EASY SOFTWARE AG: Bericht über die Sonderprüfung nach § 142 Abs. 1 AktG
EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Sonstiges
20.02.2013 20:36
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Meldung
der EASY SOFTWARE AG, Mülheim an der Ruhr vom 20. Februar 2013
Der EASY SOFTWARE AG ist heute der Sonderprüfungsbericht der mit Beschluss
vom 26. Juli 2012 bestellten Sonderprüferin WP/StB Rosemarie Helwig
vorgelegt worden.
Die Sonderprüfung bezieht sich auf den Zeitraum von 2002 bis 2012.
Die Sonderprüferin hat die folgenden Geschäftsbeziehungen mit nahe
stehenden Personen und Unternehmen im Prüfungszeitraum als üblich
qualifiziert:
1. Die im Rahmen der Anteilsübernahme der EASY SOFTWARE AG und
anschließenden finanziellen Restrukturierung durch Manfred A. Wagner und
Rudolf Schwaab abgeschlossenen Verträge.
2. Der Dienstleistungsvertrag mit einer Manfred A. Wagner nahe stehenden
Person, die mit EUR 5.000 zuzüglich der Nutzung eines Firmenfahrzeugs
vergütet wurde, einschließlich der anschließenden Veräußerung des
Firmenfahrzeugs an die nahe stehende Person.
3. Die Abwicklung des Kaufvertrages hinsichtlich der Anteile an der otris
software AG.
4. Die Leistungsabrechnung des Beratungsvertrages mit Prof. Dr. Helmut
Balzert mit der EASY SOFTWARE AG sowie den Dienstleistungsvertrag mit der
RE-EST Consulting GmbH, die von René Scheer kontrolliert wird.
5. Die Verträge über Buchhaltungsdienstleistungen mit GfU Gesellschaft für
Unternehmensberatung, Planung und Organisation mbH.
6. Die Dienstleistungsverträge über die Reinigung der Hauptverwaltung der
EASY SOFTWARE AG mit Cleaners GmbH.
7. Die Dienstleistungsverträge mit Unternehmen, die von Manfred A. Wagner
kontrolliert werden, über die Überlassung von Leasingfahrzeugen.
8. Die Dienstleistungsverträge mit Unternehmen, die von Manfred A. Wagner
kontrolliert werden, über Gastronomiedienstleistungen sowie
Logistikdienstleitungen.
Daneben hat die Sonderprüferin folgende Geschäftsbeziehungen mit nahe
stehenden Personen und Unternehmen identifiziert, die nach ihren
Feststellungen nicht wie unter fremden Dritten üblich vereinbart oder
abgewickelt wurden. Eine rechtliche Bewertung auf Pflichtverstöße der
handelnden Personen hat die Sonderprüferin einer juristischen Prüfung
vorbehalten.
1. Übernahme einer Höchstbetragsbürgschaft der Gesellschaft zugunsten der
EASY SOLUTIONS GmbH in Höhe von TEUR 400 und Erhöhung auf TEUR 450 und
spätere Inanspruchnahme EASY SOFTWARE AG, die zu einem finanziellen
Nachteil in Höhe von TEUR 449 führten.
2. Gewährung kurzfristiger unbesicherter Darlehen in einer Gesamthöhe von
EUR 3,3 Mio. an die GfU Gesellschaft für Unternehmensberatung, Planung und
Organisation mbH bzw. HOMA Gesellschaft für Hochstrom-Magnetschalter V.
Vollenbroich GmbH & Co. KG, zu Zinsen, die die Sonderprüferin als nicht
marktüblich qualifiziert. Die Gesellschaft hat Zinsen in Höhe von TEUR 21
vereinnahmt. Nach Ansicht der Sonderprüferin wären Zinsen in Höhe von TEUR
41 marktüblich gewesen.
3. Übernahme von Aufwendungen der EASY SOLUTIONS GmbH, Mülheim an der Ruhr,
und Ausweis dieser Aufwendungen als 'Durchlaufender Posten' als Forderung
in den Jahresabschlüssen.
4. Ablösung eines Darlehens in Höhe von TEUR 133, das von Manfred A. Wagner
und der RS Consulting GmbH an die EASY SOFTWARE (UK) PLC vergeben wurde,
vor Fälligkeit der Darlehensrückzahlung. Ob und inwieweit ein finanzieller
Nachteil entstanden ist, konnte durch die Sonderprüfung nicht festgestellt
werden.
5. Dokumentation und die Durchführung der Nutzung und Weiterbelastung von
Kosten für die Nutzung der angemieteten Loge von Schalke 04 in der
Veltins-Arena.
6. Leistungsbeziehungen mit der sbr health it GmbH, die zu einem
finanziellen Nachteil für die EASY SOFTWARE AG in Höhe von TEUR 1.778
geführt haben.
7. Abnahme-, Genehmigungs- und Freigabeprozesse im Zusammenhang mit dem
Erwerb von ARCHIMED IS.
8. Fehlerhafte Leistungsabrechnungen durch die trafo2 GmbH, die zu einem
finanziellen Nachteil in Höhe von TEUR 178 geführt haben.
9. Die Preisgestaltung für die abgerechneten Leistungen der Baumann
Technologie GmbH ist hinsichtlich Üblichkeit und vertragsgemäßer
Leistungserbringung und -abrechnung nicht prüffähig.
Die rechtlichen Berater der Gesellschaft wurden mit der weiteren Prüfung
beauftragt, ob sich aus den vorgelegten Feststellungen Pflichtverletzungen
von Organen und Schadensersatzansprüche gegen Dritte ergeben.
Der Vorstand wird zu den vorgelegten Ergebnissen der Sonderprüferin eine
Stellungnahme veröffentlichen. In der kommenden Hauptversammlung, die
voraussichtlich am 23. Mai 2013 stattfinden wird, erfolgt eine ausführliche
Berichterstattung über die Sonderprüfung und deren Ergebnisse.
EASY SOFTWARE AG
Der Vorstand
20.02.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: EASY SOFTWARE AG
Am Hauptbahnhof 4
45468 Mülheim an der Ruhr
Deutschland
Telefon: +49(0) 208 450 16-0
Fax: +49(0) 208 450 16-90
E-Mail: investor@easy.de
Internet: www.easy.de
ISIN: DE0005634000
WKN: 563400
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
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Der EASY SOFTWARE AG ist heute der Sonderprüfungsbericht der mit Beschluss
vom 26. Juli 2012 bestellten Sonderprüferin WP/StB Rosemarie Helwig
vorgelegt worden.
Die Sonderprüfung bezieht sich auf den Zeitraum von 2002 bis 2012.
Die Sonderprüferin hat die folgenden Geschäftsbeziehungen mit nahe
stehenden Personen und Unternehmen im Prüfungszeitraum als üblich
qualifiziert:
1. Die im Rahmen der Anteilsübernahme der EASY SOFTWARE AG und
anschließenden finanziellen Restrukturierung durch Manfred A. Wagner und
Rudolf Schwaab abgeschlossenen Verträge.
2. Der Dienstleistungsvertrag mit einer Manfred A. Wagner nahe stehenden
Person, die mit EUR 5.000 zuzüglich der Nutzung eines Firmenfahrzeugs
vergütet wurde, einschließlich der anschließenden Veräußerung des
Firmenfahrzeugs an die nahe stehende Person.
3. Die Abwicklung des Kaufvertrages hinsichtlich der Anteile an der otris
software AG.
4. Die Leistungsabrechnung des Beratungsvertrages mit Prof. Dr. Helmut
Balzert mit der EASY SOFTWARE AG sowie den Dienstleistungsvertrag mit der
RE-EST Consulting GmbH, die von René Scheer kontrolliert wird.
5. Die Verträge über Buchhaltungsdienstleistungen mit GfU Gesellschaft für
Unternehmensberatung, Planung und Organisation mbH.
6. Die Dienstleistungsverträge über die Reinigung der Hauptverwaltung der
EASY SOFTWARE AG mit Cleaners GmbH.
7. Die Dienstleistungsverträge mit Unternehmen, die von Manfred A. Wagner
kontrolliert werden, über die Überlassung von Leasingfahrzeugen.
8. Die Dienstleistungsverträge mit Unternehmen, die von Manfred A. Wagner
kontrolliert werden, über Gastronomiedienstleistungen sowie
Logistikdienstleitungen.
Daneben hat die Sonderprüferin folgende Geschäftsbeziehungen mit nahe
stehenden Personen und Unternehmen identifiziert, die nach ihren
Feststellungen nicht wie unter fremden Dritten üblich vereinbart oder
abgewickelt wurden. Eine rechtliche Bewertung auf Pflichtverstöße der
handelnden Personen hat die Sonderprüferin einer juristischen Prüfung
vorbehalten.
1. Übernahme einer Höchstbetragsbürgschaft der Gesellschaft zugunsten der
EASY SOLUTIONS GmbH in Höhe von TEUR 400 und Erhöhung auf TEUR 450 und
spätere Inanspruchnahme EASY SOFTWARE AG, die zu einem finanziellen
Nachteil in Höhe von TEUR 449 führten.
2. Gewährung kurzfristiger unbesicherter Darlehen in einer Gesamthöhe von
EUR 3,3 Mio. an die GfU Gesellschaft für Unternehmensberatung, Planung und
Organisation mbH bzw. HOMA Gesellschaft für Hochstrom-Magnetschalter V.
Vollenbroich GmbH & Co. KG, zu Zinsen, die die Sonderprüferin als nicht
marktüblich qualifiziert. Die Gesellschaft hat Zinsen in Höhe von TEUR 21
vereinnahmt. Nach Ansicht der Sonderprüferin wären Zinsen in Höhe von TEUR
41 marktüblich gewesen.
3. Übernahme von Aufwendungen der EASY SOLUTIONS GmbH, Mülheim an der Ruhr,
und Ausweis dieser Aufwendungen als 'Durchlaufender Posten' als Forderung
in den Jahresabschlüssen.
4. Ablösung eines Darlehens in Höhe von TEUR 133, das von Manfred A. Wagner
und der RS Consulting GmbH an die EASY SOFTWARE (UK) PLC vergeben wurde,
vor Fälligkeit der Darlehensrückzahlung. Ob und inwieweit ein finanzieller
Nachteil entstanden ist, konnte durch die Sonderprüfung nicht festgestellt
werden.
5. Dokumentation und die Durchführung der Nutzung und Weiterbelastung von
Kosten für die Nutzung der angemieteten Loge von Schalke 04 in der
Veltins-Arena.
6. Leistungsbeziehungen mit der sbr health it GmbH, die zu einem
finanziellen Nachteil für die EASY SOFTWARE AG in Höhe von TEUR 1.778
geführt haben.
7. Abnahme-, Genehmigungs- und Freigabeprozesse im Zusammenhang mit dem
Erwerb von ARCHIMED IS.
8. Fehlerhafte Leistungsabrechnungen durch die trafo2 GmbH, die zu einem
finanziellen Nachteil in Höhe von TEUR 178 geführt haben.
9. Die Preisgestaltung für die abgerechneten Leistungen der Baumann
Technologie GmbH ist hinsichtlich Üblichkeit und vertragsgemäßer
Leistungserbringung und -abrechnung nicht prüffähig.
Die rechtlichen Berater der Gesellschaft wurden mit der weiteren Prüfung
beauftragt, ob sich aus den vorgelegten Feststellungen Pflichtverletzungen
von Organen und Schadensersatzansprüche gegen Dritte ergeben.
Der Vorstand wird zu den vorgelegten Ergebnissen der Sonderprüferin eine
Stellungnahme veröffentlichen. In der kommenden Hauptversammlung, die
voraussichtlich am 23. Mai 2013 stattfinden wird, erfolgt eine ausführliche
Berichterstattung über die Sonderprüfung und deren Ergebnisse.
EASY SOFTWARE AG
Der Vorstand
20.02.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: EASY SOFTWARE AG
Am Hauptbahnhof 4
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Fax: +49(0) 208 450 16-90
E-Mail: investor@easy.de
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WKN: 563400
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