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DGAP-Adhoc: IBS AG excellence, collaboration, manufacturing: Beherrschungsvertrag zwischen der IBS AG als abhängigem Unternehmen und der Siemens Beteiligungen Inland GmbH als herrschendem Unternehmen unterzeichnet (deutsch)

Veröffentlicht am 11.10.2012, 14:59
Aktualisiert 11.10.2012, 15:00
IBS AG excellence, collaboration, manufacturing: Beherrschungsvertrag zwischen der IBS AG als abhängigem Unternehmen und der Siemens Beteiligungen Inland GmbH als herrschendem Unternehmen unterzeichnet

IBS AG excellence, collaboration, manufacturing / Schlagwort(e): Vertrag

11.10.2012 14:58

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Höhr-Grenzhausen, den 11. Oktober 2012: Der Vorstand der IBS

Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing und die

Geschäftsführung der Siemens Beteiligungen Inland GmbH, München (einer

100%igen Tochtergesellschaft der Siemens AG) haben den angekündigten

Beherrschungsvertrag zwischen der Siemens Beteiligungen Inland GmbH (als

herrschender Gesellschaft) und der IBS AG (als abhängiger Gesellschaft)

heute bzw. am 10. Oktober 2012 unterzeichnet. Die Hauptversammlung der IBS

AG soll am 29. November 2012 im Rahmen einer außerordentlichen

Hauptversammlung um ihre zur Wirksamkeit erforderliche Zustimmung gebeten

werden. Die Gesellschafterversammlung der Siemens Beteiligungen Inland GmbH

hat dem Beherrschungsvertrag am 10. Oktober 2012 zugestimmt. Der

Beherrschungsvertrag wird mit Eintragung in das Handelsregister der IBS AG

wirksam.



Gegenstand des Beherrschungsvertrags ist unter anderem eine Barabfindung

gemäß § 305 AktG in Höhe von EUR 6,90 je Stückaktie der IBS AG und eine

Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG in Höhe von brutto EUR 0,26 (netto, nach

Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag: EUR 0,23) für jedes volle

Geschäftsjahr je Stückaktie der IBS AG. Der gerichtlich bestellte

Vertragsprüfer Warth + Klein Grant Thornton AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, erachtet in seinem

Prüfungsbericht die Barabfindung gemäß § 305 AktG sowie die

Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG als angemessen.

Der Vorstand der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration,

manufacturing

Kontakt:

Investor Relations IBS AG

c/o MLC Finance GmbH

Mussener Weg 7

95213 Münchberg

Herr Michael Lang

Telefon: + 49 (0) 9251 440 88 30

Telefax: + 49 (0) 02624 9180 541

E-Mail: investorrelations@ibs-ag.de

11.10.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: IBS AG excellence, collaboration, manufacturing

Rathausstrasse 56

56203 Höhr-Grenzhausen

Deutschland

Telefon: +49 (0)9251 44 088-30

Fax: +49 (0)9251 44 088-31

E-Mail: investorrelations@ibs-ag.de

Internet: www.ibs-ag.de

ISIN: DE0006228406

WKN: 622840

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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