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DGAP-Adhoc: YOC AG beschließt Kapitalerhöhung (deutsch)

Veröffentlicht am 17.01.2013, 18:56
YOC AG beschließt Kapitalerhöhung

YOC AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

17.01.2013 18:56

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

YOC AG beschließt Kapitalerhöhung



Berlin, 17. Januar 2013

Die YOC AG (Frankfurt, Prime Standard, ISIN DE0005932735) hat heute eine

Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital beschlossen. Das Grundkapital der

Gesellschaft soll um bis zu EUR 220.000 gegen Bareinlage durch Ausgabe von

bis zu 220.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien erhöht werden.

Die neuen Aktien werden von der Close Brothers Seydler Bank AG gezeichnet

und den Aktionären zum Bezug angeboten. Die Bezugsfrist für die Aktionäre

wird vom 23. Januar bis zum 6. Februar 2013 laufen. Der Bezugspreis wurde

auf EUR 8,50 festgelegt. Die Erlöse aus der Kapitalerhöhung dienen der

Stärkung der Eigenkapitalbasis der YOC AG.

Die Neuen Aktien sollen den Aktionären im Verhältnis 11:1 (das heißt 11

bestehende Aktien berechtigen zum Bezug von einer neuen Aktie) zu dem

Bezugspreis von EUR 8,50 angeboten werden. Den bezugsberechtigten

Aktionären der Gesellschaft wird außerdem die Möglichkeit gegeben, über ihr

gesetzliches Bezugsrecht hinaus weitere neue Aktien für die Bezugsrechte,

die in der Bezugsfrist nicht ausgeübt wurden, zu beziehen (sog.

Überbezugsrecht).

Die Zulassung der neuen Aktien zum Börsenhandel im Regulierten Markt (Prime

Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 14.

Februar 2013 erfolgen. Die Einbeziehung der neuen Aktien in die bestehende

Notierung an der vorstehend genannten Wertpapierbörse wird voraussichtlich

am 15. Februar 2013 erfolgen.

Neue Aktien, die nicht auf Grund des Bezugsangebots und des Überbezugs

bezogen worden sind, werden im Rahmen von Privatplatzierungen

qualifizierten Anlegern in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der

Vereinigten Staaten von Amerika (USA) auf Grundlage der Regula-tion S zum

U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung zum Erwerb

angeboten (mit Ausnahme von Japan, Kanada, Australien).

Hinweis:

Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine

Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Die in dieser Mitteilung

enthaltenen Informationen sind nicht zur Weiter-gabe in die Vereinigten

Staaten von Amerika (USA) bzw. innerhalb der USA (einschließlich ihrer

Territorien, Schutzgebiete, Bundesstaaten und des District of Columbia)

bestimmt und dürfen nicht an 'U.S. persons' (wie in Regulation S des U.S.

Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung definiert) sowie an

Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder

weitergeleitet werden. Diese Mitteilung ist kein Angebot und keine

Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den USA. Die Wertpapiere der YOC

AG wurden und werden nicht gemäß den Vorschriften der Securities Act

registriert und dürfen ohne eine vorherige Registrierung bzw. ohne das

Vorliegen einer Ausnahmeregelung von der Registrierungsverpflichtung nicht

innerhalb der USA oder an U.S. persons verkauft, zum Kauf angeboten oder

geliefert werden. Es erfolgt kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in

den USA.

Berlin, 17. Januar 2013

YOC AG

- Der Vorstand -

17.01.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: YOC AG

Karl-Liebknecht-Str. 1

10178 Berlin

Deutschland

Telefon: +49 (0)30-72 61 62 205

Fax: +49 (0)30-72 61 62 222

E-Mail: christina.vongrauvogl@yoc.com

Internet: www.yoc.com

ISIN: DE0005932735

WKN: 593273

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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