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DGAP-News: Ankündigung eines modifizierten Beschlussantrags zu TOP 7 auf der Hauptversammlung am 8. Mai 2014 (deutsch)

Veröffentlicht am 06.05.2014, 14:03
Aktualisiert 06.05.2014, 14:06

Ankündigung eines modifizierten Beschlussantrags zu TOP 7 auf der Hauptversammlung am 8. Mai 2014

DGAP-News: CTS Eventim AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung

Ankündigung eines modifizierten Beschlussantrags zu TOP 7 auf der

Hauptversammlung am 8. Mai 2014

06.05.2014 / 14:03

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Ankündigung eines modifizierten Beschlussantrags zu TOP 7

auf der Hauptversammlung am 8. Mai 2014

1. Hintergrund

Die Verwaltung der CTS EVENTIM AG beabsichtigt, auf der bevorstehenden

Hauptversammlung am 8. Mai 2014 einen vom ursprünglichen Beschlussvorschlag

zu Tagesordnungspunkt 7 betreffend den Formwechsel der Gesellschaft in die

Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien unter Beitritt der EVENTIM

Management AG einschließlich Aufhebung des bisherigen und Schaffung eines

neuen genehmigten Kapitals ("TOP 7") geringfügig abweichenden

Beschlussvorschlag einzubringen.

Anlass zu diesem Vorgehen hat die Tatsache gegeben, dass eine Reihe von

Aktionären nach Veröffentlichung der Beschlussvorschläge dem Vorstand

gegenüber hinsichtlich der im Rahmen der Neuschaffung des genehmigten

Kapitals 2014 vorgesehenen Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss in Höhe

von 20% des Grundkapitals Bedenken geäußert haben. Es muss vermutet werden,

dass diese Aktionäre dem Beschlussvorschlag in der Fassung der Einberufung

insgesamt aus diesem Grund nicht zuzustimmen. Der Vorstand geht aber davon

aus, dass zumindest einige dieser Aktionäre die Maßnahme unterstützen

würden, wenn der Höchstumfang des Bezugsrechtsausschlusses auf 10 % des

Grundkapitals festgesetzt würde. Um mit den Aktionären der Gesellschaft

möglichst weitgehendes Einvernehmen herzustellen und eine entsprechend

große Mehrheit für den Beschlussvorschlag zu gewährleisten, möchte der

Vorstand (im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat) bei der Hauptversammlung

einen Beschlussantrag zur Abstimmung stellen, der von dem mit der

Einberufung veröffentlichten Beschlussvorschlag entsprechend abweicht.

2. Modifizierter Beschlussantrag

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Vorstand, den mit der Einberufung

veröffentlichten Beschlussvorschlag zu TOP 7 modifiziert auf der

Hauptversammlung am 8. Mai 2014 einzubringen; der Beschlussantrag wird wie

folgt lauten:

Die Hauptversammlung fasst zu TOP 7 Beschluss wie in der im Bundesanzeiger

am 31. März 2014 bekanntgemachten Einberufung von Vorstand und Aufsichtsrat

vorgeschlagen, allerdings mit der Maßgabe, dass beim Genehmigten Kapital

2014 die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses auf 10 % des bei

Wirksamwerden und des bei Ausübung der Ermächtigung bestehenden

Grundkapitals begrenzt ist und dementsprechend

(i) in Ziffer 5 lit. ii) dritter Absatz und lit. iii) vierter Absatz des

Beschlussvorschlags sowie

(ii) in Abschnitt II. § 4 Absatz 4 dritter Unterabsatz der vorgeschlagenen

Satzung der CTS Eventim AG & Co. KGaA

jeweils die Zahl "20 %" durch "10 %" ersetzt wird.

Im Übrigen bleiben der Beschlussvorschlag und die vorgeschlagene Satzung

der CTS Eventim AG & Co. KGaA unverändert.

3. Auswirkungen auf erteilte Weisungen an den von der Gesellschaft

benannten Stimmrechtsvertreter und sonstige Bevollmächtigte; Notwendigkeit

der Neuerteilung von Weisungen

Die Gesellschaft weist darauf hin, dass bereits erteilte Weisungen an den

von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und möglicherweise

(abhängig von den Modalitäten der Vollmachts- und Weisungserteilung im

Einzelfall) auch an sonstige Bevollmächtigte (etwa Kreditinstitute und

Aktionärsvereinigungen) zum ursprünglichen Beschlussvorschlag zu TOP 7

dann, wenn der Beschlussantrag mit dem oben beschriebenen modifizierten

Inhalt gestellt wird, gegenstandslos sein werden, weil die erteilten

Weisungen nur den ursprünglichen, nicht aber auch den modifizierten

Beschlussantrag zu TOP 7 betreffen. Daher würde der Stimmrechtsvertreter

(und ggfs. der sonstige Bevollmächtigte) - mangels Vorliegen einer Weisung

zu dem Beschlussantrag in seiner geänderten Fassung - bei der Abstimmung zu

TOP 7 die Stimmen des betreffenden Aktionärs nicht abgeben; diese blieben

unberücksichtigt. Die Aktionäre, die bereits Weisung für die Abstimmung zu

TOP 7 erteilt haben, werden daher aufgefordert, dem Stimmrechtsvertreter

und ggfs. dem sonstigen Bevollmächtigten zu dem modifizierten

Beschlussantrag erneut Weisung zu erteilen, wenn der Stimmrechtsvertreter

bzw. ggfs. der sonstige Bevollmächtigte im Rahmen der Abstimmung zu TOP 7

in ihrem Namen ihre Stimmen abgeben soll.

Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zum

geänderten Beschlussantrag zu TOP 7 können nur unter spezifischer

Bezugnahme auf den geänderten Beschlussantrag zu TOP 7 schriftlich (auch

per Telefax oder E-Mail) insbesondere auch unter Verwendung des hierfür

vorgesehenen Formulars "Vollmacht und Weisung zu geändertem Beschlussantrag

zu TOP 7" abgegeben werden, das ab sofort auf der Internetseite der

Gesellschaft unter www.eventim.de unter der Rubrik "Investor Relations",

dort "Hauptversammlung 2014", abrufbar ist, und den Aktionären auch

jederzeit auf schriftliches Verlangen unverzüglich zugesandt wird.

Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zum

geänderten Beschlussantrag zu TOP 7 können hingegen nicht ohne spezifische

Bezugnahme auf den geänderten Beschlussantrag zu TOP 7 erteilt werden,

insbesondere nicht unter Verwendung des mit der Eintritts- und Stimmkarte

übersandten Vollmachts- und Weisungsformulars, es sei denn dabei wird eine

spezifische Bezugnahme auf den geänderten Beschlussantrag zu TOP 7

ausdrücklich vermerkt.

Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

bereits vor der Hauptversammlung eine solche Weisung erteilen möchten,

werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, diese (etwa in Form des

vorgenannten Formulars) bis spätestens 7. Mai 2014, 18.00 Uhr MESZ

(Eingangsdatum bei der Gesellschaft), an eine der folgenden Adressen zu

übermitteln:

CTS EVENTIM Aktiengesellschaft

c/o PR IM TURM HV-Service AG

Römerstraße 72-74

68259 Mannheim

Fax: +49-621-7177213

Email: hauptversammlung@eventim.de

Die Maßgaben der Einberufung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur

Erteilung von Vollmachten bleiben unberührt.

Soweit Aktionäre, ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine

diesen nach § 135 AktG oder § 135 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG

gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt haben oder

bevollmächtigen möchten, wollen Sie bitte rechtzeitig mit dem zu

Bevollmächtigenden über die Erforderlichkeit und ggfs. die Form einer

Weisung hinsichtlich des geänderten Beschlussantrags zu TOP 7 abstimmen.

Bremen, 6. Mai 2014

Der Vorstand

Ende der Corporate News

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06.05.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: CTS Eventim AG

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Telefon: 0421/ 3666-233

Fax: 0421/ 3666-290

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Internet: www.eventim.de

ISIN: DE0005470306

WKN: 547030

Indizes: SDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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266685 06.05.2014

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