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DGAP-Adhoc: RM Rheiner Management AG: Verlangen zur Einberufung einer a.o. Hauptversammlung der RM Rheiner Management AG gemäß § 122 Abs. 1 AktG (deutsch)

Veröffentlicht am 28.01.2013, 18:03
RM Rheiner Management AG: Verlangen zur Einberufung einer a.o. Hauptversammlung der RM Rheiner Management AG gemäß § 122 Abs. 1 AktG

RM Rheiner Management AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Personalie

28.01.2013 18:03

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Verlangen zur Einberufung einer a.o. Hauptversammlung der RM Rheiner

Management AG gemäß § 122 Abs. 1 AktG

Die Aktionärin Allerthal-Werke AG hat mit Schreiben vom heutigen Tage die

Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der RM Rheiner

Management AG gemäß § 122 Abs. 1 AktG mit folgender Tagesordnung verlangt.

Tagesordnung:

1. Abberufung von zwei Aufsichtsratsmitgliedern

Aus Sicht der Allerthal-Werke AG sind bei der gegenwärtigen Zusammensetzung

des Aufsichtsrates der RM Rheiner Management AG die Anteilseigner nicht

mehr angemessen vertreten. Zudem hat die Hauptversammlung der RM Rheiner

Management AG vom 30. August 2012 durch Satzungsänderung eine Verkleinerung

des Aufsichtsrates auf drei Mitglieder beschlossen. Dieser Beschluss ist

nach Eintragung im Handelsregister zwischenzeitlich wirksam geworden. Die

gegenwärtige Zusammensetzung des Aufsichtsrates mit vier amtierenden

Mitgliedern entspricht darüber hinaus auch nicht mehr dem gesetzlichen

Leitbild, wonach der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern oder eine durch drei

teilbaren Zahl von Mitgliedern besteht (§ 95 AktG). Dies kann u.a. dazu

führen, dass Beschlussfassungen im Aufsichtsrat deutlich schwieriger sind,

als bei Beachtung des gesetzlichen Leitbildes.

Die Allerthal-Werke AG schlägt daher die Abberufung von Mitgliedern des

Aufsichtsrates der RM Rheiner Management AG wie folgt vor:

A Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Veit Paas

Die Allerthal-Werke AG schlägt vor, das Aufsichtsratsmitglied Veit Paas mit

Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung abzuberufen.

B Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Cordula Steinemann

Die Allerthal-Werke AG schlägt vor, das Aufsichtsratsmitglied Cordula

Steinemann mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung abzuberufen.

2. Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

Für den Fall, dass die Hauptversammlung sowohl das Aufsichtsratsmitglied

Veit Paas als auch das Aufsichtsratsmitglied Cordula Steinemann abberuft,

bedarf es der Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds durch die

Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat der RM Rheiner Management AG besteht gemäß § 96 Abs. 1

AktG letzter Halbsatz in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung der

Gesellschaft (dieser geändert mit Beschluss der Hauptversammlung vom 30.

August 2012) aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt

werden. Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines ausscheidenden

Mitglieds gewählt, so besteht sein Amt gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung der

Gesellschaft für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds.

Die Allerthal-Werke AG schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser

Hauptversammlung und für den Rest der ursprünglichen Amtsdauer von Herrn

Veit Paas (bzw. Frau Cordula Steinemann), d.h. bis zur Beendigung der

Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für

das Geschäftsjahr 2012 beschließt,

Herrn Bernd Reeker, Meerbusch,

Geschäftsführer der Reeker Beteiligungsgesellschaft mbH, Meerbusch

in den Aufsichtsrat zu wählen.

Herr Reeker ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von

Wirtschaftsunternehmen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

- Ende der Tagesordnung -

Der Vorstand der RM Rheiner Management wird das Einberufungsverlangen

prüfen und unverzüglich alle notwendigen Schritte einleiten.

Köln, 28 Januar 2013

Der Vorstand

Ansprechpartner bei Rückfragen:

Hans Peter Neuroth

Mitglied des Vorstands der RM Rheiner Management AG

Friesenstrasse 50, 50670 Köln

Tel. (02 21) 8 20 32- 0

Fax (02 21) 8 20 32- 30

email silvia.schneider@rheiner-management.de

web www.rheiner-management.de

28.01.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: RM Rheiner Management AG

Friesenstraße 50

50670 Köln

Deutschland

Telefon: 0221-820320

Fax: 0221-82032-30

E-Mail: info@rheiner-management.de

Internet: www.rheiner-management.de

ISIN: DE0007018707

WKN: 701870

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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