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DGAP-Adhoc: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: 7-jähriger Prozess kann beendet werden (deutsch)

Veröffentlicht am 24.05.2013, 14:41
DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: 7-jähriger Prozess kann beendet werden

DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Rechtssache/Sonstiges

24.05.2013 14:41

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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7-jähriger Prozess kann beendet werden

- 7-jähriger Prozess kann beendet werden

- Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen Rechtssicherheit nach Urteil

- Die Versicherung des Wirtschaftsprüfers wird vollumfänglich in Anspruch

genommen

Berlin, 24. Mai 2013 - Das Kammergericht Berlin hat heute in einem seit dem

Jahr 2006 anhängigen Rechtsstreit die Berufung der DEAG Deutsche

Entertainment AG (WKN A0Z23G) gegen das erstinstanzliche Urteil des

Landgerichts Berlin zurückgewiesen. DEAG müsste demnach den seit 2011

hinterlegten Betrag von 2,7 Mio. Euro freigeben sowie die Zinsen an die

Qivive GmbH i.L. bezahlen. Die Verwalterin der Qivive GmbH i.L. hatte

ursprünglich auf 4,4 Mio. Euro plus Zinsen geklagt. Trotz der jetzt

erreichten Deckelung des Betrages auf 2,7 Mio. Euro plus Zinsen könnte die

Gesellschaft Rechtsmittel einlegen, will aber gegebenenfalls auf dem

Vergleichsweg dieses Ergebnis sichern.

Im Rahmen einer Sacheinlage brachte die DEAG im Jahr 2001 die Software

Ticketplus mit einem Wert von 5,0 Mio. EUR in die Beteiligungsgesellschaft

Qivive GmbH ein. Die Bewertung der Software basierte auf einem

Sacheinlagegutachten, das im Dezember 2000 von der deutschen

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche erstellt worden ist. Der

vom Landgericht Berlin bestellte Gutachter ermittelte im Verlauf des

Prozesses einen Betrag von 2,3 Mio. EUR als zum damaligen Zeitpunkt

angemessenen Wert der eingebrachten Software. Dem nun ergangenen Urteil

zufolge hat die DEAG den Differenzbetrag von 2,7 Mio. Euro zuzüglich Zinsen

an die Verwalterin der Qivive GmbH i.L. zu zahlen.

Deloitte & Touche als dem damaligen Sacheinlagenprüfer wurde bereits 2006

der Streit verkündet. DEAG kann jetzt ihren Regressanspruch gegen Deloitte

& Touche innerhalb der 2001 vereinbarten Haftungsgrenze von 4,0 Mio. EUR

geltend machen.

Der Vorstand begrüßt den jetzt erreichten Zwischenschritt nach einer über

7-jährigen Prozessdauer zu einem mehr als 12 Jahre zurückliegenden Vorgang

ausdrücklich und ist sicher, dass die abschließende Regelung dieses

Verfahrens keinen Einfluss auf das geplante EBIT der Gesellschaft haben

wird.

DEAG Deutsche Entertainment AG

Der Vorstand

Kontakt für weitere Informationen:

Axel Mühlhaus

edicto GmbH

Eschersheimer Landstr. 42

60322 Frankfurt/M

Tel: +49-69-90 550 552

Fax: +49-69-90 550 577

Email: deag@edicto.de

24.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft

Potsdamer Straße 58

10785 Berlin

Deutschland

Telefon: +49-30-810 75-0

Fax: +49-30-810 75-519

E-Mail: deag@edicto.de

Internet: www.deag.de

ISIN: DE000A0Z23G6

WKN: A0Z23G

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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