Sloman Neptun Schiffahrts - AG: Anfechtungsklage
Sloman Neptun Schiffahrts - AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Rechtssache
14.09.2012 17:04
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Dem Vorstand der SLOMAN NEPTUN Schiffahrts-Aktiengesellschaft ist gestern
Nachmittag vom Landgericht Bremen die Klage zweier Minderheitsaktionäre
wegen Anfechtung der Hauptversammlungsbeschlüsse vom 12. Juli 2012
zugestellt worden. Es soll aus formalen Gründen die Nichtigkeit der
Beschlüsse (Gewinnverwendungsbeschluss, Verwaltungsentlastungen,
Abschlussprüferwahl) festgestellt werden.
Der Vorstand wird die Klage prüfen. Ggf. werden die angefochtenen
Beschlüsse einer neu einberufenen Hauptversammlung zur erneuten
Beschlussfassung vorgelegt werden.
Wesentliche Auswirkungen der Klage oder des Prozessausganges auf das
wirtschaftliche Ergebnis der SLOMAN NEPTUN Schiffahrts-Aktiengesellschaft
werden nicht erwartet.
Bremen, den 14. September 2012
Der Vorstand
14.09.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Sloman Neptun Schiffahrts - AG
Langenstraße 44
28195 Bremen
Deutschland
Telefon: 0421-1763-357
Fax: 0421-1763-355
E-Mail: feldmann@sloman-neptun.com
Internet: www.sloman-neptun.com
ISIN: DE0008271008
WKN: 827100
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Hamburg
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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14.09.2012 17:04
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die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Dem Vorstand der SLOMAN NEPTUN Schiffahrts-Aktiengesellschaft ist gestern
Nachmittag vom Landgericht Bremen die Klage zweier Minderheitsaktionäre
wegen Anfechtung der Hauptversammlungsbeschlüsse vom 12. Juli 2012
zugestellt worden. Es soll aus formalen Gründen die Nichtigkeit der
Beschlüsse (Gewinnverwendungsbeschluss, Verwaltungsentlastungen,
Abschlussprüferwahl) festgestellt werden.
Der Vorstand wird die Klage prüfen. Ggf. werden die angefochtenen
Beschlüsse einer neu einberufenen Hauptversammlung zur erneuten
Beschlussfassung vorgelegt werden.
Wesentliche Auswirkungen der Klage oder des Prozessausganges auf das
wirtschaftliche Ergebnis der SLOMAN NEPTUN Schiffahrts-Aktiengesellschaft
werden nicht erwartet.
Bremen, den 14. September 2012
Der Vorstand
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