UMS United Medical Systems International AG: UMS United Medical Systems International AG überprüft Dividendenausschüttungen für die Jahre 2009 und 2010
UMS United Medical Systems International AG / Schlagwort(e): Dividende/Rechtssache
23.08.2012 12:40
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-Hoc Mitteilung
UMS United Medical Systems International AG überprüft
Dividendenausschüttungen für die Jahre 2009 und 2010
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hatte in den Jahren 2010 und 2011 für
die jeweils vorangegangenen Geschäftsjahre 2009 und 2010 die Ausschüttung
von Dividenden in Höhe von 1.542.297,90 Euro und 2.436.642,00 Euro
beschlossen. Auf Anraten ihrer steuerlichen Berater hatte die Gesellschaft
von diesen Dividenden jeweils Steuern für die Aktionäre - 25%
Kapitalertragsteuer sowie darauf entfallender Solidaritätszuschlag von 5,5%
(gesamt 26,375%) einbehalten und abgeführt. Vor kurzem wurde jedoch
festgestellt, dass für die im Jahre 2010 und 2011 ausgeschütteten
Dividenden keine Steuern einzubehalten und abzuführen gewesen waren da die
Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto erfolgt sind.
Personen, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassungen über die
Dividendenausschüttungen am 3. Juni 2010 und/oder am 19. Mai 2011 Aktionär
der Gesellschaft waren, steht daher möglicherweise zusätzlich zu der
bereits erhaltenen Dividende noch ein weiterer Betrag zu, der - je nach der
individuellen steuerlichen Situation des Betreffenden - dem damals
einbehaltenen Betrag entsprechen oder aber auch darunter liegen kann
(jeweils zzgl. etwaiger weiterer Ansprüche des Betreffenden, z.B.
Zinsansprüche). Dies wird derzeit von der Gesellschaft geprüft. Die
Gesellschaft prüft weiterhin auch Regressansprüche, die ihr möglicherweise
gegen ihre steuerlichen Berater zustehen.
Insgesamt können aufgrund dieses Sachverhalts nach heutiger Einschätzung
bis zu 835.000 EUR zusätzlich an die Aktionäre die es betrifft
ausgeschüttet werden.
Weitere Informationen können auf der Homepage der UMS AG, www.ums.de ,
unter Investor Relations abgerufen werden.
Kontakt
Christian Möller, Tel: (040) 500 177-00, Fax: (040) 500 177-77, E-Mail:
info@umsag.com
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Dividendenausschüttungen in den Jahren 2010 und 2011
Sehr geehrte Aktionärin,
sehr geehrter Aktionär,
vielen Dank, dass Sie sich aufgrund unserer Bekanntmachung informieren.
Wie dort bereits kurz ausgeführt, hatte die Hauptversammlung der
Gesellschaft in den Jahren 2010 und 2011 für die jeweils vorangegangenen
Geschäftsjahre 2009 und 2010 die Ausschüttung von Dividenden beschlossen.
Auf Anraten ihrer steuerlichen Berater hatte die Gesellschaft von diesen
Dividenden jeweils Steuern (d.h. Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag
und ggf. Kirchensteuer) für Sie einbehalten und an das für die Gesellschaft
zuständige Finanzamt abgeführt.
Hintergrund war, dass Ausschüttungen von Aktiengesellschaften auf Ebene der
Aktionäre grundsätzlich steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen
darstellen und daher die Aktiengesellschaft verpflichtet ist, für ihre
Aktionäre die entsprechenden Steuerbeträge einzubehalten und an das für die
Aktiengesellschaft zuständige Finanzamt abzuführen.
Vor kurzen wurde jedoch festgestellt, dass die Gesellschaft für die im
Jahre 2010 und 2011 ausgeschütteten Dividenden ausnahmsweise keine Steuern
hätte einbehalten und abführen müssen, da diese Ausschüttungen aus dem
steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 hätten geleistet werden können,
so dass die Ausschüttungen dann steuerfrei gewesen wären.
Falls Sie zum Zeitpunkt der Beschlussfassungen über die
Dividendenausschüttungen am 3. Juni 2010 und/oder am 19. Mai 2011 Aktionär
der Gesellschaft waren, steht Ihnen möglicherweise zusätzlich zu der
bereits erhaltenen Dividende noch ein weiterer Betrag zu. Dies wird derzeit
von der Gesellschaft geprüft. Um feststellen zu können, ob und wenn ja in
welcher Höhe Ihnen ein solcher Anspruch zusteht, benötigt die Gesellschaft
einige Angaben von Ihnen. Insofern würden wir Sie höflichst bitten wollen
bei der Gesellschaft einen entsprechenden Fragebogen anzufordern. Der
Kontakt ist wie folgt:
E-Mail: info@umsag.com
Tel: +49 40 500 177 00
Fax: +49 40 500 177 77
Wir bitten Sie, den / die zugesandten Fragebögen gewissenhaft und
wahrheitsgetreu auszufüllen oder von Ihrem Steuerberater ausfüllen zu
lassen und möglichst bis zum
31. Dezember 2012
an die Gesellschaft per Post, Telefax oder eingescannt per E-Mail
zurückzusenden, an
UMS United Medical Systems International AG
Borsteler Chaussee 53
D-22453 Hamburg
Telefax: +49 40 500 177 77
E-Mail: info@umsag.com
Wir werden anhand Ihrer Angaben Ihre individuelle Situation prüfen und uns
dann umgehend bei Ihnen melden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass
dies geraume Zeit in Anspruch nimmt.
Mit freundlichen Grüßen
UMS United Medical Systems International AG
Der Vorstand
23.08.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: UMS United Medical Systems International AG
Borsteler Chaussee 53
22453 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 (0)40 - 500 177 - 00
Fax: +49 (0)40 - 500 177 - 77
E-Mail: investor@umsag.com
Internet: www.umsag.com
ISIN: DE0005493654
WKN: 549365
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Dividendenausschüttungen für die Jahre 2009 und 2010
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hatte in den Jahren 2010 und 2011 für
die jeweils vorangegangenen Geschäftsjahre 2009 und 2010 die Ausschüttung
von Dividenden in Höhe von 1.542.297,90 Euro und 2.436.642,00 Euro
beschlossen. Auf Anraten ihrer steuerlichen Berater hatte die Gesellschaft
von diesen Dividenden jeweils Steuern für die Aktionäre - 25%
Kapitalertragsteuer sowie darauf entfallender Solidaritätszuschlag von 5,5%
(gesamt 26,375%) einbehalten und abgeführt. Vor kurzem wurde jedoch
festgestellt, dass für die im Jahre 2010 und 2011 ausgeschütteten
Dividenden keine Steuern einzubehalten und abzuführen gewesen waren da die
Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto erfolgt sind.
Personen, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassungen über die
Dividendenausschüttungen am 3. Juni 2010 und/oder am 19. Mai 2011 Aktionär
der Gesellschaft waren, steht daher möglicherweise zusätzlich zu der
bereits erhaltenen Dividende noch ein weiterer Betrag zu, der - je nach der
individuellen steuerlichen Situation des Betreffenden - dem damals
einbehaltenen Betrag entsprechen oder aber auch darunter liegen kann
(jeweils zzgl. etwaiger weiterer Ansprüche des Betreffenden, z.B.
Zinsansprüche). Dies wird derzeit von der Gesellschaft geprüft. Die
Gesellschaft prüft weiterhin auch Regressansprüche, die ihr möglicherweise
gegen ihre steuerlichen Berater zustehen.
Insgesamt können aufgrund dieses Sachverhalts nach heutiger Einschätzung
bis zu 835.000 EUR zusätzlich an die Aktionäre die es betrifft
ausgeschüttet werden.
Weitere Informationen können auf der Homepage der UMS AG, www.ums.de ,
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Kontakt
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Gesellschaft in den Jahren 2010 und 2011 für die jeweils vorangegangenen
Geschäftsjahre 2009 und 2010 die Ausschüttung von Dividenden beschlossen.
Auf Anraten ihrer steuerlichen Berater hatte die Gesellschaft von diesen
Dividenden jeweils Steuern (d.h. Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag
und ggf. Kirchensteuer) für Sie einbehalten und an das für die Gesellschaft
zuständige Finanzamt abgeführt.
Hintergrund war, dass Ausschüttungen von Aktiengesellschaften auf Ebene der
Aktionäre grundsätzlich steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen
darstellen und daher die Aktiengesellschaft verpflichtet ist, für ihre
Aktionäre die entsprechenden Steuerbeträge einzubehalten und an das für die
Aktiengesellschaft zuständige Finanzamt abzuführen.
Vor kurzen wurde jedoch festgestellt, dass die Gesellschaft für die im
Jahre 2010 und 2011 ausgeschütteten Dividenden ausnahmsweise keine Steuern
hätte einbehalten und abführen müssen, da diese Ausschüttungen aus dem
steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 hätten geleistet werden können,
so dass die Ausschüttungen dann steuerfrei gewesen wären.
Falls Sie zum Zeitpunkt der Beschlussfassungen über die
Dividendenausschüttungen am 3. Juni 2010 und/oder am 19. Mai 2011 Aktionär
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Der Vorstand
23.08.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Deutschland
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