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DGAP-Adhoc: IVG Immobilien AG: Niederlegung des Insolvenzplans durch das Amtsgericht Bonn (deutsch)

Veröffentlicht am 24.02.2014, 12:22

IVG Immobilien AG: Niederlegung des Insolvenzplans durch das Amtsgericht Bonn

IVG Immobilien AG / Schlagwort(e): Insolvenz

24.02.2014 12:22

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ad hoc-Mitteilung bei Niederlegung des Insolvenzplans

gemäß § 234 InsO

IVG Immobilen AG: Niederlegung des Insolvenzplans

durch das Amtsgericht Bonn

Das Amtsgericht Bonn hat heute den von der IVG Immobilien AG (IVG oder

Gesell-schaft) eingereichten Insolvenzplan zur Einsicht der Beteiligten in

der Geschäfts-stelle des Gerichts niedergelegt.

Der niedergelegte Insolvenzplan sieht unter anderem die folgenden Maßnahmen

zur Schaffung einer soliden und marktfähigen Kapital- und

Finanzierungsbasis vor:

(i) Einen sogenannten debt-to-equity swap, in dessen Rahmen das

Grundkapital der Gesellschaft zunächst auf Null herabgesetzt wird, ehe die

Gläubiger (a) des syndizierten Kreditvertrags über EUR 1.350 Mio. vom 25.

September 2007/13. April 2012 (SynLoan I), (b) des bilateralen

Kreditvertrags über EUR 100 Mio. vom 30. November 2007/13. April 2012

(LBBW:Kredit) sowie (c) der Wandelanleihe (ISIN: DE000A0LNA87) im Rahmen

einer sich anschließenden Kapitalerhöhung - unter Ausschluss des

Bezugsrechts der Alt-Aktionäre - die wirtschaftliche Möglichkeit erhalten,

100% der neu auszugebenden Aktien an der Gesellschaft zu erwerben. Das

Zeichnungsrecht der vorgenannten Gläubigergruppen bzw. deren Recht zum

Erwerb von Finanzinstrumenten an den neu zu gründenden

Holdinggesellschaften verteilt sich im Verhältnis ca. 80% (Gläubiger des

SynLoan I und des LBBW-Kredits) zu ca. 20% (Gläubiger der Wandelanleihe).

Die Kapitalherabsetzung auf Null im Rahmen des debt-to-equity swaps hat zur

Folge, dass die Börsennotierung der Gesellschaft endet. Unabhängig hiervon

wird die Gesellschaft kurzfristig bei der Frankfurter Wertpapierbörse

beantragen, vom Prime Standard in den General Standard des dortigen

regu-lierten Marktes zu wechseln.

(ii) Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft aufgrund des Kreditvertrags

über EUR 1.047,4 Mio. vom 12. Mai 2009/24. Februar 2012 (SynLoan II) werden

gestundet und während des Stundungszeitraumes verzinst.

(iii) Für die nachrangigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft aufgrund der

Hybridanleihe (ISIN: DE000A0JQMH5) sind im niedergelegten Insolvenzplan

keine Regelungen vorgesehen, so dass diese mit Rechtskraft des

gerichtlichen Bestätigungsbeschlusses nach den Regelungen der

Insolvenzordnung als erlassen gelten.

(iv) Die allgemeine Planquote beträgt gemäß dem niedergelegten

Insolvenzplan 60%. Gesicherten Gläubigern und Gläubigern mit Sonderrechten

werden im niedergelegten Insolvenzplan erhöhte Planquoten als Gegenleistung

für die Aufgabe ihrer Sicherheiten und Sonderrechte angeboten. Die Höhe

dieser er-höhten Planquoten hängt insbesondere von dem Umfang der

Sicherungs- und Sonderrechte ab und liegt gemäß dem niedergelegten

Insolvenzplan zwischen 68% und 80%; für die Gläubiger der Wandelanleihe

beträgt diese erhöhte Planquote 68%.

24.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: IVG Immobilien AG

Zanderstr. 5-7

53177 Bonn

Deutschland

Telefon: +49 (0)228 844-400

Fax: +49 (0)228 844-372

E-Mail: ir@ivg.de

Internet: www.ivg.de

ISIN: DE0006205701, DE000A0JQMH5

WKN: 620570, A0JQMH

Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime

Standard), München; Freiverkehr in Hamburg, Hannover,

Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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