EVN AG: Änderungen betreffend das laufende Aktienrückkaufprogramm der EVN AG
EVN AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
28.12.2012 14:30
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Der Vorstand der EVN AG hat am 28. Dezember 2012, auf Grundlage des
Ermächtigungsbeschlusses der 83. ordentlichen Hauptversammlung der EVN AG
vom 19. Jänner 2012, beschlossen, im Rahmen des laufenden
Aktienrückkaufprogramms weitere bis zu 1.000.000 Stück eigene Aktien der
Gesellschaft - dies entspricht bis zu 0,556 % des derzeitigen Grundkapitals
der EVN AG - zu erwerben. Gleichzeitig hat der Vorstand der EVN AG
beschlossen, das seit 6. Juni 2012 laufende Aktienrückkaufprogramm bis
voraussichtlich zum 31. August 2013 zu
verlängern.
Seit Beginn des Aktienrückkaufprogramms am 6. Juni 2012 wurden bis
einschließlich 27. Dezember 2012 931.530 Stück eigene Aktien rückgekauft.
Der Rückkauf erfolgt mit dem Hauptzweck der Verbesserung von Angebot und
Nachfrage für die Aktie der EVN AG an der Wiener Börse, da diese nach
Einschätzung der Gesellschaft unterbewertet ist, wobei jedoch der Handel
mit eigenen Aktien als Erwerbszweck ausgeschlossen ist.
Angaben zum Rückkaufprogramm gemäß § 5 Abs. 2 der
Veröffentlichungsverordnung 2002:
Geltende Bedingungen seit 6. Juni 2012 Geänderte Bedingungen ab
28. Dezember 2012
Tag des Ermächtigungsbeschlusses der
Hauptversammlung war der 19. Jänner 2012.
Tag der Veröffentlichung des
Hauptversammlungsbeschlusses über die
Ermächtigung zum Aktienrückkauf gem. § 82 Abs.
8 BörseG war der 19. Jänner 2012.
Beginn des Aktienrückkaufprogramms 6. Juni Die voraussichtliche Dauer
2012, voraussichtliche Dauer bis zum 31. des Aktienrückkauf-
Dezember 2012. programms wurde bis zum 31.
August 2013 verlängert.
Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf
nennwertlose auf Inhaber lautende Stammaktien
der EVN AG.
Beabsichtigt ist, ein Volumen von bis zu Das beabsichtige Volumen wu
1.000.000 Stück Aktien - dies entspricht bis rde um weitere bis zu 1.000
zu 0,556 % des derzeitigen Grundkapitals - .000 Stück Aktien - dies en
rückzukaufen. tspricht bis zu 0,556 % des
derzeitigen Grundkapitals -
erhöht.
Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung darf
der Rückkauf nur zu einem zu leistenden
Gegenwert von maximal 20 % unter und maximal
10 % über dem Börseschlusskurs an der Wiener
Börse des dem Rückkauf vorhergehenden
Börsetages erfolgen.
Der Rückkauf der eigenen Aktien wird über die Wiener Börse
erfolgen. Der Hauptzweck des Aktienrückkaufprogramms ist die
Verbesserung von Angebot und Nachfrage für die EVN AG Aktie an
der Wiener Börse, da diese nach Einschätzung der Gesellschaft
unterbewertet ist, wobei jedoch ein Handel mit eigenen Aktien zu
Erwerbszwecken ausgeschlossen ist.
Das Rückkaufprogramm hat keine Auswirkungen auf die
Börsezulassung der Aktien des Emittenten.
Die EVN AG hat derzeit kein Aktienoptionsprogramm.
Die EVN AG wird die Veröffentlichungspflichten gem. §§ 6 und 7
Veröffentlichungsverordnung 2002 durch die Veröffentlichung von Angaben
über die Internetseite www.investor.evn.at zu erfüllen.
Maria Enzersdorf, am 28. Dezember 2012
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
RECHTLICHER HINWEIS
DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN
NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN
DER EVN AG DAR.
DIESE AD-HOC MELDUNG IST NICHT FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN
DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA BESTIMMT UND DARF NICHT IN
PUBLIKATIONEN MIT EINER BREITEN AUFLAGE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON
AMERIKA ODER AN U.S. AMERIKANISCHE PERSONEN (DEFINIERT IN REGULATION S
GEMÄß DEM UNITED STATES SECURITIES ACT 1933 IN DER GELTENDEN FASSUNG ('US
WERTPAPIERGESETZ')) VERBREITET WERDEN. DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER
EIN ANGEBOT NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUM KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON
WERTPAPIEREN DER EVN AG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA DAR. DIE
WERTPAPIERE WERDEN NICHT GEMÄß DEM US-WERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT WERDEN
UND DÜRFEN NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN ODER AUF
RECHNUNG ODER ZUM VORTEIL VON U.S. AMERIKANISCHEN PERSONEN ANGEBOTEN,
VERKAUFT ODER GELIEFERT WERDEN, SOFERN SIE NICHT GEMÄß DEM
US-WERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT ODER VON DIESEM REGISTRIERUNGSERFORDERNIS
BEFREIT SIND.
28.12.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: EVN AG
EVN Platz
2344 Maria Enzersdorf
Österreich
Telefon: +43-2236-200-12294
Fax: +43-2236-200-82294
E-Mail: info@evn.at
Internet: www.evn.at
ISIN: AT0000741053
WKN: 074105
Indizes: ATX
Börsen: Wien (Amtlicher Handel / Official Market)
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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EVN AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
28.12.2012 14:30
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Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Der Vorstand der EVN AG hat am 28. Dezember 2012, auf Grundlage des
Ermächtigungsbeschlusses der 83. ordentlichen Hauptversammlung der EVN AG
vom 19. Jänner 2012, beschlossen, im Rahmen des laufenden
Aktienrückkaufprogramms weitere bis zu 1.000.000 Stück eigene Aktien der
Gesellschaft - dies entspricht bis zu 0,556 % des derzeitigen Grundkapitals
der EVN AG - zu erwerben. Gleichzeitig hat der Vorstand der EVN AG
beschlossen, das seit 6. Juni 2012 laufende Aktienrückkaufprogramm bis
voraussichtlich zum 31. August 2013 zu
verlängern.
Seit Beginn des Aktienrückkaufprogramms am 6. Juni 2012 wurden bis
einschließlich 27. Dezember 2012 931.530 Stück eigene Aktien rückgekauft.
Der Rückkauf erfolgt mit dem Hauptzweck der Verbesserung von Angebot und
Nachfrage für die Aktie der EVN AG an der Wiener Börse, da diese nach
Einschätzung der Gesellschaft unterbewertet ist, wobei jedoch der Handel
mit eigenen Aktien als Erwerbszweck ausgeschlossen ist.
Angaben zum Rückkaufprogramm gemäß § 5 Abs. 2 der
Veröffentlichungsverordnung 2002:
Geltende Bedingungen seit 6. Juni 2012 Geänderte Bedingungen ab
28. Dezember 2012
Tag des Ermächtigungsbeschlusses der
Hauptversammlung war der 19. Jänner 2012.
Tag der Veröffentlichung des
Hauptversammlungsbeschlusses über die
Ermächtigung zum Aktienrückkauf gem. § 82 Abs.
8 BörseG war der 19. Jänner 2012.
Beginn des Aktienrückkaufprogramms 6. Juni Die voraussichtliche Dauer
2012, voraussichtliche Dauer bis zum 31. des Aktienrückkauf-
Dezember 2012. programms wurde bis zum 31.
August 2013 verlängert.
Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf
nennwertlose auf Inhaber lautende Stammaktien
der EVN AG.
Beabsichtigt ist, ein Volumen von bis zu Das beabsichtige Volumen wu
1.000.000 Stück Aktien - dies entspricht bis rde um weitere bis zu 1.000
zu 0,556 % des derzeitigen Grundkapitals - .000 Stück Aktien - dies en
rückzukaufen. tspricht bis zu 0,556 % des
derzeitigen Grundkapitals -
erhöht.
Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung darf
der Rückkauf nur zu einem zu leistenden
Gegenwert von maximal 20 % unter und maximal
10 % über dem Börseschlusskurs an der Wiener
Börse des dem Rückkauf vorhergehenden
Börsetages erfolgen.
Der Rückkauf der eigenen Aktien wird über die Wiener Börse
erfolgen. Der Hauptzweck des Aktienrückkaufprogramms ist die
Verbesserung von Angebot und Nachfrage für die EVN AG Aktie an
der Wiener Börse, da diese nach Einschätzung der Gesellschaft
unterbewertet ist, wobei jedoch ein Handel mit eigenen Aktien zu
Erwerbszwecken ausgeschlossen ist.
Das Rückkaufprogramm hat keine Auswirkungen auf die
Börsezulassung der Aktien des Emittenten.
Die EVN AG hat derzeit kein Aktienoptionsprogramm.
Die EVN AG wird die Veröffentlichungspflichten gem. §§ 6 und 7
Veröffentlichungsverordnung 2002 durch die Veröffentlichung von Angaben
über die Internetseite www.investor.evn.at zu erfüllen.
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NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN
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DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA BESTIMMT UND DARF NICHT IN
PUBLIKATIONEN MIT EINER BREITEN AUFLAGE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON
AMERIKA ODER AN U.S. AMERIKANISCHE PERSONEN (DEFINIERT IN REGULATION S
GEMÄß DEM UNITED STATES SECURITIES ACT 1933 IN DER GELTENDEN FASSUNG ('US
WERTPAPIERGESETZ')) VERBREITET WERDEN. DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER
EIN ANGEBOT NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUM KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON
WERTPAPIEREN DER EVN AG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA DAR. DIE
WERTPAPIERE WERDEN NICHT GEMÄß DEM US-WERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT WERDEN
UND DÜRFEN NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN ODER AUF
RECHNUNG ODER ZUM VORTEIL VON U.S. AMERIKANISCHEN PERSONEN ANGEBOTEN,
VERKAUFT ODER GELIEFERT WERDEN, SOFERN SIE NICHT GEMÄß DEM
US-WERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT ODER VON DIESEM REGISTRIERUNGSERFORDERNIS
BEFREIT SIND.
28.12.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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