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DGAP-Adhoc: Deutsche Annington Immobilien SE legt Platzierungspreis der neuen Aktien fest - alle angebotenen Aktien erfolgreich platziert (deutsch)

Veröffentlicht am 05.03.2014, 09:05
Aktualisiert 05.03.2014, 09:20

Deutsche Annington Immobilien SE legt Platzierungspreis der neuen Aktien fest - alle angebotenen Aktien erfolgreich platziert

Deutsche Annington Immobilien SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Verkauf

05.03.2014 09:05

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, MITTELBAR ODER

UNMITTELBAR, IN ODER INNERHALB DER USA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER

SONSTIGER LÄNDER, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN

KÖNNTE

AD HOC MITTEILUNG NACH § 15 WPHG

Deutsche Annington legt Platzierungspreis der neuen Aktien fest - alle

angebotenen Aktien erfolgreich platziert

Bochum, 5. März 2014 - Die Deutsche Annington hat heute den Ausgabepreis je

neuer, auf den Namen lautender Stammaktie (Stückaktie) der Gesellschaft im

Rahmen der beschlossenen Kapitalerhöhung durch teilweise Ausnutzung des

bestehenden genehmigten Kapitals auf EUR 19,00 festgesetzt. Durch Ausgabe

aller angebotenen 16.000.000 neuen Stammaktien fließt der Gesellschaft ein

Bruttoemissionserlös in Höhe von EUR 304 Millionen zu. Die neuen Aktien

wurden zusammen mit weiteren 11.000.000 bestehenden Aktien vormaliger

Gesellschafter der Mehrheitsgesellschafterin, der Monterey Holdings

(Monterey), angeboten und vollständig bei institutionellen Anlegern im

Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated

Bookbuilding) platziert. Das Gesamtplatzierungsvolumen beträgt somit

27.000.000 Aktien oder EUR 513 Millionen, was zu einem Streubesitz von rund

25,7 % nach Abschluss der Platzierung führt.

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös zur Finanzierung der

am 28. Februar 2014 bekanntgegebenen Transaktionen zu verwenden, die das

Portfolio der Deutsche Annington um mehr als 41.000 Wohneinheiten

vergrößern werden.

J.P. Morgan und BofA Merrill Lynch begleiten die Transaktion als Joint

Bookrunners. Die neuen Aktien werden prospektfrei zum Börsenhandel

zugelassen und mit einer Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2013 in

die bestehende Notierung im Teilbereich des regulierten Marktes mit

weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter

Wertpapierbörse einbezogen. Die Deutsche Annington, Monterey, und die

verkaufenden Aktionäre haben mit den Joint Bookrunners einen Lock-up

(Veräußerungsbeschränkung) von drei Monaten vereinbart. Der Anteilsbesitz

der Monterey wird infolge des Abschlusses der geplanten Platzierung und

einer kürzlich erfolgten Übertragung von rund 27,6 Millionen Aktien an ihre

Anteilseigner auf rund 67,3 % absinken. Weiter verringert wird der

Anteilsbesitz durch die geplante Ausgabe von rund 11,8 Millionen neuen

Aktien, die die Gesellschaft im Rahmen des für das vierte Quartal 2014

geplanten Vollzugs des Erwerb des Vitus Portfolios als Teil der

Gesamtgegenleistung liefern muss.

*************

Zusätzliche Informationen:

Zulassung: Regulierter Markt (Prime Standard), Frankfurter Wertpapierbörse

ISIN: DE000A1ML7J1

WKN: A1ML7J

Common Code: 094567408

Sitz der Deutsche Annington: Vogelsanger Weg 80, 40472 Düsseldorf

Geschäftsanschrift der Deutsche Annington: Philippstrasse 3, 44803 Bochum

Ansprechpartner Investor Relations:

Thomas Eisenlohr

+49 234 314 2384

thomas.eisenlohr@deutsche-annington.com

Ansprechpartner Presse:

Klaus Markus

+49 234 314 1149

Klaus.Markus@deutsche-annington.com

Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von

Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Japan

oder Australien oder sonstigen Ländern, in denen eine solche

Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser

Veröffentlichung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen

unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in

Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen

informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher

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Länder darstellen.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe

eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren Deutsche Annington Immobilien SE

oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von

Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese

Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem

Land zu Grunde gelegt werden. Die vorbezeichneten Wertpapiere dürfen in den

Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft, noch angeboten werden,

solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom

Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933

in zuletzt geänderter Fassung (der 'Securities Act') besteht. Die

Wertpapiere der Deutsche Annington Immobilien SE wurden und werden nicht

nach dem Securities Act registriert.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i)

professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and

Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen

Fassung (nachfolgend 'Order') fallen oder (ii) Personen, die unter Artikel

49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften,

Personengesellschaften, etc.) (solche Personen zusammen die 'Relevanten

Personen'). Auf diese Veröffentlichung dürfen andere Personen als Relevante

Personen nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder

Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die Rede ist, steht

ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten

Personen eingegangen.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR'), die die

Prospektrichtlinie umgesetzt haben (die 'Relevanten Mitgliedsstaaten')

richtet sich diese Veröffentlichung und jegliches nachfolgende Angebot

ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie

('Qualifizierte Anleger'). Für diese Zwecke meint 'Prospektrichtlinie' die

Richtlinie 2003/71/EG (einschließlich aller Änderungen, insbesondere der

2010 Prospektrichtlinienänderungsrichtlinie, sofern im jeweiligen

Relevanten Mitgliedstaat umgesetzt) und schließt alle relevanten

Umsetzungsmaßnahmen in den Relevanten Mitgliedsstaaten mit ein und der

Begriff '2010 Prospektrichtlinienänderungsrichtlinie' bedeutet Richtlinie

2010/73/EU.

Die Deutsche Annington Immobilien SE könnte als 'passive ausländische

Investmentgesellschaft' (passive foreign investment company - PFIC) für

U.S. Bundeseinkommensteuerzwecke klassifiziert werden. Investoren, die der

U.S. Einkommensteuer unterliegen, sollten im Zusammenhang mit ihrer

Investition in die Aktien der Deutsche Annington Immobilien SE ihren

Steuerberater konsultieren.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren

Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies

nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese

Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst

informieren und diese beachten.

Diese Veröffentlichung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf

Grundlage der derzeitigen Ansichten und Annahmen des Managements der

Deutsche Annington Immobilien SE nach bestem Wissen erstellt wurden.

Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken,

Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass Umsatz,

Profitabilität, Zielerreichung und Ergebnisse der Deutsche Annington

Immobilien SE oder der Erfolg der Wohnimmobilienbranche wesentlich von den

ausdrücklich oder implizit in dieser Veröffentlichung genannten oder

beschriebenen abweichen werden. In Anbetracht dessen sollten Personen, in

deren Besitz diese Veröffentlichung gelangt, nicht auf solche

zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die Deutsche Annington Immobilien

SE übernimmt keine Haftung oder Gewähr für solche zukunftsgerichteten

Aussagen und wird sie nicht an künftige Ergebnisse und Entwicklungen

anpassen.

Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung betreffend die Platzierung der in

dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere (die 'Platzierung') dar.

Investoren sollten einen professionellen Berater hinsichtlich der Eignung

des Angebots für die betroffene Person konsultieren.

Im Zusammenhang mit dieser Platzierung handeln BofA Merrill Lynch und J.P.

Morgan (die 'Joint Bookrunners') ausschließlich für die Deutsche Annington

Immobilien SE und die verkaufenden Gesellschafter. Sie werden im

Zusammenhang mit der Platzierung niemand anderen als ihren jeweiligen

Klienten erachten und werden weder jemand anderem als der Deutsche

Annington Immobilien SE und den verkaufenden Gesellschaften gegenüber

Verantwortung übernehmen oder Schutz gewähren noch werden sie jemand

anderem als der Deutsche Annington Immobilien SE und den verkaufenden

Gesellschaften Beratungsleistung in Verbindung mit der Platzierung, dieser

Mitteilung oder irgendeiner anderen hierin in Bezug genommenen

Angelegenheit erbringen.

Im Zusammenhang mit der Platzierung dürfen die Joint Bookrunner und mit

ihnen verbundene Unternehmen als Investoren für eigene Rechnung Wertpapiere

der Deutsche Annington Immobilien SE zeichnen oder kaufen und auch im

Übrigen Eigenhandel betreiben. Dementsprechend sollten Bezugnahmen auf die

auszugebenden und die zu verkaufenden Wertpapiere dahingehend verstanden

werden, dass diese auch die Ausgabe, die Platzierung oder den Verkauf an

die Joint Bookrunner und mit ihnen verbundener Unternehmen auf eigene

Rechnung einschließt. Darüber hinaus kann jeder der Joint Bookrunner oder

deren verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen und Swaps mit

Investoren abschließen, im Rahmen dessen kann der betroffene Joint

Bookrunner (oder mit ihm verbundene Unternehmen) von Zeit zu Zeit Aktien

der Deutsche Annington Immobilien SE erwerben, halten oder veräußern. Die

Joint Bookrunner beabsichtigen nicht, den Umfang derartiger Investitionen

oder Transaktionen zu veröffentlichten, sofern sie nicht gesetzlich oder

behördlich zur Veröffentlichung verpflichtet sind

Die Joint Bookrunner bzw. deren jeweilige Organe, Mitarbeiter, Berater oder

Gehilfen übernehmen keine wie auch immer geartete Verantwortung oder

Haftung oder Garantie für und treffen keine Aussage zu der Wahrheit,

Richtigkeit oder Vollständigkeit der in diesem Dokument enthaltenen

Informationen (bzw. zu Fehlen von Informationen in diesem Dokument) oder,

mit wenigen Ausnahmen, zu jedweder anderer Information über die Deutsche

Annington Immobilien SE, deren Tochtergesellschaften und verbundenen

Unternehmen, unabhängig davon, ob die Weitergabe in schriftlicher,

mündlicher, optischer oder elektronischer Form erfolgt, sowie der Art der

Übertragung oder Zurverfügungstellung sowie jedwedem Schaden der aus

welchem Grund auch immer aus der Verwertung dieser Ankündigung oder ihres

Inhalts oder in anderem Zusammenhang damit entsteht.

05.03.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Deutsche Annington Immobilien SE

Vogelsanger Weg 80

40472 Düsseldorf

Deutschland

Telefon: +49 234 314 1761

Fax: +49 234 314 888 1761

E-Mail: investorrelations@deutsche-annington.com

Internet: www.deutsche-annington.com

ISIN: DE000A1ML7J1

WKN: A1ML7J

Indizes: SDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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