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DGAP-Adhoc: W.E.T. Automotive Systems AG: Anfechtungsklagen gegen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Gentherm Europe durch Vergleich beendet; Zusätzliche Barabfindung für außenstehende Aktionäre (deutsch)

Veröffentlicht am 15.02.2013, 09:32
W.E.T. Automotive Systems AG: Anfechtungsklagen gegen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Gentherm Europe durch Vergleich beendet; Zusätzliche Barabfindung für außenstehende Aktionäre

W.E.T. Automotive Systems AG / Schlagwort(e): Vergleich/Vertrag

15.02.2013 09:32

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Die Gentherm Europe GmbH mit Sitz in Augsburg (früher: Amerigon Europe

GmbH, nachfolgend 'Gentherm Europe'), ihre alleinige Gesellschafterin

Gentherm, Inc., Northville, Michigan, USA ('Gentherm, Inc.'), und die

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg ('Deutsche Balaton'), haben

am heutigen Tag mehrere Vereinbarungen zur Beendigung der verschiedenen

zwischen der Deutschen Balaton und der W.E.T. Automotive Systems

Aktiengesellschaft ('W.E.T. AG') anhängigen gerichtlichen

Auseinandersetzungen geschlossen (die 'Vergleichsvereinbarungen'). Hiernach

verkauft und überträgt die Deutsche Balaton ihre sämtlichen 442.253

W.E.T.-Aktien an Gentherm Europe und erhält dafür 3.300.000 neu

auszugebende Stammaktien an der Gentherm, Inc. sowie zusätzlich einen

Teilbetrag des Kaufpreises in Geld. Dabei wird einer W.E.T.-Aktie der Wert

von EUR 85,00 zugrundegelegt. Nach Vollzug dieser Transaktion sowie eines

Kaufvertrages, den Gentherm mit einem weiteren Aktionär der W.E.T. AG

geschlossen hat, wird Gentherm mehr als 90% des Grundkapitals der W.E.T. AG

halten. Gleichzeitig hat sich die Deutsche Balaton verpflichtet, ihre

Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung der W.E.T. AG vom

16. August 2011 vollständig zurückzunehmen, die sich unter anderem gegen

den Zustimmungsbeschluss zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

zwischen der W.E.T. AG und Gentherm Europe vom 16. Juni 2011 (der

'Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag') richtete. Daneben hat sich

die Deutsche Balaton verpflichtet, ihre Anfechtungsklage gegen Beschlüsse

der Hauptversammlung der W.E.T. AG vom 14. Juni 2012 sowie ihre beiden

derzeit ebenfalls noch beim Landgericht München I anhängigen Anträge auf

Bestellung eines gerichtlichen Sonderprüfers jeweils vollständig

zurückzunehmen. Die Deutsche Balaton hat sich des Weiteren verpflichtet,

auf Verlangen der Gentherm, Inc. gegenüber dem Handelsregister ihre

Zustimmung zur Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

zu erklären. Die W.E.T. AG wird den Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrag auf dieser Basis zur Eintragung in das

Handelsregister anmelden.

Gentherm Europe hat sich verpflichtet, neben der in dem Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrag vorgesehenen Barabfindung in Höhe von EUR 44,95

(die 'Barabfindung') eine zusätzliche Barleistung in Höhe von EUR 40,05 je

W.E.T.-Aktie an diejenigen außenstehenden Aktionäre der W.E.T. AG zu

zahlen, die von Gentherm Europe gemäß § 5 Abs. 1 des Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrags den Erwerb ihrer W.E.T.-Aktien verlangen (die

'Zusätzliche Barabfindung'). Damit beläuft sich der von Gentherm Europe an

die außenstehenden W.E.T.-Aktionäre für den Erwerb ihrer Aktien zu zahlende

Gesamtbetrag auf EUR 85,00 je Aktie. Die Zahlungsverpflichtungen der

Gentherm Europe betreffend die Zusätzliche Barabfindung werden durch eine

weitere Patronatserklärung der Gentherm, Inc. abgesichert.

Gemäß den Vergleichsvereinbarungen sollen auf die Zusätzliche Barabfindung

etwaige weitere Zahlungen an die außenstehenden Aktionäre angerechnet

werden. Hierzu zählen auf die Barabfindung zu zahlende Zinsen, eine etwaige

nachträgliche Erhöhung der Barabfindung in oder zur Beendigung eines

Spruchverfahrens sowie die von Gentherm Europe an die betreffenden

Aktionäre gemäß dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bereits

geleisteten Ausgleichszahlungen und etwaige von der W.E.T. AG nach dem

Abschluss der Vergleichsvereinbarungen an die betreffenden Aktionäre

gezahlte Dividenden. Die gemäß dem Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrag an die außenstehenden Aktionäre zu zahlende

jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von brutto EUR 3,71 (netto EUR 3,17

nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses) je W.E.T.-Aktie

für jedes volle Geschäftsjahr soll nach den Vergleichsvereinbarungen

unverändert bleiben.

Odelzhausen, den 15. Februar 2013

Der Vorstand

15.02.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: W.E.T. Automotive Systems AG

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85235 Odelzhausen

Deutschland

Telefon: +49 (0)8134 933-933

Fax: +49 (0)8134 933-401

E-Mail: shareholder.office@wet-group.com

Internet: www.wet-group.com

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WKN: 508160

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

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