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DGAP-Adhoc: Maier + Partner AG: Bei der Maier+Partner AG ist folgender neuer Sachstand bekanntzugeben (deutsch)

Veröffentlicht am 28.04.2014, 17:30

Maier + Partner AG: Bei der Maier+Partner AG ist folgender neuer Sachstand bekanntzugeben

Maier + Partner AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Rechtssache

28.04.2014 17:30

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Bei der Maier+Partner AG ist folgender neuer Sachstand bekanntzugeben

- Das Registergericht Stuttgart hat die Hauptversammlungsbeschlüsse vom

21.02.2014, insbesondere den Kapitalerhöhungsbeschluss,

zwischenzeitlich eingetragen

- Die Verhandlungen mit dem einbringenden Unternehmer gestalten sich

positiv

- Die Durchführung der Kapitalerhöhung mit weiteren Investoren wird

derzeit vorbereitet

- Ein Aktionär hat Anfechtungsklage gegen einige Beschlüsse der

Hauptversammlung vom 21.02.2014 eingereicht

Die schon in einer früheren Mitteilung aufgeführten begonnenen

Verhandlungen mit dem Unternehmer und Investor befinden sich in der

Endphase. Es wird derzeit definiert, welches Produktportfolio eingebracht

werden soll und die weiteren gegenseitigen Bedingungen. Sobald der

Vorvertrag darüber unterzeichnet ist, wird hierüber separat berichtet. Die

rechtlich notwendigen Schritte zur Einbringung sind definiert und werden

hinsichtlich der Termine und Durchführenden detailliert geplant.

Das Registergericht hat in der Zwischenzeit die auf der Hauptversammlung

vom 21.02.2014 beschlossene Kapitalerhöhung mit Bezugsrechte ins

Handelsregister eingetragen Die Vorbereitungen für die Durchführung der

Kapitalerhöhung laufen. Diese soll noch in dieser Jahreshälfte

abgeschlossen sein.

In diesem Jahr soll auch noch eine außerordentliche Hauptversammlung

einberufen werden, um die entsprechenden Beschlüsse zu fassen, für die

geplante Einbringung über eine Sachkapitalerhöhung und die notwendige

Umgestaltung der Maier+Partner AG.

Erste Vorverhandlungen zum Verkauf der vorhandenen Tochtergesellschaften

werden geführt. Ziel ist es, sowohl dadurch die Liquidität zu erhöhen als

auch Hemmnisse für Investoren durch Altlasten und für die Fortführung

unnötige Strukturen abzubauen.

Die Sanierung verläuft demnach weiter planmäßig und soll weiter um die auf

der noch diesjährigen stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung um

die Vorlage der geprüften Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2012 und

2013 mitsamt den entsprechenden Lageberichten ergänzt werden.

Gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 AktG haben wir mit heutigem Datum beim

Bundesanzeiger die Mitteilung zur Veröffentlichung eingereicht, dass ein

Aktionär Anfechtungsklage (§ 246 AktG) und Nichtigkeitsklage (249 AktG)

gegen Beschlüsse auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Februar 2014

erhoben hat. Im Übrigen wird auf die heutige Einreichung der Bekanntmachung

im Bundesanzeiger verwiesen.

Die Klage steht u.a. in Verbindung mit der Beschlussfassung der

Geltendmachung der Ersatzpflichten gegen diesen Aktionär, ihm nahestehende

Unternehmen und die Verhinderung einer erfolgreicher Sanierung der

Gesellschaft. Die Klage steht aus unserer Sicht demnach klar im privaten

Interessensbereich bzw. Sonderinteressen des klagenden Aktionärs und nicht

im Sinne der Überprüfung einer gesetzmäßigen Beschlussfassung.

Reutlingen, 28.04.2014

Maier+Partner AG

Vorstand

28.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Maier + Partner AG

Söderblomstr. 19/1

72762 Reutlingen

Deutschland

Telefon:

Fax:

E-Mail: info@maier-und-partner.de

Internet: www.maier-und-partner.de

ISIN: DE000A1MMCY2

WKN: A1MMCY

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard)

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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