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Der nächste Versuch - Bahn-Tarifparteien mühen sich um Annäherung

Veröffentlicht am 20.11.2014, 15:28
Der nächste Versuch - Bahn-Tarifparteien mühen sich um Annäherung

n BERLIN (dpa-AFX) - Zum x-ten Mal sitzen sich die Kontrahenten im Bahn-Tarifstreit gegenüber. Dieser Freitag bietet die Chance für einen Neuanfang in dem festgefahrenen Konflikt. Das Unternehmen und die beiden Gewerkschaften EVG und GDL haben erklärt, über Inhalte verhandeln zu wollen. Doch Grundsätzliches trennt noch immer die Lokführergewerkschaft GDL von den beiden anderen Parteien.

Worin besteht der Kern des Tarifkonfliktes?

Anders als bei anderen Tarifauseinandersetzungen stehen bislang nicht Einkommen, Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen im Vordergrund. Vielmehr geht es um einen Konflikt zwischen zwei Gewerkschaften. Dabei konkurriert die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), getragen von 34 000 Mitgliedern, mit der 210 000 Mitglieder starken Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) um die Vertretungsmacht bei einem Teil der Belegschaft. Die Deutsche Bahn wiederum will Tarifkonkurrenz vermeiden. Bahn und EVG sind sich einig: Für eine Berufsgruppe soll nur ein Tarifvertrag gelten - oder zwei, die inhaltsgleich sind.

Wen zählt die GDL außer den Lokführern noch zum Zugpersonal?

Die GDL will die Verhandlungsmacht auch für rund 8800 Zubegleiter, 2500 Gastronomen in den Speisewagen, 3100 Lokrangierführer sowie 2700 Instruktoren, Trainer und Zugdisponenten. Das macht zusammen 17 100 Mitarbeiter. Am Mittwoch hat die GDL klargestellt, dass sie darüber hinaus keine Ausdehnung plant. Sie wolle sich auf den Eisenbahnbetrieb beschränken, nicht aber bei der Netztochter aktiv werden.

Wie begründet die GDL ihren Anspruch?

Die Gewerkschaft beruft sich auf Artikel 9 des Grundgesetzes. Darin ist die Koalitionsfreiheit verankert - also auch das Recht, für alle Berufe Gewerkschaften zu gründen. Die GDL leitet daraus ab, dass sie für all ihre Mitglieder Tarifverträge abschließen darf. "Dieses Grundrecht ist in Gefahr und damit die Funktion von Gewerkschaften an sich", so der GDL-Vorsitzende Claus Weselsky. Das Landesarbeitsgericht Hessen hat zumindest die Streiks für diese Ziele in einem Eilverfahren vor zwei Wochen gebilligt.

Welche Gewerkschaft verhandelt denn nun für wen?

Das ist der heikle Punkt und auch für die Verhandlungsrunde am Freitag nicht klar. Die EVG leitet aus dem Organisationsgrad ihr Verhandlungsmandat für die jeweiligen Berufsgruppen ab. Wer stärker ist, soll in Tarifverhandlungen das Sagen haben. Die GDL setzt dagegen auf das Prinzip Tarifpluralität, das das Bundesarbeitsgericht seit 2010 gelten lässt. Demnach darf es auch mehrere Tarifverträge für dieselbe Mitarbeitergruppe eines Betriebes geben.

Wie stark sind EVG und GDL bei der Deutschen Bahn?

Bei den Lokführern ist die Sache klar: 20 000 sind bei der Bahn angestellt. Die GDL reklamiert drei Viertel von ihnen als ihre Mitglieder, das wären etwa 15 500. Die EVG gibt ihre Mitgliederzahl unter den Lokführern mit 5000 an. Das geht nicht ganz auf, selbst wenn alle Lokführer gewerkschaftlich organisiert wären. Aber: Das Kräfteverhältnis ist eindeutig, drei zu eins für die GDL.

Wie sieht es bei den übrigen Mitarbeitern aus?

Schwieriger und umstritten es bei den übrigen rund 17 000 Mitarbeitern, die nach GDL-Definition zum Zugpersonal zählen. Die EVG sagt, 65 Prozent der Zugbegleiter und 75 Prozent der Lokrangierführer seien bei ihr organisiert. Das wären zusammen allein bei diesen beiden Berufsgruppen 9860 Beschäftigte. Die GDL macht eine andere Rechnung auf: 37 000 Beschäftigte (inklusive Lokführer) gehören zum Zugpersonal. Davon seien 19 000 GDL-Mitglieder, das wäre eine Mehrheit von 51 Prozent.

Welche Rolle spielt die Absicht der Bundesregierung, im Dezember ein Gesetz zur Tarifeinheit auf den Weg zu bringen?

Für die GDL ist das sehr bedeutsam. Denn ein solches Gesetz könnte ihre Handlungsmöglichkeit einschränken. Möglicherweise verlöre sie in bestimmten Ausgangslagen das Streikrecht. Damit wäre die GDL wie andere Berufsgewerkschaften (Cockpit, Marburger Bund) in ihrer Existenz bedroht. Die GDL hat bereits angekündigt, dass sie ein solches Gesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen würde.ri/fr

nn

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