😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

DGAP-News: Alsterhöhe 1. V V AG : Übernahmeangebot für Pulsion Medical Systems SE: Freigabe durch Bundeskartellamt und Zugriff bereits auf über 75% der Aktien (deutsch)

Veröffentlicht am 07.02.2014, 15:00
Aktualisiert 07.02.2014, 15:05

Alsterhöhe 1. V V AG : Übernahmeangebot für Pulsion Medical Systems SE: Freigabe durch Bundeskartellamt und Zugriff bereits auf über 75% der Aktien

DGAP-News: Alsterhöhe 1. V V AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot

Alsterhöhe 1. V V AG : Übernahmeangebot für Pulsion Medical Systems

SE: Freigabe durch Bundeskartellamt und Zugriff bereits auf über 75%

der Aktien

07.02.2014 / 15:00

---------------------------------------------------------------------

DGAP-News: Alsterhöhe 1. V V AG

Pressemitteilung vom 07.02.2014

Übernahmeangebot für Pulsion Medical Systems SE: Freigabe durch

Bundeskartellamt und Zugriff bereits auf über 75% der Aktien

Die Alsterhöhe 1. V V AG (künftig: MAQUET Medical Systems AG, der 'Bieter')

teilt im Zusammenhang mit der am 14.01.2014 veröffentlichten

Angebotsunterlage, in der der Bieter den Aktionären der Pulsion Medical

Systems SE (ISIN: DE0005487904 / WKN 548790, 'Pulsion') im Wege eines

freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anbietet, ihre nennwertlosen

Inhaber-Stückaktien der Pulsion gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe

von 16,90 EUR je Stückaktie in bar zu erwerben (das 'Übernahmeangebot')

mit:

Das Bundeskartellamt hat das Zusammenschlussvorhaben heute ohne Auflagen

und Bedingungen freigegeben.

Der Bieter hat Zugriff auf über 75% der Aktien und Stimmrechte der Pulsion:

Am 06.02.2014, 17.30 (Ortszeit Frankfurt am Main) wurde das

Übernahmeangebot für 5.971.957 Aktien angenommen (rund 72,39% der

Stimmrechte). Die Gesamtzahl der Aktien der Pulsion, für die das

Übernahmeangebot bereits angenommen worden ist, zuzüglich der Aktien der

Pulsion, die von dem Bieter unmittelbar gehalten werden sowie der Aktien

der Pulsion, die von der Healthinvest Partners AB (einer mit dem Bieter

gemeinsam handelnden Person) unmittelbar gehalten werden, beläuft sich

insgesamt auf 6.342.945 Aktien und entspricht somit einem Anteil von rund

76,88% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Pulsion. Für Details wird

auf die heutige Wasserstandsmeldung verwiesen, die unter

www.maquet.com/pulsion-angebot zum Download verfügbar ist.

Der Verwaltungsrat von Pulsion hat in seiner Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG

mittlerweile den Aktionären von Pulsion die Annahme des Angebots empfohlen

(die Stellungnahme des Verwaltungsrates ist unter

www.maquet.com/pulsion-angebot zum Download verfügbar).

Der Bieter ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts und eine

hundertprozentige Tochtergesellschaft der MAQUET-Gruppe. Die MAQUET-Gruppe

wiederum gehört zur schwedischen Getinge Group, die von der an der

Stockholmer Börse notierten Getinge AB geführt wird.

Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken. Das

Übernahmeangebot richtet sich ausschließlich nach den in der

Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen.

Das Übernahmeangebot setzt unter anderem das Erreichen einer

Mindestannahmeschwelle von 75 % aller Aktien (einschließlich selbst oder

von einer gemeinsam handelnden Person gehaltener Aktien) voraus. Da die in

der Angebotsunterlage geregelte Bedingung das Erreichen der

Mindestannahmeschwelle zum Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist verlangt,

ist diese Bedingung trotz der momentan erreichten Annahmequote noch nicht

eingetreten (nähere Informationen zu den Bedingungen sind im Abschnitt 4

der Angebotsunterlage dargestellt). Die Frist für die Annahme des Angebots

endet am 12.02.2014, 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), soweit sie

nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.

Den Aktionären der PULSION Medical Systems SE wird dringend empfohlen,

diese Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem

Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige

Informationen enthalten. Insbesondere enthält die Angebotsunterlage unter

Ziffer 11 Informationen zu einem möglichen Rücktrittsrecht für Aktionäre,

die das Übernahmeangebot bereits angenommen haben. Außerdem wird ihnen

empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige

Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots für

die PULSION Medical Systems SE zu erhalten.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

('WpÜG') und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die

Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung

von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots

('WpÜG-Angebotsverordnung') erfolgen.

Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer

Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht.

Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen,

Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage außerhalb der

Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt worden. Die

Aktionäre der PULSION Medical Systems SE können nicht darauf vertrauen,

sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen

Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Der

Bieter hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung

dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang

stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

nicht gestattet. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder

Verbreitung dieser Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer

Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen

die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen

Beschränkungen unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der

Bundesrepublik Deutschland haben oder aus anderen Gründen den

Rechtsvorschriften anderen Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über

die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen.

Der Bieter und die mit ihm gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2

Abs. 5 WpÜG sind in keiner Weise verantwortlich, dass eine etwaige

Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser

Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang

stehenden Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der

Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist.

Rastatt, den 07.02.2014

Alsterhöhe 1. V V AG (künftig: MAQUET Medical Systems AG)

Der Vorstand

Ende der Corporate News

---------------------------------------------------------------------

07.02.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------

251682 07.02.2014

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.