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DGAP-News: AutoBank AG: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung (deutsch)

Veröffentlicht am 25.05.2012, 09:22
AutoBank AG: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung

DGAP-News: AutoBank AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Hauptversammlung

AutoBank AG: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen

Hauptversammlung

25.05.2012 / 09:22

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AutoBank AG: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung

Autobank Aktiengesellschaft

Wien, FN 45280 p

Einladung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

ordentlichen Hauptversammlung

am Freitag, dem 22. Juni 2012, um 10:30 Uhr

im Hilton Vienna Plaza Hotel, 1010 Wien, Schottenring 11

TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2011 samt

Lagebericht, des Konzernabschlusses zum 31.12.2011 samt Konzernlagebericht

und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2011.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum

31.12.2011 ausgewiesenen Bilanzgewinns.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für

das Geschäftsjahr 2011.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

für das Geschäftsjahr 2011.

5. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und

Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2013.

6. Beschlussfassung über die Aufhebung der Vorzugsaktien und über die

Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien sowie über die entsprechende

Änderung der Satzung in den §§ 5 und 12.

7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 174 AktG,

binnen fünf Jahren ab Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrats

Wandelschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf

bis zu 900.000 Stück auf Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft mit

einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 900.000,-- verbunden

ist, auch in mehreren Tranchen, mit oder ohne Ausschluss des Bezugsrechts

der Aktionäre, auszugeben und alle weiteren Bedingungen der

Wandelschuldverschreibungen, die Ausgabe und das Umtauschverfahren

festzusetzen, sowie über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu

EUR 900.000,-- durch Ausgabe von bis zu 900.000 Stück neuen, auf Inhaber

lautenden Stammaktien zur Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an die

Inhaber von Wandelschuldverschreibungen und die entsprechende Änderung der

Satzung in § 5.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab spätestens 1. Juni 2012 zur Einsicht der

Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 1030 Wien,

Ungargasse 64/Top 403, Frau Lucia Endler, auf:

* Einberufung

* Jahresabschluss mit Lagebericht

* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht

* Bericht des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung gemäß § 96 AktG

jeweils für das Geschäftsjahr 2011

* Beschlussvorschläge

* Bericht des Vorstands über den Ausschluss des Bezugsrechts zu

Tagesordnungspunkt 7

* Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht

* Satzungsgegenüberstellung

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine

Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen sind überdies ab

spätestens 1. Juni 2012 im Internet unter www.autobank.at zugänglich und

werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

Die zu Tagesordnungspunkt 6 zur Beschlussfassung vorgeschlagene Aufhebung

und Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien und entsprechende Änderung

der Satzung in den §§ 5 und 12 bedarf gemäß § 129 AktG auch einer

gesonderten Zustimmung der Vorzugsaktionäre. Zu diesem Zweck wird

unmittelbar vor der ordentlichen Hauptversammlung eine Versammlung der

Vorzugsaktionäre stattfinden, zu der die Vorzugsaktionäre gesondert

eingeladen werden.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die

seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind,

können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung

dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses

Verlangen in Schriftform der Gesellschaft spätestens am 1. Juni 2012

ausschließlich per Post oder per Boten an der Adresse 1030 Wien, Ungargasse

64/Top 403, z. H. Frau Lucia Endler, zugeht. Zum Nachweis der

Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage

einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die

antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung

Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der

Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der

übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur

Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Beschlussvorschläge von Aktionären

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können

zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung

samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt

Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht

werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 13. Juni 2012 der

Gesellschaft entweder per Telefax an +43 1 60190-181 oder an Autobank

Aktiengesellschaft, 1030 Wien, Ungargasse 64/Top 403, z. H. Frau Lucia

Endler oder per E-Mail an lucia.endler@autobank.at, wobei das Verlangen in

Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für

den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts

genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung

gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht

älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an

die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung

verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung

eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß

gilt.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über

Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen

Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,

110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft

www.autobank.at zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPT¬VER¬SAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des

Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der

Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem

Anteilsbesitz am Ende des 12. Juni 2012 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem

Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des

Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,

die der Gesellschaft spätestens am 19. Juni 2012 ausschließlich unter einer

der nachgenannten Adressen zugehen muss:

Per Post: Autobank Aktiengesellschaft

z. H. Frau Lucia Endler

Ungargasse 64/Top 403

1030 Wien

Per Telefax: +43 1 60190-181

Per E-Mail: lucia.endler@autobank.at, wobei die Depotbestätigung,

beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs

20 AktG).

nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung

eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft bis

spätestens 19. Juni 2012 ausschließlich unter einer der oben genannten

Adressen zugehen muss.

Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in

einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem

Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu

enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im

Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),

* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei

natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei

juristischen Personen,

* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,

* Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,

* Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den

oben genannten Nachweisstichtag 12. Juni 2012 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache

entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch

Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können

deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung

einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,

hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an

der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,

den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer

juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere

Personen bevollmächtigt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 21. Juni 2012, 16.00

Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post: Autobank Aktiengesellschaft

z.H. Frau Lucia Endler

Ungargasse 64/Top 403

1030 Wien

Per Telefax: +43 1 60190-181

Per E-Mail: lucia.endler@autobank.at, wobei die Vollmacht in Textform,

beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist;

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulässig (§ 262 Abs 20

AktG).

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht

werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der

Gesellschaft unter www.autobank.at abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so

genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung

abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital

der Gesellschaft EUR 9.143.152,-- und ist eingeteilt in 9.143.152

Stückaktien, davon 6.143.152 Stück auf Inhaber lautende Stammaktien und

3.000.000 Stück auf Inhaber lautende stimmrechtslose Vorzugsaktien. Jede

Stammaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der

Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der

teilnahmeberechtigten Aktien beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung der

Hauptversammlung 9.143.152 Stück, davon sind 6.143.152 Stück

stimmberechtigte Stammaktien.

Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der

Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis

(Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Um den reibungslosen

Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre

gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden.

Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10:00 Uhr.

Wien, im Mai 2012

Der Vorstand

AutoBankAG

1030 Wien

Ungargasse 64

T +43.1.60190.0

F +43.1.60190.181

www.autobank.at

Vorstand: Markus Beuchert, Gerhard Fischer

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Eduard Unzeitig

Handelsgericht Wien, FN 45280p

UID-Nr.: ATU15360204

AutoBankAG

1030 Wien

Ungargasse 64

T +43.1.60190.0

F +43.1.60190.181

www.autobank.at

Vorstand: Markus Beuchert, Gerhard Fischer

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Eduard Unzeitig

Handelsgericht Wien, FN 45280p

UID-Nr.: ATU15360204

Ende der Corporate News

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25.05.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: AutoBank AG

Ungargasse 64

A - 1030 Wien

Österreich

ISIN: AT0000A0K1J1

WKN: A1C27D

Börsen: Freiverkehr in Stuttgart; Open Market (Entry Standard)

in Frankfurt





Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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171498 25.05.2012

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