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DGAP-Adhoc: European Aeronautic Defence and Space Company EADS N.V.: Reaktion auf Statement von BAE Systems plc (deutsch)

Veröffentlicht am 12.09.2012, 18:17
Aktualisiert 12.09.2012, 18:20
European Aeronautic Defence and Space Company EADS N.V.: Reaktion auf Statement von BAE Systems plc

European Aeronautic Defence and Space Company EADS N.V. / Schlagwort(e): Stellungnahme

12.09.2012 18:17

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ad-hoc-Mitteilung,12. September 2012

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE

(VOLLSTÄNDIG ODER IN TEILEN) IN, NACH ODER AUS EINER JURISDIKTION,

IN DER DIESE HANDLUNG EINE VERLETZUNG ANWENDBAREN RECHTS

EINER JURISDIKTION BEDEUTEN WÜRDE.

Reaktion auf Statement von BAE Systems plc

Im Zusammenhang mit den jüngsten Spekulationen und dem heutigen Statement

von BAE Systems plc bestätigt EADS NV, in Gesprächen zu stehen über einen

möglichen Zusammenschluss der Geschäfte von BAE Systems plc und EADS NV -

wie im nachfolgend angehängten Statement von BAE Systems plc beschrieben.

Der mögliche Zusammenschluss erfordert unter anderem die Zustimmung des

EADS-Verwaltungsrates (Board of Directors). Es kann keine Gewissheit

bestehen, dass die Gespräche letztendlich zu einer Transaktion führen

werden. Eine weitere Mitteilung wird zu gegebener Zeit erfolgen.

Über EADS

EADS ist ein weltweit führendes Unternehmen der Luft- und Raumfahrt, im

Verteidigungsgeschäft und den dazugehörigen Dienstleistungen mit einem

Umsatz von EUR 49,1 Mrd. im Jahr 2011 und mehr als 133.000 Mitarbeitern. Zu

EADS gehören die Divisionen Airbus, Astrium, Cassidian und Eurocopter.

Kontakt:

Medien:

Rainer Ohler, Head of Group Communications

Tel: +33 (0)5 81 91 81 38

Martin Agüera, Interim Head of Media Relations

Tel: +49 (0)89 607 34735

Matthieu Duvelleroy/Jacques Rocca, Media Relations France

Tel: +33 (0)1 42 24 24 25

Investoren:

Philippe Balducchi, Head of Investor Relations

Tel: +33 (0)1 42 24 28 00

Julie Kitcher, Institutionals and analysts

Tel: +33 (0)1 42 24 26 36

www.eads.com

Diese Mitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot für Wertpapiere noch ein

Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten

Staaten dar. Die Wertpapiere, die Gegenstand dieser Mitteilung sind, dürfen

in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei

denn, es liegt eine Registrierung unter dem US Securities Act von 1933 in

der jeweils gültigen Fassung ('Securities Act') oder eine weitere Ausnahme

oder eine Transaktion vor, die nicht Gegenstand von

Registrierungsanforderungen des Securities Act ist. Jedes öffentliche

Angebot von Wertpapieren, das in den Vereinigten Staaten durchgeführt

werden soll, muss durch einen Verkaufsprospekt erfolgen, der entsprechende

Anforderungen erfüllt und, sofern zutreffend, von EADS oder BAE Systems

bezogen werden kann und der detaillierte Informationen über EADS und BAE

Systems, deren jeweiliges Management sowie deren Finanzkennzahlen

beinhaltet. Soweit eine Ausnahme von der Registrierung unter dem Securities

Act für ein Angebot von Wertpapieren durch EADS oder BAE Systems nicht

möglich ist, wird dieses Angebot unter dem Securities Act registriert.

Falls und sobald die Parteien eine abschließende Vereinbarung treffen,

werden den Aktionären von EADS und BAE Systems die Transaktionsdokumente

durch EADS und BAE Systems zur Verfügung gestellt und werden diese, falls

erforderlich, entweder an die SEC übergeben oder bei der SEC eingereicht.

Inhaber von Wertpapieren von BAE Systems oder EADS, die US Staatsbürger

sind oder die sich in den Vereinigten Staaten von Amerika aufhalten, werden

aufgefordert, diese Dokumente zu lesen, falls und sobald sie zur Verfügung

gestellt werden, bevor sie eine Entscheidung hinsichtlich einer Transaktion

zum Zusammenschluss treffen. Falls solche Dokumente der SEC übergeben oder

bei ihr eingereicht wurden, werden diese Dokumente auf der SEC-Website

unter www.sec.gov kostenlos verfügbar sein. Nichts in diesem Dokument soll

als Bestätigung erachtet werden, dass eine Einreichung bei der SEC

notwendig ist oder dass ein Angebot, das eine Registrierung unter dem

Securities Act benötigt, jemals in Verbindung mit der in diesem Dokument

beschriebenen möglichen Transaktion zum Zusammenschluss zustande kommt.

BAE Systems plc Statement



DIESE MITTEILUNG STELLT KEINE VERÖFFENTLICHUNG DER ABSICHT ZUR

UNTERBREITUNG EINES ANGEBOTS GEMÄSS REGELUNG 2.7 DES ENGLISCHEN

CITY CODE ON TAKEOVERS AND MERGERS DAR. ES BESTEHT KEINE GEWISSHEIT, DASS

EINE TRANSAKTION DURCHGEFÜHRT WIRD.

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE

(VOLLSTÄNDIG ODER IN TEILEN) IN, NACH ODER AUS JEDER JURISDIKTION,

IN DER DIESE HANDLUNG EINE VERLETZUNG ANWENDBAREN RECHTS

EINER JURISDIKTION BEDEUTEN WÜRDE.

12. September 2012

Reaktion auf Aktienkursbewegung

Im Zusammenhang mit der kürzlichen Aktienkursbewegung bestätigen BAE

Systems plc ('BAE Systems') und EADS N.V. ('EADS'), dass Gespräche über

einen möglichen Zusammenschluss der beiden Unternehmen geführt werden. Der

mögliche Zusammenschluss der beiden Unternehmen soll durch eine Dual-Listed

Company-Struktur durchgeführt werden, bei der beide Unternehmen durch einen

Interessensausgleich und weitere Vereinbarungen als eine Gruppe operieren,

jedoch weiterhin separat an ihren jeweiligen Börsenplätzen zugelassen

bleiben.

Gemäß den Gesprächen zwischen den beiden Parteien ist vorgesehen, dass die

Aktionäre von BAE Systems einen Anteil von 40 % und die Aktionäre von EADS

einen Anteil von 60 % an der erweiterten Gruppe halten. Ferner soll eine

einheitliche Leitungs- und Aufsichtsstruktur mit identischen Verwaltungs-

und Aufsichtsratsmitgliedern bei BAE Systems und EADS geschaffen werden.

BAE Systems und EADS arbeiten bereits seit längerer Zeit zusammen und sind

derzeit Partner in einer Reihe von wichtigen Projekten, wie beispielsweise

dem Eurofighter oder dem MBDA Joint Venture. Der mögliche Zusammenschluss

würde einen weltweit führenden internationalen Konzern in den Bereichen der

Luft- und Raumfahrt, Rüstung und Sicherheit mit wesentlichen Produktions-

und Technologiekapazitäten in Frankreich, Deutschland, Spanien,

Großbritannien und den USA schaffen.

BAE Systems und EADS betreiben hochsensible und stark gesicherte

Rüstungsunternehmen in den USA, Großbritannien, Frankreich, Deutschland,

Spanien, Saudi-Arabien und Australien sowie in anderen Ländern. Daher

wurden Gespräche über die Implikationen der möglichen Transaktion mit

verschiedenen Regierungsvertretern aufgenommen. BAE Systems und EADS

beabsichtigen, im Rahmen der zwischen den Parteien diskutierten

Transaktionsstruktur sicherzustellen, dass bestimmte Unternehmensbereiche

im Rüstungsbereich gemäß ihrer Bedeutung für strategische und nationale

Interessen durch angemessene Regelungen abgegrenzt werden, insbesondere in

den USA angesichts der wesentlichen Bedeutung dieses Marktes für die

erweiterte Gruppe. Darüber hinaus planen die beiden Parteien mit

entsprechender Zustimmung der Aktionäre, Sonderaktien von BAE Systems und

EADS an die französische, deutsche und britische Regierung auszugeben, um

die bestehende Sonderaktie der britischen Regierung an BAE Systems und die

gemeinsamen Interessenvereinbarungen im Zusammenhang mit EADS zu ersetzen.

Historisch bestanden Unterschiede in der Dividendenpolitik von EADS und

BAE Systems, wobei BAE Systems einen größeren Anteil seiner Erträge in Form

von Dividenden ausgezahlt hat. Um eine Angleichung der

Auszahlungsverhältnisse der beiden Parteien zu erzielen wurde vereinbart

dass, im Falle einer Fortführung der Transaktion, EADS vor dem Abschluss

der Transaktion einen Betrag von £200m an seine Aktionäre auszahlt.

Reguläre Dividendenzahlungen von BAE Systems und EADS in Hinblick auf das

Jahr 2012 würden hiervon unberührt bleiben. In Hinblick auf das Jahr 2013

ist vorgesehen, dass die erweiterte Gruppe eine Dividende deklarieren

würde, welche den BAE Systems-Aktionären einen gleichwertigen Betrag in

Höhe der deklarierten Dividende für das Jahr 2012 zahlt, vorausgesetzt die

Erträge der erweiterten Gruppe entwickeln sich gemäß derzeitiger

Erwartungen. Dies würde einen Anstieg für EADS Aktionäre im Vergleich zur

gegenwärtigen Markterwartung bedeuten. Die Dividendenpolitik für die Jahre

2014 und folgende fallen in die Verantwortung des Vorstands der erweiterten

Gruppe, von welchem erwartet wird, die Relevanz von Dividendenzahlungen an

die Aktionäre mit dem Ertragspotenzial, Investitionsanforderungen und der

fortbestehenden Notwendigkeit einer starken Bilanz der erweiterten Gruppe

ins Gleichgewicht zu bringen.

Jede Vereinbarung über die Bedingungen eines möglichen Zusammenschlusses

erfordert die Zustimmung des Verwaltungsrats von

BAE Systems und EADS. Vor einer solchen Vereinbarung wird EADS in

Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen und Bestimmungen die relevanten

Gremien zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen informieren. Sollten EADS

und BAE Systems nach Abschluss des vorstehend beschriebenen Prozesses zu

einer endgültigen Vereinbarung über die Bedingungen eines Zusammenschlusses

kommen, wird der Abschluss unter anderem von einigen Regierungszustimmungen

und regulatorischen Zustimmungen, von der Zustimmung der Aktionäre von BAE

Systems und EADS und bestimmten transaktionsspezifischen Konditionen,

festgelegt durch den City Code on Takeovers and Mergers (der Kodex),

abhängen. Es kann keine Gewissheit bestehen, dass die Gespräche

letztendlich zu einer Transaktion führen werden.

Gemäß Regelung 2.4(c) des Kodex müssen beide Parteien oder EADS am

10. Oktober 2012 bis spätestens 17 Uhr (Ortszeit London) entweder eine

Transaktion gemäß Regelung 2.7 des Kodex bekanntgeben oder bekanntgeben,

dass sie oder EADS nicht länger einen Zusammenschluss der Unternehmen

anstreben; in diesem Fall wird die Bekanntmachung als eine Erklärung im

Sinne von Regelung 2.8 des Kodex gewertet. Die Frist kann mit Zustimmung

des Panels gemäß Regelung 2.6(c) des Kodex verlängert werden.

BAE Systems bestätigt seine Absicht, eine Verlängerung der Frist beim Panel

zu beantragen, sollten die Gespräche zwischen BAE Systems und EADS zu

diesem Zeitpunkt weiterhin andauern.

Obwohl keine Änderung der Regelung 2.5(a) des Kodex erwartet wird, behält

sich EADS das Recht vor, die Bedingungen der möglichen Transaktion zu

ergänzen oder anzupassen, wenn i) eine konkurrierende Transaktion oder eine

potentiell konkurrierende Transaktion bekanntgegeben wird, die BAE Systems

mit einbezieht, oder wenn ii) eine Empfehlung des Verwaltungsrats von

BAE Systems vorliegt.

Eine weitere Mitteilung wird zu gegebener Zeit erfolgen.

Anfragen:

BAE Systems plc

Investoren:

Andrew Wrathall, Head of Investor Relations

Tel: +44 (0) 1252 383 455

Medien:

Charlotte Lambkin, Group Communications Director

Tel: +44 (0) 1252 383 836

John Suttle, Senior Vice President, Communications

Tel: +1 (703) 344 8508

EADS N.V.

Rainer Ohler, Head of Group Communications

Tel: +33 (0)5 81 91 81 38

Martin Agüera, Interim Head of Media Relations

Tel: +49 (0)89 607 34735

Matthieu Duvelleroy, Media Relations France

Tel: +33 (0)1 42 24 24 25

Gemäß Regelung 2.10 des Kodex bestätigt BAE Systems, dass abzüglich

338,287,732 eigener Stammaktien zu 2,5 Pence pro Stück, 3,249,306,302

Stammaktien von BAE Systems zu 2,5 Pence pro Stück ausgegeben sind. Die

ISIN der Stammaktien ist GB0002634946.

Eine Kopie dieser Mitteilung wird auf der Internetseite von BAE Systems

unter www.baesystems.com und auf der Internetseite von EADS unter

www.eads.com zur Verfügung gestellt.

Die Mitteilung erfolgt mit der Zustimmung von EADS.

Die Veröffentlichungspflichten des Kodex

Da Dual Listed Company-Strukturen dem Kodex unterliegen, beginnt für BAE

Systems plc eine durch den Kodex festgelegte Angebotsfrist. Gemäß Regelung

8.3(a) des Kodex muss eine Person, die zu 1 % oder mehr an einer Gattung

relevanter Wertpapiere von BAE Systems oder EADS beteiligt ist, zu Beginn

der Angebotsfrist eine 'Opening Position Disclosure' veröffentlichen. Eine

'Opening Position Disclosure' muss Angaben zu den Beteiligungen der Person

sowie zu Short-Positionen in einer und Bezugsrechte für eine Gattung

relevanter Wertpapiere von BAE Systems und EADS enthalten. Eine 'Opening

Position Disclosure' durch eine Person, auf die Regelung 8.3(a) des Kodex

anwendbar ist, muss bis spätestens 15.30 Uhr (Ortszeit London) am zehnten

Geschäftstags nach Beginn der Angebotsperiode erfolgen. Relevante Personen,

die vor Ablauf der Frist zur Offenlegung eines 'Opening Position

Disclosure' entsprechende Wertpapiere von BAE Systems oder EADS handeln,

müssen ein 'Dealing Disclosure' tätigen.

Gemäß Regel 8.3(b) des Kodex muss jede Person, die zu 1 % oder mehr an

einer Gattung relevanter Wertpapiere von BAE Systems oder EADS beteiligt

ist oder sich beteiligen möchte, ein 'Dealing Disclosure' tätigen, wenn

diese Person relevante Wertpapiere von BAE Systems oder EADS handelt. Ein

'Dealing Disclosure' muss Angaben zu den relevanten Geschäften sowie zu den

Interessen und Short Positionen der Person einschließlich der Bezugsrechte

in allen relevanten Wertpapieren von EADS und BAE Systems enthalten, soweit

nicht bereits vorher gemäß Regelung 8 des Kodex offengelegt. Ein 'Dealing

Disclosure' durch eine Person, auf die Regelung 8.3(b) des Kodex zutrifft,

muss bis spätestens 15.30 Uhr (Ortszeit London) des Geschäftstags erfolgen,

der dem Datum der Transaktion folgt.

Sollten zwei oder mehrere Personen auf Basis einer Vereinbarung oder eines

Verständnisses (understanding) formell oder informell zusammenarbeiten, um

einen Anteil an relevanten Wertpapieren von BAE Systems oder EADS zu

erwerben oder zu kontrollieren, werden diese Personen im Sinne von Regelung

8.3 des Kodex als eine einzelne Person betrachtet.

Eine 'Opening Position Disclosure' muss auch von BAE Systems und EADS

vorgenommen werden. 'Dealing Disclosures' müssen von BAE Systems und EADS

sowie allen mit diesen gemeinsam handelnden Personen vorgenommen werden

(siehe Regelungen 8.1, 8.2 und 8.4 des Kodex).

Hintergrundinformationen zu den Ziel- und Bietergesellschaften, für die

'Opening Disclosures' und 'Dealing Disclosures' zu relevanten Wertpapieren

veröffentlicht werden müssen, einschließlich der Anzahl ausgegebener

relevanter Wertpapiere, dem Beginn der Angebotsperiode und der erstmaligen

Identifizierung eines Bieters, können in der 'Disclosure Table' auf der

Internetseite des Takeover Panels unter www.thetakeoverpanel.org.uk

eingesehen werden. Falls Zweifel bestehen, ob Sie zur Veröffentlichung

eines 'Opening Disclosure' oder eines 'Dealing Disclosures' verpflichtet

sind, kontaktieren Sie bitte die Market Surveillance Unit des Panel unter

+44 (0)20 7638 0129.

Hinweis für US Investoren

Diese Mitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot für Wertpapiere noch ein

Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten

Staaten dar.

Die Wertpapiere, die Gegenstand dieser Mitteilung sind, dürfen in den

Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, es

liegt eine Registrierung unter dem US Securities Act von 1933 in der

jeweils gültigen Fassung ('Securities Act') oder eine weitere Ausnahme oder

eine Transaktion vor, die nicht Gegenstand von Registrierungsanforderungen

des Securities Act ist. Jedes öffentliche Angebot von Wertpapieren, das in

den Vereinigten Staaten durchgeführt werden soll, muss durch einen

Verkaufsprospekt erfolgen, der entsprechende Anforderungen erfüllt und,

sofern zutreffend, von EADS oder BAE Systems bezogen werden kann und der

detaillierte Informationen über EADS und BAE Systems, deren jeweiliges

Management sowie deren Finanzkennzahlen beinhaltet. Soweit eine Ausnahme

von der Registrierung unter dem Securities Act für ein Angebot von

Wertpapieren durch EADS oder BAE Systems nicht möglich ist, wird dieses

Angebot unter dem Securities Act registriert. Falls und sobald die Parteien

eine abschließende Vereinbarung treffen, werden den Aktionären von EADS und

BAE Systems die Transaktionsdokumente durch EADS und BAE Systems zur

Verfügung gestellt und werden diese, falls erforderlich, entweder an die

SEC übergeben oder bei der SEC eingereicht. Inhaber von Wertpapieren von

BAE Systems oder EADS, die US Staatsbürger sind oder die sich in den

Vereinigten Staaten von Amerika aufhalten, werden aufgefordert, diese

Dokumente zu lesen, falls und sobald sie zur Verfügung gestellt werden,

bevor sie eine Entscheidung hinsichtlich einer Transaktion zum

Zusammenschluss treffen. Falls solche Dokumente der SEC übergeben oder bei

ihr eingereicht wurden, werden diese Dokumente auf der SEC-Website unter

www.sec.gov kostenlos verfügbar sein. Nichts in diesem Dokument soll als

Bestätigung erachtet werden, dass eine Einreichung bei der SEC notwendig

ist oder dass ein Angebot, das eine Registrierung unter dem Securities Act

benötigt, jemals in Verbindung mit der in diesem Dokument beschriebenen

möglichen Transaktion zum Zusammenschluss zustande kommt.

UK Listing Authority (UKLA)

Die beabsichtigte Transaktion wird, falls abgeschlossen, als ein 'Reverse

Takeover' von EADS durch BAE Systems unter den 'Listing Rules' der UKLA

klassifiziert werden; deshalb werden zu gegebener Zeit Anträge bei der UKLA

und der Londoner Wertpapierbörse (London Stock Exchange) auf Zulassung der

Stammaktien des Unternehmensteiles der Dual Listed Company von BAE Systems

zur 'Official List' und zum Handel an der Londoner Wertpapierbörse

gestellt. Die Möglichkeit der Zulassung der erweiterten Gruppe zur

'Official List' ist noch nicht mit der UKLA vereinbart, und Verhandlungen

mit der UKLA bezüglich der Möglichkeit werden zu gegebener Zeit

fortgeführt.

Aktionäre werden auf regulatorische Informationen verwiesen, die EADS auf

www.eads.com/eads/int/en/investor-relations/investor-news.html

veröffentlicht.

Andere Jurisdiktionen

Diese Mitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot für Wertpapiere noch ein

Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf dieser Wertpapiere in anderen

Jurisdikitionen dar.

Keine Gewinnprognose

Keine Aussage in dieser Mitteilung dient als Gewinnprognose und keine

Aussage in dieser Mitteilung sollte so interpretiert werden, dass der

Gewinn je BAE Systems oder EADS Aktie für das gegenwärtige Geschäftsjahr

oder zukünftige Geschäftsjahre zwangsläufig veröffentlichte Gewinne je BAE

Systems oder EADS Aktie in der Vergangenheit entsprechen oder überschreiten

würden.

12.09.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: European Aeronautic Defence and Space Company EADS N.V.

P.O. Box 32008

2303 DA Leiden

Niederlande

Telefon: 00 800 00 02 2002

Fax: +49 (0)89 607 - 26481

E-Mail: ir@eads.net

Internet: www.eads.com

ISIN: NL0000235190

WKN: 938914

Indizes: MDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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