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DGAP-Adhoc: LEG Immobilien AG platziert erfolgreich Wandelanleihe über 300 Mio. Euro (deutsch)

Veröffentlicht am 07.04.2014, 17:46
Aktualisiert 07.04.2014, 17:48

LEG Immobilien AG platziert erfolgreich Wandelanleihe über 300 Mio. Euro

LEG Immobilien AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

07.04.2014 17:46

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG INNERHALB DER ODER IN DIE

VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, ITALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA

ODER JAPAN, ODER IN JEDE ANDERE JURISDIKTION, IN DER ANGEBOTE ODER VERKÄUFE

NACH GELTENDEM RECHT UNTERSAGT SIND

Diese Mitteilung ist kein Prospekt und kein Angebot zum Erwerb von

Wertpapieren zum Verkauf innerhalb einer Jurisdiktion oder in eine

Jurisdiktion, einschließlich der Vereinigten Staaten von Amerika, Italien,

Kanada, Japan, Südafrika oder Australien oder jeder anderen Jurisdiktion,

in der Angebote oder Verkäufe der Wertpapiere nach geltendem Recht

untersagt sind. Weder diese Mitteilung noch ihr Inhalt dienen in

irgendeiner Jurisdiktion als Grundlage irgendeines Angebotes oder

rechtlicher Verpflichtungen jeglicher Art.

LEG Immobilien AG platziert erfolgreich eine Wandelanleihe über 300 Mio.

Euro

Düsseldorf, 7. April 2014 - LEG Immobilien AG gibt die erfolgreiche

Emission nicht-nachrangiger, unbesicherter Wandelschuldverschreibungen mit

einer Laufzeit bis 2021 in einem Gesamtnennbetrag von 300 Mio. Euro

bekannt. Die Bezugsrechte der Aktionäre der LEG wurden ausgeschlossen. Die

Wandelschuldverschreibungen sind in ca. 4,8 Mio. neue bzw. bestehende auf

den Namen lautende Stammaktien der LEG wandelbar. Dies entspricht ca. 9,1%

des ausstehenden Aktienkapitals der LEG.

Mit der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen beabsichtigt die LEG, ihre

Finanzierungsquellen weiter zu diversifizieren und damit ihr Finanzprofil

zu stärken. Der Nettoemissionserlös aus der Begebung der

Wandelschuldverschreibungen wird den finanziellen Handlungsspielraum der

LEG erweitern und die Beschleunigung der nachhaltigen Wachstumsstrategie

der LEG unterstützen.

Im Rahmen des heutigen Bookbuildingverfahrens wurden der Kupon auf 0,50%

jährlich, halbjährlich nachträglich zahlbar, und die anfängliche

Wandlungsprämie auf 30 % über dem Referenzpreis von 47,99 Euro festgesetzt.

Der anfängliche Wandlungspreis beträgt damit 62,39 Euro. Die

Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von 7,2 Jahren und werden

zu 100 % ihres Nennbetrages begeben und zurückgezahlt.

Die Lieferung gegen Zahlung (Valuta) erfolgt voraussichtlich am 10. April

2014. LEG beabsichtigt, die Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen in

den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse innerhalb eines

Monats nach Valuta zu beantragen.

Die Wandelschuldverschreibungen wurden ausschließlich institutionellen

Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada,

Australien, Italien und Japan oder sonstigen Ländern, in denen das Angebot

oder der Verkauf von Wertpapieren gesetzlichen Beschränkungen unterliegt,

angeboten.

LEG Investor Relations Kontaktdaten:

Burkhard Sawazki

Tel. +49 211 45 68 204

E-Mail: burkhard.sawazki@leg-nrw.de

Über die LEG

Die LEG ist mit über 95.000 Mietwohnungen und über 260.000 Mietern eines

der führenden Wohnungsunternehmen in Deutschland. In Nordrhein-Westfalen

ist sie mit neun Niederlassungen, 16 Kundencentern und rund 100 Mieterbüros

flächendeckend und mit persönlichen Ansprechpartnern vor Ort vertreten. Die

LEG erzielte im Geschäftsjahr 2013 Erlöse aus Vermietung und Verpachtung

von über 530 Millionen Euro.

Disclaimer

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen lediglich als

Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Es kann nicht auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder

deren Richtigkeit und Vollständigkeit vertraut werden. Im Zusammenhang mit

den in dieser Mitteilung genannten Wertpapieren wird kein Prospekt

erstellt. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in keiner

Rechtsordnung in Fällen öffentlich angeboten werden, in denen dies dazu

führen würde, dass LEG oder ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen oder in

ihrem Namen handelnde Personen in dieser Rechtsordnung einen Prospekt oder

eine Angebotsunterlage für die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere

erstellen oder einreichen müssten.

Diese Mitteilung ist weder unmittelbar noch mittelbar für die

Veröffentlichung oder die Weitergabe in den Vereinigten Staaten bestimmt.

Die Verbreitung dieser Mitteilung sowie das Angebot und der Verkauf der

darin genannten Wertpapiere in bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlich

beschränkt sein, und Personen, die in den Besitz von in dieser Mitteilung

genannten Dokumenten oder anderen Informationen gelangen, sollten sich über

diese Beschränkungen selbst informieren und diese einhalten. Die

Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die

Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen.

Diese Mitteilung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum

Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur

Zeichnung von Wertpapieren an Personen in den Vereinigten Staaten, Italien,

Australien, Kanada, Südafrika oder Japan oder in einer sonstigen

Rechtsordnung, an die bzw. in der ein solches Angebot oder eine solche

Aufforderung rechtswidrig ist, sie stellt kein solches Angebot und keine

solche Aufforderung dar, ist nicht Bestandteil davon und ist auch nicht so

auszulegen. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere sind und werden

auch in Zukunft nicht nach den Vorschriften des US Securities Act

(Wertpapiergesetz) von 1933 in der jeweils geltenden Fassung oder den

Gesetzen eines Bundesstaats innerhalb der Vereinigten Staaten oder den

anwendbaren Wertpapiergesetzen von Italien, Australien, Kanada, Südafrika

oder Japan registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten

angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht gemäß dem Securities Act

registriert werden oder im Rahmen einer Transaktion angeboten und verkauft

werden, die von den Registrierungspflichten des Securities Act befreit ist

oder diesen nicht unterliegt. Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, dürfen

die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere nicht in Italien,

Australien, Kanada, Südafrika oder Japan angeboten oder verkauft werden

bzw. an oder für Rechnung von oder zugunsten von Staatsangehörigen,

Gebietsansässigen oder Bürgern von Italien, Australien, Kanada, Südafrika

oder Japan angeboten oder verkauft werden. Es erfolgt kein öffentliches

Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten

Staaten, Italien, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan.

Soweit das in dieser Mitteilung genannte Angebot in Mitgliedstaaten des

Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") erfolgt, die die Prospektrichtlinie

umgesetzt haben (jeweils ein "maßgeblicher Mitgliedstaat"), richtet es sich

ausschließlich an Personen, bei denen es sich um "qualifizierte Anleger" im

Sinne der Prospektrichtlinie handelt ("Qualifizierte Anleger"). Im

vorliegenden Sinn bezeichnet der Begriff "Prospektrichtlinie" die

Richtlinie 2003/71/EG (sowie deren etwaige Änderungen, einschließlich der

Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie, soweit diese in einem

maßgeblichen Mitgliedstaat umgesetzt wurde) und schließt alle maßgeblichen

Umsetzungsmaßnahmen in dem maßgeblichen Mitgliedstaat mit ein, und der

Begriff "Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie" bezeichnet

die Richtlinie 2010/73/EU.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an

Qualifizierte Anleger, (i) die über professionelle Erfahrung im Hinblick

auf Anlagegeschäfte im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and

Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (Verordnung über die

Werbung für Finanzprodukte von 2005 gemäß dem Gesetz über

Finanzdienstleistungen und -Märkte von 2000; die "Verordnung") verfügen

oder (ii) die Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung unterfallen, oder

(iii) an die die Mitteilung auf sonstige Weise rechtmäßig übermittelt

werden darf (wobei alle genannten Personen gemeinsam als "maßgebliche

Personen" bezeichnet werden). Personen (i) im Vereinigten Königreich, bei

denen es sich nicht um relevante Personen handelt, und (ii) in einem

Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außer dem Vereinigten

Königreich, bei denen es sich nicht um Qualifizierte Anleger handelt,

dürfen nicht auf Grundlage dieser Mitteilung handeln und sich nicht darauf

stützen.

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen oder Aussagen, die als

zukunftsgerichtet angesehen werden können, enthalten. Zukunftsgerichtete

Aussagen sind durch den Gebrauch von zukunftsgerichteten Formulierungen zu

erkennen, einschließlich Begriffen wie "glaubt", "nimmt an", "schätzt",

"plant", "rechnet mit", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder

"sollte" oder durch die im jeweiligen Fall entsprechenden Verneinungen oder

andere Varianten oder vergleichbare Formulierungen, oder durch die

Erörterung von Strategien, Plänen, Zielen, Zielsetzungen, zukünftigen

Ereignissen oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen können wesentlich

von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen, und tun dies auch häufig. Alle

zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuelle Betrachtungsweise der

LEG im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen Risiken in

Bezug auf zukünftige Ereignisse und anderen Risiken, Unsicherheiten und

Auffassungen in Bezug auf das Geschäft der Gruppe, auf die Ertrags- oder

Finanzlage, die Liquidität, die Perspektiven, das Wachstum oder Strategien.

Zukunftsgerichtete Aussagen sind nur zu dem Datum gültig, an dem sie

gemacht werden.

LEG und ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich

jegliche Verpflichtung oder Absicht zur Aktualisierung, Überprüfung oder

Überarbeitung der in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten

Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder

anderer Gründe ab.

Keine Person soll und kann sich, aus welchem Grund auch immer, auf die in

dieser Mitteilung enthaltenen Informationen und deren Vollständigkeit,

Richtigkeit oder Billigkeit verlassen. Die Informationen in dieser

Mitteilung können sich ändern.

Das Datum der Zulassung der Wandelschuldverschreibungen und der bei der

Wandlung zu begebenden Aktien zum Handel kann durch Umstände wie

Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine Gewähr, dass es zur

Zulassung kommt, und im derzeitigen Stadium sollte eine

Finanzierungsentscheidung nicht auf die Absichten der LEG bezüglich der

Zulassung gestützt werden. Ein Investment in die Produkte, auf die sich

diese Mitteilung bezieht, kann einen Investor einem erheblichen Risiko des

Verlustes des gesamten investierten Betrages aussetzen. Personen, die

erwägen, solche Investitionen zu tätigen, sollten sich an eine autorisierte

Person wenden, die auf die Beratung bezüglich solcher Anlagen spezialisiert

ist. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots der

Wandelschuldverschreibungen dar. Der Wert der Aktien kann sowohl steigen

als auch sinken. Potenzielle Investoren sollten einen professionellen

Berater hinsichtlich der Eignung der Wandelschuldverschreibungen für den

Betroffenen konsultieren.

07.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: LEG Immobilien AG

Hans-Böckler-Straße 38

40476 Düsseldorf

Deutschland

Telefon: +49 (0) 211 / 4568 - 0

Fax: +49 (0) 211 / 4568 - 261

E-Mail:

Internet: www.leg-nrw.de

ISIN: DE000LEG1110

WKN: LEG111

Indizes: MDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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