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DGAP-Adhoc: EVN AG: Ermächtigung zum Rückerwerb eigener Aktien (deutsch)

Veröffentlicht am 16.01.2014, 14:38

EVN AG: Ermächtigung zum Rückerwerb eigener Aktien

EVN AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

16.01.2014 14:38

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein

Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Die 85. ordentliche Hauptversammlung der EVN AG hat am 16. Jänner 2014

folgende Ermächtigung zum Rückerwerb eigener Aktien im Ausmaß von höchstens

10 vH des Grundkapitals beschlossen:

Ermächtigung des Vorstands, auf den Inhaber lautende eigene Stückaktien (i)

gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer der

Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens sowie (ii) gemäß §

65 Abs 1 Z 8 AktG (zweckfreier Erwerb) im Ausmaß von insgesamt höchstens 10

vH des Grundkapitals der EVN AG während einer Geltungsdauer von 30 Monaten

ab dem Tag der Beschlussfassung zu erwerben. Die Anzahl der Aktien, die

täglich erworben werden können, beschränkt sich auf maximal 25 vH des

durchschnittlichen Aktienumsatzes der letzten 20 Börsetage an der Wiener

Börse. Der beim Rückkauf zu leistende Gegenwert darf maximal 20 vH unter

und maximal 10 vH über dem Börseschlusskurs an der Wiener Börse des dem

Rückkauf vorhergehenden Börsetages liegen. Der Vorstand ist weiters

ermächtigt, zurück erworbene eigene Aktien ohne weiteren

Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Diese Ermächtigung ersetzt die

durch Beschluss der Hauptversammlung am 19. Jänner 2012 erteilte

Ermächtigung zum Rückerwerb eigener Aktien.

Maria Enzersdorf, am 16. Jänner 2014

RECHTLICHER HINWEIS

DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN

NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN

DER EVN AG DAR.

DIESE AD-HOC MELDUNG IST NICHT FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN

DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA BESTIMMT UND DARF NICHT IN

PUBLIKATIONEN MIT EINER BREITEN AUFLAGE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON

AMERIKA ODER AN U.S. AMERIKANISCHE PERSONEN (DEFINIERT IN REGULATION S

GEMÄß DEM UNITED STATES SECURITIES ACT 1933 IN DER GELTENDEN FASSUNG ('US

WERTPAPIERGESETZ')) VERBREITET WERDEN. DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER

EIN ANGEBOT NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUM KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON

WERTPAPIEREN DER EVN AG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA DAR. DIE

WERTPAPIERE WERDEN NICHT GEMÄß DEM USWERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT WERDEN

UND DÜRFEN NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN ODER AUF

RECHNUNG ODER ZUM VORTEIL VON U.S. AMERIKANISCHEN PERSONEN ANGEBOTEN,

VERKAUFT ODER GELIEFERT WERDEN, SOFERN SIE NICHT GEMÄß DEM

US-WERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT ODER VON DIESEM REGISTRIERUNGSERFORDERNIS

BEFREIT SIND.

16.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: EVN AG

EVN Platz

2344 Maria Enzersdorf

Österreich

Telefon: +43-2236-200-12294

Fax: +43-2236-200-82294

E-Mail: info@evn.at

Internet: www.evn.at

ISIN: AT0000741053

WKN: 074105

Indizes: ATX

Börsen: Wien (Amtlicher Handel / Official Market)

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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