Alsterhöhe 1. V V AG : Übernahmeangebot für Pulsion Medical Systems SE: Freigabe durch Bundeskartellamt und Zugriff bereits auf über 75% der Aktien
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Alsterhöhe 1. V V AG : Übernahmeangebot für Pulsion Medical Systems
SE: Freigabe durch Bundeskartellamt und Zugriff bereits auf über 75%
der Aktien
07.02.2014 / 15:00
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DGAP-News: Alsterhöhe 1. V V AG
Pressemitteilung vom 07.02.2014
Übernahmeangebot für Pulsion Medical Systems SE: Freigabe durch
Bundeskartellamt und Zugriff bereits auf über 75% der Aktien
Die Alsterhöhe 1. V V AG (künftig: MAQUET Medical Systems AG, der 'Bieter')
teilt im Zusammenhang mit der am 14.01.2014 veröffentlichten
Angebotsunterlage, in der der Bieter den Aktionären der Pulsion Medical
Systems SE (ISIN: DE0005487904 / WKN 548790, 'Pulsion') im Wege eines
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anbietet, ihre nennwertlosen
Inhaber-Stückaktien der Pulsion gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe
von 16,90 EUR je Stückaktie in bar zu erwerben (das 'Übernahmeangebot')
mit:
Das Bundeskartellamt hat das Zusammenschlussvorhaben heute ohne Auflagen
und Bedingungen freigegeben.
Der Bieter hat Zugriff auf über 75% der Aktien und Stimmrechte der Pulsion:
Am 06.02.2014, 17.30 (Ortszeit Frankfurt am Main) wurde das
Übernahmeangebot für 5.971.957 Aktien angenommen (rund 72,39% der
Stimmrechte). Die Gesamtzahl der Aktien der Pulsion, für die das
Übernahmeangebot bereits angenommen worden ist, zuzüglich der Aktien der
Pulsion, die von dem Bieter unmittelbar gehalten werden sowie der Aktien
der Pulsion, die von der Healthinvest Partners AB (einer mit dem Bieter
gemeinsam handelnden Person) unmittelbar gehalten werden, beläuft sich
insgesamt auf 6.342.945 Aktien und entspricht somit einem Anteil von rund
76,88% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Pulsion. Für Details wird
auf die heutige Wasserstandsmeldung verwiesen, die unter
www.maquet.com/pulsion-angebot zum Download verfügbar ist.
Der Verwaltungsrat von Pulsion hat in seiner Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG
mittlerweile den Aktionären von Pulsion die Annahme des Angebots empfohlen
(die Stellungnahme des Verwaltungsrates ist unter
www.maquet.com/pulsion-angebot zum Download verfügbar).
Der Bieter ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts und eine
hundertprozentige Tochtergesellschaft der MAQUET-Gruppe. Die MAQUET-Gruppe
wiederum gehört zur schwedischen Getinge Group, die von der an der
Stockholmer Börse notierten Getinge AB geführt wird.
Wichtige Hinweise:
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken. Das
Übernahmeangebot richtet sich ausschließlich nach den in der
Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen.
Das Übernahmeangebot setzt unter anderem das Erreichen einer
Mindestannahmeschwelle von 75 % aller Aktien (einschließlich selbst oder
von einer gemeinsam handelnden Person gehaltener Aktien) voraus. Da die in
der Angebotsunterlage geregelte Bedingung das Erreichen der
Mindestannahmeschwelle zum Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist verlangt,
ist diese Bedingung trotz der momentan erreichten Annahmequote noch nicht
eingetreten (nähere Informationen zu den Bedingungen sind im Abschnitt 4
der Angebotsunterlage dargestellt). Die Frist für die Annahme des Angebots
endet am 12.02.2014, 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), soweit sie
nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.
Den Aktionären der PULSION Medical Systems SE wird dringend empfohlen,
diese Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem
Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige
Informationen enthalten. Insbesondere enthält die Angebotsunterlage unter
Ziffer 11 Informationen zu einem möglichen Rücktrittsrecht für Aktionäre,
die das Übernahmeangebot bereits angenommen haben. Außerdem wird ihnen
empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige
Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots für
die PULSION Medical Systems SE zu erhalten.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
('WpÜG') und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die
Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung
von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
('WpÜG-Angebotsverordnung') erfolgen.
Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer
Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht.
Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen,
Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt worden. Die
Aktionäre der PULSION Medical Systems SE können nicht darauf vertrauen,
sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen
Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Der
Bieter hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung
dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang
stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
nicht gestattet. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder
Verbreitung dieser Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer
Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen
die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen
Beschränkungen unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der
Bundesrepublik Deutschland haben oder aus anderen Gründen den
Rechtsvorschriften anderen Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über
die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen.
Der Bieter und die mit ihm gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2
Abs. 5 WpÜG sind in keiner Weise verantwortlich, dass eine etwaige
Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang
stehenden Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der
Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist.
Rastatt, den 07.02.2014
Alsterhöhe 1. V V AG (künftig: MAQUET Medical Systems AG)
Der Vorstand
Ende der Corporate News
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