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DGAP-Adhoc: Gigaset AG: Schiedsklage gegen Gigaset aufgrund einer Transaktion aus dem Jahr 2006 (deutsch)

Veröffentlicht am 03.05.2012, 19:00
Aktualisiert 03.05.2012, 19:04
Gigaset AG: Schiedsklage gegen Gigaset aufgrund einer Transaktion aus dem Jahr 2006

Gigaset AG / Schlagwort(e): Rechtssache

03.05.2012 19:00

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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München, 03. Mai 2012 - Die Evonik Degussa GmbH ('Evonik') hat bei der

Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. eine Schiedsklage

gegen die Gigaset AG ('Gigaset') eingereicht und verlangt von Gigaset auf

der Basis eines Vertrags aus dem Jahre 2006 die Zahlung einer

Vertragsstrafe in Höhe von 12 Millionen Euro.

Gigaset hat sowohl den von Evonik behaupteten Sachverhalt als auch die

geltend gemachten Ansprüche im Vorfeld zurückgewiesen und wird sich gegen

die Schiedsklage verteidigen. Gigaset stützt sich bei ihrer Einschätzung

auf ein Gutachten einer namhaften Rechtsanwaltskanzlei. In Absprache mit

dem Konzernabschlussprüfer hat Gigaset im Jahresabschluss 2011 eine

angemessene Risikovorsorge getroffen.

Gigaset, damals noch firmierend unter Arques Industries AG, hatte mit

Vertrag vom 08.09.2006 von der heutigen Evonik die

Oxxynova-Unternehmensgruppe erworben. Oxxynova wurde hierbei vertraglich

verpflichtet, den von Evonik erworbenen Produktionsstandort in Lülsdorf

fortzuführen, so lange nicht bestimmte Bedingungen eintreten. Oxxynova

versprach Evonik zugleich, bei Verletzung dieser Fortführungspflicht eine

Vertragsstrafe zu bezahlen. Gigaset übernahm hierfür eine Garantie.

Evonik trägt im Wesentlichen vor, die Oxxynova-Gruppe habe Ende 2007 ihre

Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Unternehmensstandortes Lülsdorf

verletzt. Für die damit von der Oxxynova verwirkte Vertragsstrafe hafte

Gigaset aufgrund der vertraglichen Garantie gesamtschuldnerisch.

Gigaset hält die Klage für unbegründet. Sie ist insbesondere der

Auffassung, Oxxynova habe den Vertrag nicht verletzt, sondern sei zur

Schließung des Standortes Lülsdorf berechtigt gewesen. Dies sei nach dem

Vertrag unter bestimmten Bedingungen ausdrücklich gestattet. Diese

Bedingungen seien eingetreten. Da Oxxynova keine Vertragsstrafe schulde,

könne folgerichtig auch Gigaset nicht in Anspruch genommen werden. Gigaset

stützt diese Einschätzung u. a. auf ein Gutachten einer namhaften

Rechtsanwaltskanzlei.

Die Gigaset AG, München, ist ein weltweit agierendes Unternehmen im Bereich

der Telekommunikation und Zubehör. Die Gesellschaft ist global einer der

führenden Hersteller von Schnurlostelefonen und Europas Marktführer bei

DECT-Telefonen. Weltweit rangiert der Premiumanbieter mit 1.900

Mitarbeitern und einer Marktpräsenz in mehr als 70 Ländern an dritter

Stelle.

Die Aktien der Gigaset AG werden im TecDAX (Prime Standard) der Frankfurter

Wertpapierbörse unter dem Symbol 'GGS' (ISIN: DE0005156004) gehandelt.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter http://www.gigaset.ag

Kontakt:

Gigaset AG

Kerstin Diebenbusch

Investor Relations

Tel.: +49 (0)89 444456-937

E-Mail: info@gigaset.com

03.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Gigaset AG

Hofmannstraße 61

81379 München

Deutschland

Telefon: +89444456937

Fax: +89444456930

E-Mail: kerstin.diebenbusch@gigaset.com

Internet: www.gigaset.com

ISIN: DE0005156004

WKN: 515600

Indizes: TecDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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