EASY SOFTWARE AG: Anfechtungsklage gegen Bestellung eines besonderen Vertreters und eines Sonderprüfers
EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Rechtssache
21.09.2012 16:28
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Anfechtungsklage gegen Bestellung eines besonderen Vertreters und eines
Sonderprüfers
Der EASY SOFTWARE AG mit Sitz in Mülheim an der Ruhr ist heute eine
Anfechtungsklage gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.
Juli 2012 zu den Tagesordnungspunkten 11 (Beschlussfassung über die
Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft gemäß § 147 Abs. 1
AktG sowie Bestellung eines besonderen Vertreters zur Geltendmachung von
Ersatzansprüchen gemäß § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG) und Tagesordnungspunkt 12
(Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers) gefassten
Beschlüsse zugestellt worden. Die Klage ist vor dem Landgericht Düsseldorf,
Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 35 O 61/12 anhängig.
Mülheim an der Ruhr, 21. September 2012
EASY SOFTWARE AG
Der Vorstand
21.09.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: EASY SOFTWARE AG
Am Hauptbahnhof 4
45468 Mülheim an der Ruhr
Deutschland
Telefon: +49(0) 208 450 16-0
Fax: +49(0) 208 450 16-90
E-Mail: investor@easy.de
Internet: www.easy.de
ISIN: DE0005634000
WKN: 563400
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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21.09.2012 16:28
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Anfechtungsklage gegen Bestellung eines besonderen Vertreters und eines
Sonderprüfers
Der EASY SOFTWARE AG mit Sitz in Mülheim an der Ruhr ist heute eine
Anfechtungsklage gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.
Juli 2012 zu den Tagesordnungspunkten 11 (Beschlussfassung über die
Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft gemäß § 147 Abs. 1
AktG sowie Bestellung eines besonderen Vertreters zur Geltendmachung von
Ersatzansprüchen gemäß § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG) und Tagesordnungspunkt 12
(Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers) gefassten
Beschlüsse zugestellt worden. Die Klage ist vor dem Landgericht Düsseldorf,
Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 35 O 61/12 anhängig.
Mülheim an der Ruhr, 21. September 2012
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