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DGAP-Adhoc: COLEXON Energy AG: Hauptversammlung stimmt Sachkapitalerhöhung zur Übernahme der 7C Solarparken NV zu (deutsch)

Veröffentlicht am 17.04.2014, 19:38

COLEXON Energy AG: Hauptversammlung stimmt Sachkapitalerhöhung zur Übernahme der 7C Solarparken NV zu

COLEXON Energy AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Kapitalmaßnahme

17.04.2014 19:38

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Hamburg, den 17. April 2014 - Die ordentliche Hauptversammlung der COLEXON

Energy AG, Hamburg (WKN: 525070, ISIN: DE005250708; Börse: Regulierter

Markt in Frankfurt/Main (General Standard)), hat heute auf Vorschlag der

Verwaltung hin verschiedene Kapitalmaßnahmen beschlossen. Dies umfasst

zunächst - nach vorheriger Glättung durch Einziehung einer einzigen

unentgeltlich zur Verfügung gestellten Aktie - die Herabsetzung des

Grundkapitals der Gesellschaft im Verhältnis 2:1 durch Zusammenlegung von

Aktien auf EUR 8.872.278,00. Anschließend soll das Grundkapital im Wege

einer Sachkapitalerhöhung durch Ausgabe von bis zu 24.717.000 neuen Aktien

um bis zu EUR 24.717.000,00 auf bis zu EUR 33.589.278,00 erhöht werden.

Gegenstand der Sacheinlage sind Aktien des belgischen Solarunternehmens 7C

Solarparken NV, Mechelen. Zeichnungsberechtigt sind dementsprechend

ausschließlich die Aktionäre der 7C Solarparken NV, das gesetzliche

Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Überdies hat die

Hauptversammlung den Vorstand angewiesen, nach Eintragung der

Kapitalherabsetzungen eine mit Optionsrechten auf Colexon-Aktien verbundene

Anleihe (Optionsanleihe) mit einem Volumen von bis zu ca. EUR 1.500.000 und

einer Laufzeit von 12 Monaten bei einem festen Zinssatz von 3 % p.a. unter

Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre (Bezugsverhältnis 2:1)

zu begeben. Zugleich wurde ein entsprechendes genehmigtes Kapital i.H.v.

bis zu EUR 4.436.139,00 beschlossen, aus dem die mit der Anleihe

verbundenen Optionsrechte bedient werden sollen.

Über die vorstehend genannten Maßnahmen wurde in einer einheitlichen

Blockabstimmung entschieden. Dabei votierten 94,37 % des in der

Hauptversammlung vertretenen Grundkapitals bei einer Präsenz von 46,73 %

des gesamten Grundkapitals für den entsprechenden Vorschlag von Vorstand

und Aufsichtsrat.

Darüber hinaus wurde Herr Markus Kienle als neues Mitglied in den

Aufsichtsrat gewählt. Er ersetzt Herrn Markus Neumann, der zum Ablauf der

heutigen Hauptversammlung aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist. Die

Beschlussvorschläge zur Entlastung der Organmitglieder für 2013 sowie der

Bestellung des Abschlussprüfers/Konzernabschlussprüfers für 2014 wurden

angenommen. Der Beschlussvorschlag zur Erneuerung der Ermächtigung zum

Erwerb und der Verwendung eigener Aktien wurde abgelehnt. Wie erwartet

haben einige Aktionäre in der Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll

erklärt.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten der gefassten Beschlüsse wird auf

die Einladung zur Hauptversammlung verwiesen, die am 10. März 2014 im

Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Kontakt:

COLEXON Energy AG

Große Elbstr. 43

22767 Hamburg

Deutschland

FON: +49 (0)40. 28 00 31-100

FAX: +49 (0)40. 28 00 31-102

EMAIL: info@colexon.de

www.colexon.de

17.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: COLEXON Energy AG

Große Elbstraße 43

22767 Hamburg

Deutschland

Telefon: +49(0)40 280031 100

Fax: +49(0)40 280031 102

E-Mail: info@colexon.de

Internet: www.colexon.de

ISIN: DE0005250708

WKN: 525070

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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