n MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die von der CSU eingesetzte Arbeitsgruppe zur Streikreform strebt nach einem Zeitungsbericht eine gesetzliche Pflicht zur Ankündigung bestimmter Arbeitskämpfe an. So sollten Streiks, die die Daseinsvorsorge oder die Infrastruktur betreffen, mindestens vier Werktage vorher angekündigt werden müssen, berichtete der "Münchner Merkur" (Dienstag). Die Zeitung beruft sich auf ein Konzept, über das der CSU-Vorstand im Januar beraten soll. Demnach nennt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Parteivize Peter Gauweiler, als Beispiel die Streiks bei der Bahn. Die Tarifparteien sollten auch eine Notdienstvereinbarung treffen und einen Streikfahrplan vorlegen müssen, hieß es. Bekannt ist bereits, dass Gauweiler ein obligatorisches Schlichtungsverfahren anstrebt.
Die Arbeitsgruppe war im Zuge der Streiks der Gewerkschaft der Lokführer (GdL) im November eingesetzt worden.sl
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