungen begründen, wieso das Arbeitsverhältnis nicht in ein dauerhaftes umgewandelt wird, entschieden die obersten deutschen Arbeitsrichter am Mittwochabend in Erfurt (7 AZR 443/09).
Zeiträume, ab wann der Missbrauch beginnt, definierten sie jedoch zunächst nicht. In Fällen wie der Klägerin, in denen langjährige Befristungen mit vielen Verträgen die gesamte Erwerbsbiografie umfassten, liege ein Missbrauch nahe, sagte Gerichtssprecherin Inken Gallner.
Das Bundesarbeitsgericht verwies die Klage jedoch an das Landesarbeitsgericht Köln zurück. Dieses muss jetzt über eine Festanstellung der 34 Jahre alten Bianca Kücük entscheiden, die mit insgesamt 13 befristeten Verträgen elfeinhalb Jahre lang als Vertretung beim Amtsgericht Köln beschäftigt war. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Januar entschieden, dass die mehrfache Befristung von Arbeitsverträgen zulässig ist./geh/DP/he
Zeiträume, ab wann der Missbrauch beginnt, definierten sie jedoch zunächst nicht. In Fällen wie der Klägerin, in denen langjährige Befristungen mit vielen Verträgen die gesamte Erwerbsbiografie umfassten, liege ein Missbrauch nahe, sagte Gerichtssprecherin Inken Gallner.
Das Bundesarbeitsgericht verwies die Klage jedoch an das Landesarbeitsgericht Köln zurück. Dieses muss jetzt über eine Festanstellung der 34 Jahre alten Bianca Kücük entscheiden, die mit insgesamt 13 befristeten Verträgen elfeinhalb Jahre lang als Vertretung beim Amtsgericht Köln beschäftigt war. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Januar entschieden, dass die mehrfache Befristung von Arbeitsverträgen zulässig ist./geh/DP/he