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DGAP-Adhoc: WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG (deutsch)

Veröffentlicht am 11.03.2013, 16:02
Aktualisiert 11.03.2013, 16:04
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung

11.03.2013 16:02

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ad-hoc Mitteilung

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG

Frankfurt am Main

WKN 780 100

ISIN DE 000 780 100 3

Die Gesellschaft hat heute im Bundesanzeiger folgende Bekanntmachung zur

Veröffentlichung eingereicht, die am 14. März 2013 erfolgen wird:



Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG

I.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 29. Januar 2013 unter TOP 21

die Schaffung eines genehmigten Kapitals von EUR 144 Mio. nebst

entsprechender Änderung von § 4 Abs. 6 der Satzung beschlossen.

Hiergegen sind vor dem Landgericht Frankfurt am Main bei der 5. Kammer

für Handelssachen folgende Anfechtungsklagen erhoben worden, die der

Gesellschaft am 11. März 2013 zugestellt wurden:

1. Kläger: Norbert Kind, Im Glockenschall 7, 56325 Ransbach-Baumbach 1

Aktenzeichen: 3-05 O 53/13

2. Kläger: Catarina Steeg, Schwanenhof 3, 97070 Würzburg

Aktenzeichen: 3-05 O 54/13

3. Kläger: JKK Beteiligungs GmbH, Ludwigstr. 22, 97070 Würzburg

Aktenzeichen: 3-05 O 55/13

4. Kläger: Moritz Reimers, Haydnstr. 9, 12203 Berlin (Kläger zu 1) und

Martin Nolle, Hünefeldzeile 5, 12247 Berlin (Kläger zu 2)

Aktenzeichen: 3-05 O 56/13

5. Kläger: Karl-Walter Freitag, Vogelsangerstr. 104, 50823 Köln

(Kläger zu 1) und

Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH,

Anschrift wie vor (Kläger zu 2)

Aktenzeichen: 3-05 O 57/13

II.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 29. Januar 2013 unter TOP 22

die Herabsetzung des Grundkapitals um EUR 274384.111,00 auf EUR

14.441.269,00 nebst entsprechender Änderung von § 4 Abs.1 der Satzung

beschlossen.

Hiergegen richtet sich von den vorstehend unter Nr. I beschriebenen Klagen

die des Klägers Nr. 3 (JKK Beteiligungs-GmbH). Die anderen Klagen richten

sich nicht gegen TOP 22.

III.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat durch Beschluß vom 6. März 2013 - der

Gesellschaft ebenfalls am 11. März 2013 zugestellt - die unter Nr. I und

Nr. II vorstehend beschriebenen Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und

Entscheidung verbunden, wobei das Verfahren mit dem Aktenzeichen 3-05 O

53/13 das führende Verfahren ist.

Der Termin zur mündlichen Verhandlung wurde anberaumt auf den 2. Juli 2013

um 9.15 Uhr im Gerichtsgebäude B (Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am

Main) im Raum 304.

Frankfurt am Main, den 11. März 2013

Der Vorstand

11.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG

Friedrich-Ebert-Anlage 36

60325 Frankfurt am Main

Deutschland

Telefon: +49 (0)69 244 333 199

Fax: +49 (0)3212/4243 773

E-Mail: info@wcm.de

Internet: www.wcm.de

ISIN: DE0007801003

WKN: 780100

Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (General

Standard), Hamburg, Stuttgart; Freiverkehr in München



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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