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DGAP-Adhoc: Gigaset AG: Gerichtsurteil reduziert Kartellbuße um EUR 1 Mio. (deutsch)

Veröffentlicht am 23.01.2014, 16:45

Gigaset AG: Gerichtsurteil reduziert Kartellbuße um EUR 1 Mio.

Gigaset AG / Schlagwort(e): Rechtssache

23.01.2014 16:45

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Das Europäische Gericht Erster Instanz hat mit Urteil vom heutigen Tage der

Klage der Gigaset AG (vormals: Arques Industries AG) gegen den

Bußgeldbescheid der EU-Kommission in der Kartellsache SKW teilweise

stattgegeben und das verhängte Bußgeld gegenüber der Gigaset AG um EUR 1

Mio. herabgesetzt. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.

Die Europäische Kommission hatte im Juli 2009 im Rahmen eines

Kartellverfahrens gegen verschiedene Unternehmen des Kalziumkarbidsektors

ein Gesamtbußgeld in Höhe von EUR 61,1 Mio. festgesetzt. Dabei wurde ein

Bußgeld in Höhe von insgesamt EUR 13,3 Mio. gesamtschuldnerisch gegen die

unmittelbar kartellbeteiligte Unternehmen SKW Stahl-Metallurgie GmbH sowie

deren Muttergesellschaft SKW Stahl-Metallurgie Holding AG (beide zusammen

nachstehend 'SKW') verhängt.

Für das gegen SKW verhängte Bußgeld ordnete die Kommission eine

gesamtschuldnerische Haftung auch der heutigen Gigaset AG an, weil diese

als seinerzeitige Konzernmuttergesellschaft mit SKW eine 'wirtschaftliche

Einheit' gebildet habe.

Die Gigaset AG bezahlte auf den Bußgeldbescheid hin in den Jahren 2009 bis

2010 vorläufig (d. h. für die Dauer des Rechtsmittelverfahrens) einen

Betrag von EUR 6,65 Mio. an die EU-Kommission. Parallel dazu wehrte sie

sich im Klagewege gegen den Bußgeldbescheid. Über diese Klage wurde

erstinstanzlich heute entschieden. Die Gigaset AG erwartet nach vorläufiger

rechtlicher Einschätzung, aufgrund des heutigen Urteils einen Teil des

bereits bezahlten Bußgeldes zurückzuerhalten. Das Urteil ist noch nicht

rechtskräftig; Gigaset wird sorgfältig prüfen, ob gegen den

klageabweisenden Teil der Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden

müssen.

Parallel zu dem heute entschiedenen Rechtsstreit erhob die Gigaset AG Klage

vor den Zivilgerichten gegen SKW mit der Begründung, diese habe als

unmittelbare Urheberin des Kartells das Bußgeld allein zu tragen und

folglich das von der Gigaset AG bereits anteilig bezahlte Bußgeld zu

erstatten. Dieses Verfahren hat bislang keine Klarheit über die rechtlich

zutreffende Verteilung der Bußgeld-Gesamtschuld zwischen der SKW als

unmittelbar Kartellbeteiligter einerseits und Gigaset AG als lediglich

aufgrund 'wirtschaftlicher Einheit' mithaftender ehemaliger

Konzernmuttergesellschaft andererseits gebracht. Die Rechtsfrage liegt

derzeit dem Bundesgerichtshof zur revisionsrechtlichen Klärung vor. Der

Bundesgerichtshof hat sie mit Beschluss vom 9. Juli 2013 dem Europäischen

Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt. Gigaset geht unverändert

weiterhin davon aus, dass SKW als unmittelbar Kartellbeteiligte im

Innenverhältnis das Bußgeld allein zu bezahlen hat.

23.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Gigaset AG

Hofmannstraße 61

81379 München

Deutschland

Telefon: +89444456937

Fax: +89444456930

E-Mail: kerstin.diebenbusch@gigaset.com

Internet: www.gigaset.com

ISIN: DE0005156004

WKN: 515600

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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