Gigaset AG: Gerichtsurteil reduziert Kartellbuße um EUR 1 Mio.
Gigaset AG / Schlagwort(e): Rechtssache
23.01.2014 16:45
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Das Europäische Gericht Erster Instanz hat mit Urteil vom heutigen Tage der
Klage der Gigaset AG (vormals: Arques Industries AG) gegen den
Bußgeldbescheid der EU-Kommission in der Kartellsache SKW teilweise
stattgegeben und das verhängte Bußgeld gegenüber der Gigaset AG um EUR 1
Mio. herabgesetzt. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.
Die Europäische Kommission hatte im Juli 2009 im Rahmen eines
Kartellverfahrens gegen verschiedene Unternehmen des Kalziumkarbidsektors
ein Gesamtbußgeld in Höhe von EUR 61,1 Mio. festgesetzt. Dabei wurde ein
Bußgeld in Höhe von insgesamt EUR 13,3 Mio. gesamtschuldnerisch gegen die
unmittelbar kartellbeteiligte Unternehmen SKW Stahl-Metallurgie GmbH sowie
deren Muttergesellschaft SKW Stahl-Metallurgie Holding AG (beide zusammen
nachstehend 'SKW') verhängt.
Für das gegen SKW verhängte Bußgeld ordnete die Kommission eine
gesamtschuldnerische Haftung auch der heutigen Gigaset AG an, weil diese
als seinerzeitige Konzernmuttergesellschaft mit SKW eine 'wirtschaftliche
Einheit' gebildet habe.
Die Gigaset AG bezahlte auf den Bußgeldbescheid hin in den Jahren 2009 bis
2010 vorläufig (d. h. für die Dauer des Rechtsmittelverfahrens) einen
Betrag von EUR 6,65 Mio. an die EU-Kommission. Parallel dazu wehrte sie
sich im Klagewege gegen den Bußgeldbescheid. Über diese Klage wurde
erstinstanzlich heute entschieden. Die Gigaset AG erwartet nach vorläufiger
rechtlicher Einschätzung, aufgrund des heutigen Urteils einen Teil des
bereits bezahlten Bußgeldes zurückzuerhalten. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig; Gigaset wird sorgfältig prüfen, ob gegen den
klageabweisenden Teil der Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden
müssen.
Parallel zu dem heute entschiedenen Rechtsstreit erhob die Gigaset AG Klage
vor den Zivilgerichten gegen SKW mit der Begründung, diese habe als
unmittelbare Urheberin des Kartells das Bußgeld allein zu tragen und
folglich das von der Gigaset AG bereits anteilig bezahlte Bußgeld zu
erstatten. Dieses Verfahren hat bislang keine Klarheit über die rechtlich
zutreffende Verteilung der Bußgeld-Gesamtschuld zwischen der SKW als
unmittelbar Kartellbeteiligter einerseits und Gigaset AG als lediglich
aufgrund 'wirtschaftlicher Einheit' mithaftender ehemaliger
Konzernmuttergesellschaft andererseits gebracht. Die Rechtsfrage liegt
derzeit dem Bundesgerichtshof zur revisionsrechtlichen Klärung vor. Der
Bundesgerichtshof hat sie mit Beschluss vom 9. Juli 2013 dem Europäischen
Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt. Gigaset geht unverändert
weiterhin davon aus, dass SKW als unmittelbar Kartellbeteiligte im
Innenverhältnis das Bußgeld allein zu bezahlen hat.
23.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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