BERLIN (dpa-AFX) - Die Hürden für den Zusammenschluss von Presseverlagen werden gesenkt. Der Bundestag beschloss am Donnerstag eine Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Damit werden Pressefusionen erleichtert. Künftig müssen Verlage einen geplanten Zusammenschluss erst bei einem gemeinsamen Umsatz von 62,5 Millionen Euro beim Kartellamt anmelden. Bislang lag die sogenannte Aufgreifschwelle bei 25 Millionen Euro. Die Bundesregierung will damit den Handlungsspielraum kleiner und mittlerer Presseunternehmen auch in Konkurrenz zu digitalen Medien stärken. Zudem wird die Sonderstellung von Presse-Großhändlern gesetzlich abgesichert./wn/DP/wiz