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DGAP-News: Afrika Gold AG: Bekanntmachung über die Zusammenlegung von Aktien (deutsch)

Veröffentlicht am 03.09.2012, 16:12
Aktualisiert 03.09.2012, 16:16
Afrika Gold AG: Bekanntmachung über die Zusammenlegung von Aktien

DGAP-News: Afrika Gold AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

Afrika Gold AG: Bekanntmachung über die Zusammenlegung von Aktien

03.09.2012 / 16:12

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Feusisberg (Schweiz), 3. September 2012

Die Aktienzusammenlegung im Verhältnis 50:1 wird am 6. September 2012 nach

Börsenschluss durchgeführt. Für jeweils 50 alte Aktien zu CHF 0,20 erhalten

die Aktionäre eine neue Aktie mit einem Nennwert von CHF 10,00. Der Handel

mit den neuen Aktien (neue ISIN CH0193271233 / neue WKN A1J3J5) wird am 7.

September aufgenommen.

Die ordentliche Generalversammlung vom 11. Juni 2012 der Afrika Gold AG hat

u.a. den Anträgen des Verwaltungsrats zugestimmt, eine Aktienzusammenlegung

im Verhältnis 50:1 durchzuführen. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt

CHF 2.900.000,00 und ist eingeteilt in 14.500.000 auf den Inhaber lautende

Stammaktien mit einem Nennwert von CHF 0,20 je Aktie. Nach der

Zusammenlegung ist das Grundkapital neu eingeteilt in 290.000 auf den

Inhaber lautende Stammaktien ('Aktien') mit einem Nennwert von CHF 10,00 je

Aktie.

Mit dem Eintrag im Handelsregister des Kantons Schwyz am 19. Juli 2012 ist

die Aktienzusammenlegung der Afrika Gold AG wirksam geworden.

Am 6. September 2012 werden die 14.500.000 girosammelverwahrten Aktien nach

Börsenschluss durch die depotführenden Institute und die Clearstream

Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 50 : 1 zusammengelegt. Für je

50 alte Aktien mit einem Nennwert von CHF 0,20 (ISIN CH0039206989 /

WKN A0Q2CN) erhalten die Aktionäre der Gesellschaft eine neue Aktie mit

einem Nennwert von CHF 10,00 (ISIN CH0193271233 / WKN A1J3J5).

Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen

(Teilansprüche auf neue Aktien: ISIN CH0193271233 / WKN A1J3J5, wenn die

Bestände der bisherigen Aktien im Depot nicht glatt durch 50 teilbar sind)

ergeben, werden die depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden einen

Spitzenausgleich zum Zu- oder Verkauf entgegennehmen. Die Aktienspitzen,

für die von Kunden keine Weisungen zur Handhabung erteilt werden und die

von den depotführenden Instituten nicht ausgeglichen werden können, werden

von der UniCredit Bank AG, München, zusammengelegt und für Rechnung der

Beteiligten verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe

von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden.

Nachdem der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile nach

den Statuten (Satzung) der Gesellschaft ausgeschlossen ist, wurde das neu

eingeteilte Grundkapital in einer Globalurkunde verbrieft und bei der

Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt. Den Aktionären

werden die neuen Aktien durch Girosammeldepotgutschrift zur Verfügung

gestellt.

Der Aktienumtausch sowie der Zu- oder Verkauf der Aktienspitzen ist für die

Aktionäre der Afrika Gold AG bei deutschen depotführenden Instituten

provisions- und spesenfrei.

Die Preisfeststellung für die 290.000 aus der Aktienzusammenlegung

resultierenden Aktien (ISIN CH0193271233 / WKN A1J3J5) wird ab dem 7.

September 2012 im Open Market an der Frankfurter Wertpapierbörse und im

Freiverkehr der Börse Stuttgart aufgenommen.



Kontakt:

Afrika Gold AG * Firststr. 15 * CH 8835 Feusisberg

Tel. 0041-(0)44 - 786 86 61 * Fax 0041-(0)44 - 786 86 87

IR@afrika-gold.ch * www.afrika-gold.ch

Ende der Corporate News

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03.09.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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184007 03.09.2012

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