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DGAP-Adhoc: SolarWorld AG: Freigabebeschlüsse des OLG Köln ermöglichen Vollzug der finanziellen Restrukturierung (deutsch)

Veröffentlicht am 13.01.2014, 13:26
SolarWorld AG: Freigabebeschlüsse des OLG Köln ermöglichen Vollzug der finanziellen Restrukturierung

SolarWorld AG / Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung/Rechtssache

13.01.2014 13:26

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

13.01.2014

Ad-hoc-Service der SolarWorld AG

(Securities Code No.: WKN 510 840)

(International Securities Identification Numbers:

ISIN DE0005108401, ISIN XS0641270045 und ISIN XS0478864225)

Das Oberlandesgericht Köln hat der SolarWorld AG heute die

Freigabebeschlüsse zu den im Oktober 2013 eingereichten Freigabeanträgen

erteilt. Das OLG Köln hat entschieden, dass die Klagen gegen den Beschluss

der Gläubigerversammlung vom 6. August 2013 (ISIN XS0478864225) und gegen

die zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 gefassten Beschlüsse der

Hauptversammlung vom 7. August 2013 dem Vollzug des Beschlusses bzw. der

Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegenstehen und

Mängel des Beschlusses die Wirkung der Eintragung in das Handelsregister

unberührt lassen. Damit können die Beschlüsse vollzogen werden.

Dies betrifft den Beschluss der Gläubigerversammlung der

6,125%-Schuldverschreibung 2010/2017 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 400

Mio. (ISIN XS0478864225) sowie die gefassten Beschlüsse der

Hauptversammlung über die Herabsetzung des Grundkapitals von EUR

111.720.000,00 auf EUR 744.800,00 sowie die Erhöhung des so herabgesetzten

Grundkapitals gegen Sacheinlage um EUR 14.151.200,00 auf EUR 14.896.000,00.

Auch den Beschluss der Gläubigerversammlung der 6,375%-Schuldverschreibung

2011/2016 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 150 Mio. (ISIN XS0641270045)

kann jetzt vollzogen werden. Wegen weiterer Einzelheiten zum

Restrukturierungskonzept wird auf die Ad-hoc-Mitteilung vom 18. Juni 2013

Bezug genommen.

Zudem wurde die finale Restrukturierungsvereinbarung von sämtlichen

Gläubigergruppen, Gläubigervertretern sowie dem neuen Investor Qatar Solar

S.P.C. unterschrieben. Dieser Vertrag umfasst die einzelnen Schritte der

finanziellen Restrukturierung und macht diese rechtlich für alle

Vertragspartner bindend. Die Restrukturierungsvereinbarung konkretisiert

die Einigung mit den Gläubigern vom 18. Juni 2013.

Der Vorstand geht davon aus, dass somit die bilanzielle Restrukturierung

der Gesellschaft im Februar 2014 planmäßig abgeschlossen wird.

Kontakt:

SolarWorld AG

Investor Relations

Tel.-Nr.: 0228/55920-470; Fax-Nr.: 0228/55920-9470,

E-Mail: placement@solarworld.de; Internet:

www.solarworld.de/investor-relations

13.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: SolarWorld AG

Martin-Luther-King-Straße 24

53175 Bonn

Deutschland

Telefon: +49 (0)228 - 559 20 470

Fax: +49 (0)228 - 559 20 9470

E-Mail: placement@solarworld.de

Internet: www.solarworld.de

ISIN: DE0005108401, XS0641270045, XS0478864225

WKN: 510840

Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart;

Terminbörse EUREX



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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