(Stellt im letzten Absatz klar, dass sich die Bundesregierung laut einem Sprecher des Finanzministeriums in ihrer Argumentation auf Artikel 311 und nicht auf Artikel 122 stützt)
Karlsruhe, 21. Apr (Reuters) - Dem 750 Milliarden Euro schweren Corona-Aufbaufonds der Europäischen Union steht von deutscher Seite aus nichts mehr im Wege. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es ab, die dafür notwendige Schuldenaufnahme durch die EU zu stoppen. Damit hatte der Eilantrag einer Bürgerinitiative um den AfD-Gründer Bernd Lucke keinen Erfolg und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier kann das entsprechende Gesetz zur nationalen Umsetzung des EU Eigenmittelbeschlusses nun unterzeichnen.
Der Bundestag hatte der gemeinsamen Schuldenaufnahme der EU-Länder für den Wiederaufbaufonds am 25. März mit Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt, der Bundesrat folgte einen Tag später. Aber noch am selben Tag reichte das Bündnis einen Eilantrag und Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. Daraufhin untersagte der Zweite Senat dem Bundespräsidenten, den Vertrag bis zur Entscheidung über den Eilantrag zu unterzeichnen. Die Verfassungsbeschwerde des Bündnis Bürgerwille bleibt auch nach dem Beschluss zum Eilantrag noch anhängig. Wann das Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache entscheiden will, wurde nicht mitgeteilt.
Die Kläger argumentieren, die EU-Verträge würden eine gemeinsame Schuldenaufnahme verbieten. Die EU-Kommission beruft sich dagegen unter anderem auf Artikel 122 der EU-Verträge. Nach dieser Ausnahmeregelung kann bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen einem Mitgliedsstaat "unter bestimmten Bedingungen ein finanzieller Beistand der Union gewährt" werden. Die Bundesregierung beruft sich hingegen auf Artikel 311 der EU-Verträge, der die Eigenmittel der EU regelt, wie ein Sprecher des Finanzministeriums erläuterte. (Reporterin: Ursula Knapp redigiert von Sabine Wollrab und Ralf Banser. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Redaktionsleitung unter den Telefonnummern 030 2201 33711 (für Politik und Konjunktur) bzw. 030 2201 33702 (für Unternehmen und Märkte)