ORCO Germany S.A.: Stillstandsvereinbarung für GSG Darlehen
ORCO Germany S.A. / Schlagwort(e): Vereinbarung
18.04.2012 09:48
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die GSG Asset GmbH & Co. Verwaltungs KG, eine Tochtergesellschaft der ORCO
Germany S.A., und die The Royal Bank of Scotland haben eine
Stillstandsvereinbarung für das GSG-Darlehen in Höhe von EUR 299 Millionen
unterzeichnet, gemäß der die für den 16. April 2012 vorgesehene
Rückzahlungsverpflichtung gestundet wird. Die Vereinbarung beinhaltet
einige aufschiebende Bedingungen, unter anderem eine Sondertilgung, die das
ausstehende Darlehensvolumen auf EUR 289 Millionen reduziert. Die erste
Tranche dieser Sondertilgung durch die GSG wurde bereits gezahlt. Die
vollständige Sondertilgung wird bis zum Ende dieser Woche geleistet werden.
Nach Erfüllung aller aufschiebenden Bedingungen wird die
Stillstandsvereinbarung für die Rückzahlung des gesamten GSG-Darlehens zum
19. April 2012 in Kraft treten und am 15. Juni 2012 enden.
Der Vorstand
ORCO Germany S.A.
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Jean-François Ott, CEO ORCO Germany S.A.: 'Der Abschluss dieser
Vereinbarung ist ein weiterer Schritt auf dem Weg, die Refinanzierung der
ORCO-GSG sicherzustellen.'
18.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ORCO Germany S.A.
40, Parc d'Activités Capellen
8308 Capellen
Großherzogtum Luxemburg
Telefon: +49 (0)30 390 93 116
Fax: +49 (0)30 390 93 199
E-Mail: patricia.jaenisch@orco-gsg.de
Internet: www.orcogermany.de
ISIN: LU0251710041
WKN: A0JL4D
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Düsseldorf, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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18.04.2012 09:48
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die GSG Asset GmbH & Co. Verwaltungs KG, eine Tochtergesellschaft der ORCO
Germany S.A., und die The Royal Bank of Scotland haben eine
Stillstandsvereinbarung für das GSG-Darlehen in Höhe von EUR 299 Millionen
unterzeichnet, gemäß der die für den 16. April 2012 vorgesehene
Rückzahlungsverpflichtung gestundet wird. Die Vereinbarung beinhaltet
einige aufschiebende Bedingungen, unter anderem eine Sondertilgung, die das
ausstehende Darlehensvolumen auf EUR 289 Millionen reduziert. Die erste
Tranche dieser Sondertilgung durch die GSG wurde bereits gezahlt. Die
vollständige Sondertilgung wird bis zum Ende dieser Woche geleistet werden.
Nach Erfüllung aller aufschiebenden Bedingungen wird die
Stillstandsvereinbarung für die Rückzahlung des gesamten GSG-Darlehens zum
19. April 2012 in Kraft treten und am 15. Juni 2012 enden.
Der Vorstand
ORCO Germany S.A.
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Jean-François Ott, CEO ORCO Germany S.A.: 'Der Abschluss dieser
Vereinbarung ist ein weiterer Schritt auf dem Weg, die Refinanzierung der
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18.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
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40, Parc d'Activités Capellen
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Großherzogtum Luxemburg
Telefon: +49 (0)30 390 93 116
Fax: +49 (0)30 390 93 199
E-Mail: patricia.jaenisch@orco-gsg.de
Internet: www.orcogermany.de
ISIN: LU0251710041
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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