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Cum-Ex-Skandal: Revision gegen Bewährungsstrafen für Ex-Banker

Veröffentlicht am 09.11.2022, 17:44
Aktualisiert 09.11.2022, 17:45
© Reuters.

WIESBADEN (dpa-AFX) - Das Cum-Ex-Urteil des Landgerichts Wiesbadens gegen zwei frühere Beschäftigte der Hypovereinsbank soll angefochten werden. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft hätten Revision eingelegt, sagte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch. Damit muss sich der Bundesgerichtshof als höhere Instanz mit dem Fall befassen. Bestätigt er das Urteil des Landgerichts Wiesbaden, ist es rechtskräftig. Andernfalls wird es ganz oder teilweise aufgehoben.

Das Landgericht Wiesbaden hatte Anfang November einen früheren Banker der Hypovereinsbank wegen Steuerhinterziehung mittels Cum-Ex-Aktiengeschäften zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Ein weiterer Ex-Banker erhielt wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung. Zudem müssen die Männer 60 000 Euro bzw. 20 000 Euro Bewährungsauflagen an die Staatskasse zahlen. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte mehrjährige Haftstrafen ohne Bewährung gefordert.

Bei Cum-Ex-Geschäften nutzten Banken und andere Finanzakteure eine Gesetzeslücke, um den Staat zu betrügen. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit und ohne Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die nicht gezahlt worden waren. Dem Fiskus entstand geschätzt ein Schaden von mindestens zehn Milliarden Euro. Erst 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Der Bundesgerichtshof entschied 2021, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.

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