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DGAP-Adhoc: Augusta Technologie AG: Konzernverschmelzung / umwandlungsrechtlicher Squeeze-out (deutsch)

Veröffentlicht am 11.07.2014, 15:05
Aktualisiert 11.07.2014, 15:06
DGAP-Adhoc: Augusta Technologie AG: Konzernverschmelzung / umwandlungsrechtlicher Squeeze-out (deutsch)

Augusta Technologie AG: Konzernverschmelzung / umwandlungsrechtlicher Squeeze-out

Augusta Technologie AG / Schlagwort(e): Absichtserklärung

11.07.2014 15:05

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Absicht der TKH Technologie Deutschland AG zur Konzernverschmelzung der

AUGUSTA Technologie AG auf die TKH Technologie Deutschland AG und Verlangen

auf Durchführung eines damit verbundenen Verfahrens zum Ausschluss der

Minderheitsaktionäre der AUGUSTA Technologie AG (umwandlungsrechtlicher

Squeeze-out)

Die TKH Technologie Deutschland AG, Nettetal, ein Unternehmen der

TKH-Gruppe, Haaksbergen, Niederlande, hat der AUGUSTA Technologie AG,

München (ISIN DE000A0D6612), heute mitgeteilt, dass sie mit rund 90,55 % am

Grundkapital der AUGUSTA Technologie AG (unter Absetzung der von der

Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien) beteiligt ist.

Die TKH Technologie Deutschland AG hat der AUGUSTA Technologie AG ferner

mitgeteilt, dass sie zum Zwecke der Vereinfachung der Konzernstruktur eine

Verschmelzung der AUGUSTA Technologie AG als übertragender Rechtsträger auf

die TKH Technologie Deutschland AG als übernehmender Rechtsträger anstrebt

und vorgeschlagen, in Verhandlungen über den Abschluss eines

Verschmelzungsvertrags einzutreten. Der Verschmelzungsvertrag soll nach

Mitteilung der TKH Technologie Deutschland AG die Angabe enthalten, dass im

Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre

(Minderheitsaktionäre) der AUGUSTA Technologie AG nach § 62 Abs. 5

Umwandlungsgesetz (UmwG) i.V.m. §§ 327a ff. Aktiengesetz (AktG) erfolgen

soll.

Entsprechend hat die TKH Technologie Deutschland AG zugleich ein Verlangen

nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG an die AUGUSTA

Technologie AG gerichtet, dass die Hauptversammlung der AUGUSTA Technologie

AG innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die

Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der

AUGUSTA Technologie AG auf die TKH Technologie Deutschland AG als

Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen

möge.

Der Vorstand der AUGUSTA Technologie AG beabsichtigt, mit der TKH

Technologie Deutschland AG in Verhandlungen über den Abschluss eines

Verschmelzungsvertrags einzutreten, in dessen Zusammenhang ein Ausschluss

der Minderheitsaktionäre der AUGUSTA Technologie AG beschlossen werden

soll.

München, den 11. Juli 2014

Der Vorstand

AUGUSTA Technologie AG

Dr. Falco Federmann

Investor Relations & Corporate Communications

Willy-Brandt-Platz 3, 81829 München

Tel: +49 - (0)89 - 43 57 155 - 17

Fax: +49 - (0)89 - 43 57 155 - 57

E-mail: investor-relations@augusta-ag.com

11.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Augusta Technologie AG

Willy-Brandt-Platz 3

81829 München

Deutschland

Telefon: +49-(0)89-4357155-17

Fax: +49-(0)89-4357155-57

E-Mail: falco.federmann@augusta-ag.com

Internet: www.augusta-ag.com

ISIN: DE000A0D6612, DE0003705992

WKN: A0D661, 370599

Indizes: CDAX, PRIMEALL

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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