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DGAP-Adhoc: Rechtskräftiges Urteil: telegate gewinnt die beiden ersten Schadensersatzklagen gegen Deutsche Telekom AG letztinstanzlich - Signalwirkung auf die dritte Klage (deutsch)

Veröffentlicht am 19.07.2012, 13:00
Rechtskräftiges Urteil: telegate gewinnt die beiden ersten Schadensersatzklagen gegen Deutsche Telekom AG letztinstanzlich - Signalwirkung auf die dritte Klage

telegate AG / Schlagwort(e): Rechtssache

19.07.2012 13:00

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Planegg-Martinsried, 19. Juli 2012 - Die Tochtergesellschaften der

telegate AG siegen endgültig im Rechtsstreit mit der Deutschen Telekom AG

um Schadenersatz für überhöht in Rechnung gestellte Kosten für

Teilnehmerdaten. Aus den beiden Klagen der datagate GmbH und telegate MEDIA

AG auf Schadenersatz für überhöhte Datenkosten ergeben sich Forderungen von

insgesamt rund 47 Mio. Euro inklusive Prozesszinsen. Dieser

Rückforderungsbetrag verringert sich noch um Steueraufwendungen sowie

erfolgsabhängige Zahlungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die jeweiligen

Nichtzulassungsbeschwerden der Deutschen Telekom (BGH KZR 31/11 u. BGH KZR

32/11) abgewiesen. Somit sind die am 13. April 2011 ergangenen Urteile des

Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG DD VI U 1/11, OLG DD VI U 6/11)

rechtskräftig. Das Unternehmen geht davon aus, dass die Abweisung

Signalwirkung auf die noch ausstehende Entscheidung in der Klage der

telegate AG hat. Hier hatte das OLG Düsseldorf im Juni 2011 dem Unternehmen

41,3 Mio. Euro zuzüglich Prozesszinsen zugesprochen.

Die telegate AG und ihre Tochtergesellschaften datagate GmbH sowie telegate

MEDIA AG haben die Deutsche Telekom AG in drei Gerichtsverfahren auf

Schadenersatz für überhöht in Rechnung gestellte Datenkosten aus den Jahren

1997 bis 2004 in Höhe von insgesamt 86,7 Mio. Euro zuzüglich Prozesszinsen

verklagt. Das OLG Düsseldorf hatte in den zwei ersten Klagen den telegate

Tochtergesellschaften datagate GmbH (AZ VI U 1/11) sowie telegate MEDIA AG

(AZ VI U 6/11) mit den am 13. April 2011 verkündeten Urteilen Recht

gegeben. Auch die dritte Klage der telegate AG (AZ VI U 2/11) wurde am 8.

Juni 2011 vom OLG Düsseldorf weitgehend positiv für telegate entschieden.

Mit der Abweisung der Nichtzulassungsbeschwerde der Deutschen Telekom AG

durch den Bundesgerichtshof ist das Urteil der Klagen durch die datagate

GmbH und telegate MEDIA AG rechtskräftig.

Kontakt:

Jörg Kiveris

telegate AG

Head of Public Relations Department

Fraunhofer Str. 12a

82152 Planegg-Martinsried

Tel.: 089/ 8954-1188

Fax: 089/ 8954-1189

E-Mail: presse@telegate.com

19.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: telegate AG

Fraunhofer Str. 12a

82152 Planegg-Martinsried

Deutschland

Telefon: +49 089 - 89 54 0

Fax: +49 089 - 89 54 10 10

E-Mail: info@telegate.de

Internet: www.telegate.com

ISIN: DE0005118806

WKN: 511880

Indizes: Prime All Share

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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