Aktionärsgruppe LifeWatch: Das Kantonsgericht Schaffhausen verfügt per superprovisorische Verfügung die sofortige Anerkennung und Eintragung verschiedener LifeWatch-Aktionäre
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Aktionärsgruppe LifeWatch: Das Kantonsgericht Schaffhausen verfügt per
superprovisorische Verfügung die sofortige Anerkennung und Eintragung
verschiedener LifeWatch-Aktionäre
28.01.2014 / 17:19
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Aktionärsgruppe LifeWatch
Medienmitteilung
Das Kantonsgericht Schaffhausen verfügt per superprovisorische Verfügung
die sofortige Anerkennung und Eintragung verschiedener LifeWatch-Aktionäre
zur Wahrung ihrer Stimmrechte an der Generalversammlung vom 30. Januar 2014
Zürich, 28. Januar 2013 -- Die Aktionärsgruppe LifeWatch um Patrik Ringler
musste letzte Woche feststellen, dass verschiedene der Gesellschaft bestens
bekannte Aktionäre trotz rechtzeitig und vollständig eingereichter
Eintragungsgesuche nicht anerkannt und ins Aktienregister eingetragen
wurden. Der Aufruf an den Präsidenten der Gesellschaft, Kenneth Melani,
dieses widerrechtliche Vorgehen zu beenden, blieb wirkungslos.
Mindestens drei dieser Aktionäre mit insgesamt über 720'000 Aktienstimmen
haben am Montag das zuständige Kantonsgericht Schaffhausen um Hilfe
ersucht. Allen diesen Aktionären wurden heute Nachmittag vom Gericht
mitgeteilt, dass ihr Gesuch mit einer superprovisorischen Verfügung
gutgeheissen wurde. Die Gesellschaft wurde unter Strafandrohung bei
Unterlassung angewiesen, diese Aktionäre zur Generalversammlung als
stimmberechtigte Vollaktionäre zuzulassen. Die Aktionärsgruppe LifeWatch
bedauert, dass erneut ein Gericht unter erheblicher Kostenfolge für alle
Beteiligte bemüht werde musste, um elementarste Aktionärsrechte
durchzusetzen.
Aktionärsgruppe will Alleinherrschaft beenden und den Erfolg für LifeWatch
AG ermöglichen
Die sehr heterogene, nicht wirtschaftlich miteinander verbundene und seit
2011 stetig angewachsene Aktionärsgruppe um Patrik Ringler will keine
'Übernahme der Gesellschaft' wie von der LifeWatch AG dargestellt, sondern
im Gegenteil die Alleinherrschaft des von Yacov Geva beherrschten
Verwaltungsrats und der Gesellschaft beenden. Sie strebt die Einführung
einer Best Practice Corporate Governance an und will, dass die Gesellschaft
mit einer breit abgestützten Unternehmensführung ihr vorhandenes Potenzial
ausschöpft und auf den Erfolgspfad kommt.
Für Rückfragen:
Medienstelle Aktionärsgruppe LifeWatch, c/o Dynamics Group AG, 8024 Zürich,
Edwin van der Geest, Tel +41 79 330 55 22, vdg@dynamicsgroup.ch
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28.01.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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249900 28.01.2014