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DGAP-News: BEBRA Biogas: Hygienisierung inklusive: Einsatz von pflanzlichen Bioabfällen in BEBRA-Anlagen nach neuer Bioabfallverordnung möglich (deutsch)

Veröffentlicht am 24.10.2012, 11:12
BEBRA Biogas: Hygienisierung inklusive: Einsatz von pflanzlichen Bioabfällen in BEBRA-Anlagen nach neuer Bioabfallverordnung möglich

DGAP-News: Bebra Biogas Holding AG / Schlagwort(e):

Produkteinführung/Stellungnahme

BEBRA Biogas: Hygienisierung inklusive: Einsatz von pflanzlichen

Bioabfällen in BEBRA-Anlagen nach neuer Bioabfallverordnung möglich

24.10.2012 / 11:11

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Hamburg, 24. Oktober 2012: Die BEBRA Biogas Gruppe aus Hamburg baut als

eines der wenigen Unternehmen in Deutschland Biogasanlagen mit thermophilen

Verfahren. Mit der Novellierung der Bioabfallverordnung (BioAbfV,

Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich,

forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden), hat der Gesetzgeber

die thermophile Biogasvergärung als Verfahren zugelassen, mit dem

biologische Abfälle ohne vorherige Hygienisierung zur Biogasproduktion

eingesetzt werden dürfen.

'Dank der hohen Prozesstemperatur von mehr als 50 Grad Celsius in unseren

Fermentern können wir auch pflanzliche Bioabfälle zur Erzeugung von Strom

und Wärme einsetzen, ohne diese vorher hygienisieren zu müssen', sagt Dr.

Dirk Neupert, Vorstand der BEBRA Biogas Holding AG. 'Die Hygienisierung ist

bei einer BEBRA quasi schon inklusive.' In den thermophilen BEBRA-Anlagen

lassen sich damit beispielsweise Altfette, Speisereste, Abfälle aus der

Zuckerherstellung, Trester und Glyzerin einsetzen, also Abfälle, die bei

Produzenten von Lebensmitteln und Agrarprodukten regelmäßig anfallen.

Dies bietet einen entscheidenden Vorteil für Anlagenbetreiber: Sie können

ganz auf den Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen (NaWaRos) wie zum

Beispiel Mais verzichten oder diesen zumindest teilweise durch günstige

Bioabfälle ersetzen, und sind damit unabhängig von den stetig steigenden

Preisen für landwirtschaftliche Rohstoffe. Zudem bedeutet der Verzicht auf

nachwachsende Rohstoffe eine geringere Flächenbindung und -konkurrenz und

damit eine höhere Flexibilität für den Betreiber. Je nach Reststoff sind

auch geringere Güllemengen zur Biogasproduktion notwendig, um

beispielsweise den in der 75 kW-Klasse geforderten Gülleeinsatz von

mindestens 80 Prozent zu erreichen - das heißt eine BEBRA-Anlage ist damit

auch für Landwirte mit kleinem Viehbestand (z.B. ab 100 Kühe) finanziell

lukrativ.

Die neue Bioabfallverordnung trat am 1. Mai 2012 in Kraft und wurde

aufgrund geänderter Vorschriften des EU-Rechts über tierische Nebenprodukte

sowie des Düngerechts, Praxiserfahrungen seit Inkrafttreten der Verordnung

und neuer Forschungsergebnisse zur Hygienisierung von Bioabfällen

notwendig.

Über die BEBRA Biogas Gruppe

Die BEBRA Biogas Gruppe ist ein erfahrener Dienstleister auf dem Gebiet

Biogasanlagen, speziell dem Bau von Zwei-Stufen Kompaktanlagen für

landwirtschaftliche Betriebe und Biogasaufbereitung auf Erdgasqualität

mittels Membrantechnologie. Das Portfolio umfasst darüber hinaus die

Gärrestaufbereitung mit Ultrafiltration und Umkehrosmose. Die BEBRA Biogas

besitzt Standorte in Deutschland, Italien, Spanien und Korea.

Pressekontakt:

BEBRA Biogas Holding AG, Presse/Investor Relations, Kurze Mühren 1, 20095

Hamburg, Tel. +49-231-9982700, Fax +49-231-9982799, E-Mail:

presse@bebra-biogas.com, www.bebra-biogas.com

Disclaimer:

Diese Mitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht in

die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) gebracht oder übertragen werden

oder an US-amerikanische Personen (i. S. d. unter dem Securities Act von

1933 erlassenen Regulation S, somit einschließlich juristischer Personen)

sowie an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA

verteilt oder übertragen werden. Jede Verletzung dieser Beschränkung kann

einen Verstoß gegen US amerikanische wertpapierrechtliche Vorschriften

begründen. Aktien der BEBRA Biogas Holding AG sind nicht unter den US

Wertpapierrechtsvorschriften registriert worden und werden ohne solch eine

Registrierung oder eine Befreiung von der Registrierungspflicht nicht

US-Personen oder in den USA zum Kauf angeboten, verkauft oder ausgegeben.

Diese Pressemitteilung ist kein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von

Aktien.

Ende der Corporate News

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24.10.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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189976 24.10.2012

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