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DGAP-Adhoc: EASY SOFTWARE AG: Anfechtungsklage gegen Bestellung eines besonderen Vertreters und eines Sonderprüfers (deutsch)

Veröffentlicht am 21.09.2012, 16:29
EASY SOFTWARE AG: Anfechtungsklage gegen Bestellung eines besonderen Vertreters und eines Sonderprüfers

EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Rechtssache

21.09.2012 16:28

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Anfechtungsklage gegen Bestellung eines besonderen Vertreters und eines

Sonderprüfers

Der EASY SOFTWARE AG mit Sitz in Mülheim an der Ruhr ist heute eine

Anfechtungsklage gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.

Juli 2012 zu den Tagesordnungspunkten 11 (Beschlussfassung über die

Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft gemäß § 147 Abs. 1

AktG sowie Bestellung eines besonderen Vertreters zur Geltendmachung von

Ersatzansprüchen gemäß § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG) und Tagesordnungspunkt 12

(Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers) gefassten

Beschlüsse zugestellt worden. Die Klage ist vor dem Landgericht Düsseldorf,

Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 35 O 61/12 anhängig.

Mülheim an der Ruhr, 21. September 2012

EASY SOFTWARE AG

Der Vorstand

21.09.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: EASY SOFTWARE AG

Am Hauptbahnhof 4

45468 Mülheim an der Ruhr

Deutschland

Telefon: +49(0) 208 450 16-0

Fax: +49(0) 208 450 16-90

E-Mail: investor@easy.de

Internet: www.easy.de

ISIN: DE0005634000

WKN: 563400

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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