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DGAP-Adhoc: EASY SOFTWARE AG: Bericht über die Sonderprüfung nach § 142 Abs. 1 AktG (deutsch)

Veröffentlicht am 20.02.2013, 20:36
EASY SOFTWARE AG: Bericht über die Sonderprüfung nach § 142 Abs. 1 AktG

EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Sonstiges

20.02.2013 20:36

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ad-hoc-Meldung

der EASY SOFTWARE AG, Mülheim an der Ruhr vom 20. Februar 2013

Der EASY SOFTWARE AG ist heute der Sonderprüfungsbericht der mit Beschluss

vom 26. Juli 2012 bestellten Sonderprüferin WP/StB Rosemarie Helwig

vorgelegt worden.

Die Sonderprüfung bezieht sich auf den Zeitraum von 2002 bis 2012.

Die Sonderprüferin hat die folgenden Geschäftsbeziehungen mit nahe

stehenden Personen und Unternehmen im Prüfungszeitraum als üblich

qualifiziert:

1. Die im Rahmen der Anteilsübernahme der EASY SOFTWARE AG und

anschließenden finanziellen Restrukturierung durch Manfred A. Wagner und

Rudolf Schwaab abgeschlossenen Verträge.

2. Der Dienstleistungsvertrag mit einer Manfred A. Wagner nahe stehenden

Person, die mit EUR 5.000 zuzüglich der Nutzung eines Firmenfahrzeugs

vergütet wurde, einschließlich der anschließenden Veräußerung des

Firmenfahrzeugs an die nahe stehende Person.

3. Die Abwicklung des Kaufvertrages hinsichtlich der Anteile an der otris

software AG.

4. Die Leistungsabrechnung des Beratungsvertrages mit Prof. Dr. Helmut

Balzert mit der EASY SOFTWARE AG sowie den Dienstleistungsvertrag mit der

RE-EST Consulting GmbH, die von René Scheer kontrolliert wird.

5. Die Verträge über Buchhaltungsdienstleistungen mit GfU Gesellschaft für

Unternehmensberatung, Planung und Organisation mbH.

6. Die Dienstleistungsverträge über die Reinigung der Hauptverwaltung der

EASY SOFTWARE AG mit Cleaners GmbH.

7. Die Dienstleistungsverträge mit Unternehmen, die von Manfred A. Wagner

kontrolliert werden, über die Überlassung von Leasingfahrzeugen.

8. Die Dienstleistungsverträge mit Unternehmen, die von Manfred A. Wagner

kontrolliert werden, über Gastronomiedienstleistungen sowie

Logistikdienstleitungen.

Daneben hat die Sonderprüferin folgende Geschäftsbeziehungen mit nahe

stehenden Personen und Unternehmen identifiziert, die nach ihren

Feststellungen nicht wie unter fremden Dritten üblich vereinbart oder

abgewickelt wurden. Eine rechtliche Bewertung auf Pflichtverstöße der

handelnden Personen hat die Sonderprüferin einer juristischen Prüfung

vorbehalten.

1. Übernahme einer Höchstbetragsbürgschaft der Gesellschaft zugunsten der

EASY SOLUTIONS GmbH in Höhe von TEUR 400 und Erhöhung auf TEUR 450 und

spätere Inanspruchnahme EASY SOFTWARE AG, die zu einem finanziellen

Nachteil in Höhe von TEUR 449 führten.

2. Gewährung kurzfristiger unbesicherter Darlehen in einer Gesamthöhe von

EUR 3,3 Mio. an die GfU Gesellschaft für Unternehmensberatung, Planung und

Organisation mbH bzw. HOMA Gesellschaft für Hochstrom-Magnetschalter V.

Vollenbroich GmbH & Co. KG, zu Zinsen, die die Sonderprüferin als nicht

marktüblich qualifiziert. Die Gesellschaft hat Zinsen in Höhe von TEUR 21

vereinnahmt. Nach Ansicht der Sonderprüferin wären Zinsen in Höhe von TEUR

41 marktüblich gewesen.

3. Übernahme von Aufwendungen der EASY SOLUTIONS GmbH, Mülheim an der Ruhr,

und Ausweis dieser Aufwendungen als 'Durchlaufender Posten' als Forderung

in den Jahresabschlüssen.

4. Ablösung eines Darlehens in Höhe von TEUR 133, das von Manfred A. Wagner

und der RS Consulting GmbH an die EASY SOFTWARE (UK) PLC vergeben wurde,

vor Fälligkeit der Darlehensrückzahlung. Ob und inwieweit ein finanzieller

Nachteil entstanden ist, konnte durch die Sonderprüfung nicht festgestellt

werden.

5. Dokumentation und die Durchführung der Nutzung und Weiterbelastung von

Kosten für die Nutzung der angemieteten Loge von Schalke 04 in der

Veltins-Arena.

6. Leistungsbeziehungen mit der sbr health it GmbH, die zu einem

finanziellen Nachteil für die EASY SOFTWARE AG in Höhe von TEUR 1.778

geführt haben.

7. Abnahme-, Genehmigungs- und Freigabeprozesse im Zusammenhang mit dem

Erwerb von ARCHIMED IS.

8. Fehlerhafte Leistungsabrechnungen durch die trafo2 GmbH, die zu einem

finanziellen Nachteil in Höhe von TEUR 178 geführt haben.

9. Die Preisgestaltung für die abgerechneten Leistungen der Baumann

Technologie GmbH ist hinsichtlich Üblichkeit und vertragsgemäßer

Leistungserbringung und -abrechnung nicht prüffähig.

Die rechtlichen Berater der Gesellschaft wurden mit der weiteren Prüfung

beauftragt, ob sich aus den vorgelegten Feststellungen Pflichtverletzungen

von Organen und Schadensersatzansprüche gegen Dritte ergeben.

Der Vorstand wird zu den vorgelegten Ergebnissen der Sonderprüferin eine

Stellungnahme veröffentlichen. In der kommenden Hauptversammlung, die

voraussichtlich am 23. Mai 2013 stattfinden wird, erfolgt eine ausführliche

Berichterstattung über die Sonderprüfung und deren Ergebnisse.

EASY SOFTWARE AG

Der Vorstand

20.02.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: EASY SOFTWARE AG

Am Hauptbahnhof 4

45468 Mülheim an der Ruhr

Deutschland

Telefon: +49(0) 208 450 16-0

Fax: +49(0) 208 450 16-90

E-Mail: investor@easy.de

Internet: www.easy.de

ISIN: DE0005634000

WKN: 563400

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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