Alsterhöhe 1. V V AG : Übernahmeangebot für Pulsion Medical Systems SE: Angebotsunterlage heute veröffentlicht - Zugriff bereits auf rund 74,6% der Aktien
DGAP-News: Alsterhöhe 1. V V AG / Schlagwort(e):
Übernahmeangebot/Fusionen & Übernahmen
Alsterhöhe 1. V V AG : Übernahmeangebot für Pulsion Medical Systems
SE: Angebotsunterlage heute veröffentlicht - Zugriff bereits auf rund
74,6% der Aktien
14.01.2014 / 16:30
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DGAP-News: Alsterhöhe 1. V V AG
Pressemitteilung vom 14.01.2014
Übernahmeangebot für Pulsion Medical Systems SE: Angebotsunterlage heute
veröffentlicht - Zugriff bereits auf rund 74,6% der Aktien
Die Alsterhöhe 1. V V AG (künftig: MAQUET Medical Systems AG, der 'Bieter')
teilt im Zusammenhang mit der am 4.12.2013 veröffentlichten Entscheidung,
den Aktionären der Pulsion Medical Systems SE (ISIN: DE0005487904 / WKN
548790, 'Pulsion') im Wege eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots anzubieten, ihre nennwertlosen Inhaber-Stückaktien der
Pulsion gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von 16,90 EUR je
Stückaktie in bar zu erwerben (das 'Übernahmeangebot') mit:
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot wurde
von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet
und ist seit heute im Internet unter www.maquet.com/pulsion-angebot
erhältlich. Die Annahmefrist läuft ab sofort und endet am 12.02.2014. Der
Angebotspreis in Höhe von 16,90 EUR liegt um 3,02 EUR bzw. rund 21,76 %
über dem gewichteten, durchschnittlichen Börsenkurs der Pulsion-Aktien bis
zum 3.12.2013.
Das Übernahmeangebot setzt unter anderem den Eintritt der folgenden
Bedingungen voraus: die Erteilung der fusionskontrollrechtlichen Freigabe
durch das Bundeskartellamt und das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle
von 75 % aller Aktien. Weitere Vollzugsbedingungen und nähere Informationen
zu den Bedingungen sind in der Angebotsunterlage dargestellt.
Der Bieter und die Getinge Group haben bereits heute Zugriff auf rund 74,6%
der Aktien. Ein Aktionärspool unter der Führung der Forum European
Smallcaps GmbH und weitere Aktionäre, die gemeinsam insgesamt rund 70,1%
des Grundkapitals und der Stimmrechte von Pulsion halten, haben sich
unwiderruflich verpflichtet, das Übernahmeangebot des Bieters anzunehmen.
Außerdem halten der Bieter und eine mit ihm gemeinsam handelnde Person
unmittelbar bereits insgesamt rund 4,5% der Aktien an Pulsion.
Herr Dr. Wittek, Vorsitzender des Verwaltungsrates von Pulsion, hat
mitgeteilt, dass Pulsion das Übernahmeangebot als eine großartige Chance
ansieht, ihre in Europa führende Position für hämodynamisches Monitoring
mit dem starken weltweiten Vertrieb und Marketing von Getinge zu verbinden.
Nach Prüfung der Angebotsunterlage wird der Verwaltungsrat den Aktionären
von Pulsion eine abschließende Empfehlung abgeben.
Der Bieter ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts und eine
hundertprozentige Tochtergesellschaft der MAQUET-Gruppe. Die MAQUET-Gruppe
wiederum gehört zur schwedischen Getinge Group, die von der an der
Stockholmer Börse notierten Getinge AB geführt wird. Das Übernahmeangebot
richtet sich nach den in der Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen und
Bedingungen.
Wichtige Hinweise:
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken. Das Angebot zum
Erwerb der PULSION-Aktien richtet sich ausschließlich nach den in der
Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen.
Den Aktionären der PULSION Medical Systems SE wird dringend empfohlen,
diese Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem
Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige
Informationen enthalten. Außerdem wird ihnen empfohlen, gegebenenfalls
unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts
der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots für die PULSION Medical
Systems SE zu erhalten.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
('WpÜG') und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die
Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung
von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
('WpÜG-Angebotsverordnung') erfolgen.
Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer
Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht.
Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen,
Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt worden. Die
Aktionäre der PULSION Medical Systems SE können nicht darauf vertrauen,
sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen
Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Der
Bieter hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung
dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang
stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
nicht gestattet. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder
Verbreitung dieser Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer
Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen
die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen
Beschränkungen unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der
Bundesrepublik Deutschland haben oder aus anderen Gründen den
Rechtsvorschriften anderen Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über
die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen.
Der Bieter und die mit ihm gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2
Abs. 5 WpÜG sind in keiner Weise verantwortlich, dass eine etwaige
Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang
stehenden Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der
Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist.
Rastatt, den 14.01.2014
Alsterhöhe 1. V V AG (künftig: MAQUET Medical Systems AG)
Der Vorstand
Ende der Corporate News
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14.01.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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247991 14.01.2014
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14.01.2014 / 16:30
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Pressemitteilung vom 14.01.2014
Übernahmeangebot für Pulsion Medical Systems SE: Angebotsunterlage heute
veröffentlicht - Zugriff bereits auf rund 74,6% der Aktien
Die Alsterhöhe 1. V V AG (künftig: MAQUET Medical Systems AG, der 'Bieter')
teilt im Zusammenhang mit der am 4.12.2013 veröffentlichten Entscheidung,
den Aktionären der Pulsion Medical Systems SE (ISIN: DE0005487904 / WKN
548790, 'Pulsion') im Wege eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots anzubieten, ihre nennwertlosen Inhaber-Stückaktien der
Pulsion gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von 16,90 EUR je
Stückaktie in bar zu erwerben (das 'Übernahmeangebot') mit:
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot wurde
von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet
und ist seit heute im Internet unter www.maquet.com/pulsion-angebot
erhältlich. Die Annahmefrist läuft ab sofort und endet am 12.02.2014. Der
Angebotspreis in Höhe von 16,90 EUR liegt um 3,02 EUR bzw. rund 21,76 %
über dem gewichteten, durchschnittlichen Börsenkurs der Pulsion-Aktien bis
zum 3.12.2013.
Das Übernahmeangebot setzt unter anderem den Eintritt der folgenden
Bedingungen voraus: die Erteilung der fusionskontrollrechtlichen Freigabe
durch das Bundeskartellamt und das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle
von 75 % aller Aktien. Weitere Vollzugsbedingungen und nähere Informationen
zu den Bedingungen sind in der Angebotsunterlage dargestellt.
Der Bieter und die Getinge Group haben bereits heute Zugriff auf rund 74,6%
der Aktien. Ein Aktionärspool unter der Führung der Forum European
Smallcaps GmbH und weitere Aktionäre, die gemeinsam insgesamt rund 70,1%
des Grundkapitals und der Stimmrechte von Pulsion halten, haben sich
unwiderruflich verpflichtet, das Übernahmeangebot des Bieters anzunehmen.
Außerdem halten der Bieter und eine mit ihm gemeinsam handelnde Person
unmittelbar bereits insgesamt rund 4,5% der Aktien an Pulsion.
Herr Dr. Wittek, Vorsitzender des Verwaltungsrates von Pulsion, hat
mitgeteilt, dass Pulsion das Übernahmeangebot als eine großartige Chance
ansieht, ihre in Europa führende Position für hämodynamisches Monitoring
mit dem starken weltweiten Vertrieb und Marketing von Getinge zu verbinden.
Nach Prüfung der Angebotsunterlage wird der Verwaltungsrat den Aktionären
von Pulsion eine abschließende Empfehlung abgeben.
Der Bieter ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts und eine
hundertprozentige Tochtergesellschaft der MAQUET-Gruppe. Die MAQUET-Gruppe
wiederum gehört zur schwedischen Getinge Group, die von der an der
Stockholmer Börse notierten Getinge AB geführt wird. Das Übernahmeangebot
richtet sich nach den in der Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen und
Bedingungen.
Wichtige Hinweise:
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken. Das Angebot zum
Erwerb der PULSION-Aktien richtet sich ausschließlich nach den in der
Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen.
Den Aktionären der PULSION Medical Systems SE wird dringend empfohlen,
diese Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem
Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige
Informationen enthalten. Außerdem wird ihnen empfohlen, gegebenenfalls
unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts
der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots für die PULSION Medical
Systems SE zu erhalten.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
('WpÜG') und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die
Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung
von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
('WpÜG-Angebotsverordnung') erfolgen.
Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer
Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht.
Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen,
Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt worden. Die
Aktionäre der PULSION Medical Systems SE können nicht darauf vertrauen,
sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen
Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Der
Bieter hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung
dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang
stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
nicht gestattet. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder
Verbreitung dieser Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer
Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen
die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen
Beschränkungen unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der
Bundesrepublik Deutschland haben oder aus anderen Gründen den
Rechtsvorschriften anderen Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über
die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen.
Der Bieter und die mit ihm gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2
Abs. 5 WpÜG sind in keiner Weise verantwortlich, dass eine etwaige
Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang
stehenden Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der
Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist.
Rastatt, den 14.01.2014
Alsterhöhe 1. V V AG (künftig: MAQUET Medical Systems AG)
Der Vorstand
Ende der Corporate News
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14.01.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
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Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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