Aktionärsgruppe LifeWatch: Das Kantonsgericht Schaffhausen hat die superprovisorischen Verfügungen bestätigt
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Aktionärsgruppe LifeWatch: Das Kantonsgericht Schaffhausen hat die
superprovisorischen Verfügungen bestätigt
29.01.2014 / 16:47
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Aktionärsgruppe LifeWatch
Medienmitteilung
Das Kantonsgericht Schaffhausen hat die superprovisorischen Verfügungen für
die sofortige Anerkennung und Eintragung verschiedener LifeWatch-Aktionäre
zur Wahrung ihrer Stimmrechte an der Generalversammlung vom 30. Januar 2014
bestätigt und einen entsprechenden Antrag der Gesellschaft auf Aufhebung
derselben abgelehnt.
Zürich, 29. Januar 2013 -- Die Aktionärsgruppe LifeWatch um Patrik Ringler
musste heute morgen aus einer Medienmitteilung der LifeWatch AG Kenntnis
davon nehmen, dass die Gesellschaft die Rechtmässigkeit der drei gestrigen
Verfügungen des Kantonsgerichtes Schaffhausen per mit einem Antrag auf
Aufhebung derselben bekämpft. Dieser Antrag wurde inzwischen vom Gericht
abgewiesen und die Verfügungen bestätigt. Die betroffenen Aktionäre mit
über 720'000 Aktienstimmen sind damit an der morgigen Generalversammlung
stimmberechtigt.
Aktionärsgruppe will Alleinherrschaft beenden und den Erfolg für LifeWatch
AG ermöglichen
Die sehr heterogene, nicht wirtschaftlich miteinander verbundene und seit
2011 stetig angewachsene Aktionärsgruppe um Patrik Ringler will keine
'Übernahme der Gesellschaft' wie von der LifeWatch AG dargestellt, sondern
im Gegenteil die Alleinherrschaft des von Yacov Geva beherrschten
Verwaltungsrats und der Gesellschaft beenden. Sie strebt die Einführung
einer Best Practice Corporate Governance an und will, dass die Gesellschaft
mit einer breit abgestützten Unternehmensführung ihr vorhandenes Potenzial
ausschöpft und auf den Erfolgspfad kommt.
Für Rückfragen:
Medienstelle Aktionärsgruppe LifeWatch, c/o Dynamics Group AG, 8024 Zürich,
Edwin van der Geest, Tel +41 79 330 55 22, vdg@dynamicsgroup.ch
Ende der Medienmitteilung
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29.01.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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