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DGAP-News: Aktionärsgruppe LifeWatch: LifeWatch verwehrt verschiedenen Aktionären widerrechtlich die (Wieder-)Eintragung ihrer Aktien ins Aktienregister - Durchführung einer korrekten Generalversammlung ist in Frage gestellt (deutsch)

Veröffentlicht am 26.01.2014, 11:36

Aktionärsgruppe LifeWatch: LifeWatch verwehrt verschiedenen Aktionären widerrechtlich die (Wieder-)Eintragung ihrer Aktien ins Aktienregister - Durchführung einer korrekten Generalversammlung ist in Frage gestellt

EQS Group-News: Dynamics Group AG / Schlagwort(e): Generalversammlung

Aktionärsgruppe LifeWatch: LifeWatch verwehrt verschiedenen Aktionären

widerrechtlich die (Wieder-)Eintragung ihrer Aktien ins Aktienregister

- Durchführung einer korrekten Generalversammlung ist in Frage

gestellt

26.01.2014 / 11:36

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Aktionärsgruppe LifeWatch

Medienmitteilung

LifeWatch verwehrt verschiedenen Aktionären widerrechtlich die

(Wieder-)Eintragung ihrer Aktien ins Aktienregister - Durchführung einer

korrekten Generalversammlung ist in Frage gestellt

Zürich, 26. Januar 2014 - Die Aktionärsgruppe LifeWatch um Patrik Ringler

musste letzte Woche feststellen, dass der Verwaltungsratspräsident der

Gesellschaft dem beauftragten Aktienregister-Dienstleister nicht erlaubt

hat, verschiedene der Gesellschaft bestens bekannte Aktionäre trotz

rechtzeitig und vollständig eingereichter Eintragungsgesuche ins

Aktienregister einzutragen. Neuaktionäre, Altaktionäre und erhöhte Bestände

bestehender Aktionäre werden offensichtlich seit mehreren Wochen nur noch

selektiv eingetragen. Der Aktionärsgruppe sind bisher sechs Fälle von

Nichteintragung bekannt. Es handelt sich dabei um insgesamt rund 812'000

Aktien (rund 6.2% der Stimmrechte) u.a. von einem Aktienfonds, von einer

Pensionskasse, von einem Verwaltungsratskandidaten und von drei weiteren

Privatpersonen.

Die Aktionärsgruppe verlangt vom Präsidenten des Verwaltungsrats, Kenneth

Melani, diese Aktionäre umgehend einzutragen, damit diese ihre Stimmrechte

an der Generalversammlung vom kommenden Donnerstag, 30. Januar 2014, gemäss

geltendem Gesetz wahrnehmen können.

Fragwürdige Corporate Governance des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat von LifeWatch versucht offenbar mit allen Mitteln, eine

objektive und rechtmässige Meinungsäusserung aller Aktionäre zu verhindern.

Bereits früher hatte der Verwaltungsrat die ordentliche Durchführung der

Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2012 mit fragwürdigen Mitteln

verzögert, indem er eine Anzeige wegen angeblicher Verletzung der

Offenlegungspflichten einreichte, welche allerdings am 4. Juli 2013 von der

FINMA abgewiesen wurde.

Nahtlos an diese Taktik der Verzögerung und der Verunglimpfung von

Aktionären und Verwaltungsratskandidaten reiht sich ein im September an die

Bundesanwaltschaft eingereichtes Schreiben, welches haltlose Vorwürfe gegen

einzelne Mitglieder der Aktionärsgruppe erhebt, auf welches die

Bundesanwaltschaft allerdings ebenfalls nicht eingetreten ist.

Aktionärsgruppe will die Alleinherrschaft beenden und den Erfolg für

LifeWatch ermöglichen

Die sehr heterogene, nicht wirtschaftlich miteinander verbundene und seit

2011 stetig angewachsene Aktionärsgruppe um Patrik Ringler will keine

'Übernahme der Gesellschaft' wie von LifeWatch dargestellt, sondern im

Gegenteil die Alleinherrschaft des von Yacov Geva beherrschten

Verwaltungsrats und der Gesellschaft beenden. Sie strebt die Einführung

einer Best Practice Corporate Governance an und will, dass die Gesellschaft

mit einer breit abgestützten Unternehmensführung ihr vorhandenes Potenzial

ausschöpft und auf den Erfolgspfad kommt.

Für Rückfragen:

Medienstelle Aktionärsgruppe LifeWatch, c/o Dynamics Group AG, 8024 Zürich,

Edwin van der Geest, Tel +41 79 330 55 22, vdg@dynamicsgroup.ch

Ende der Medienmitteilung

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26.01.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch EQS Schweiz AG. www.eqs.com - Medienarchiv unter

http://switzerland.eqs.com/de/News

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Herausgeber verantwortlich.

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249562 26.01.2014

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