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DGAP-News: bet-at-home.com AG: bet-at-home.com AG Dividendenbekanntmachung (deutsch)

Veröffentlicht am 14.05.2013, 10:10
bet-at-home.com AG: bet-at-home.com AG Dividendenbekanntmachung

DGAP-News: bet-at-home.com AG / Schlagwort(e): Dividende

bet-at-home.com AG: bet-at-home.com AG Dividendenbekanntmachung

14.05.2013 / 10:10

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bet-at-home.com AG

Düsseldorf

WKN A0DNAY / ISIN DE000A0DNAY5

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 13. Mai 2013 hat

entsprechend den Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat

beschlossen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR

5.593.604,82 an die Aktionäre EUR 4.210.800,00 auszuschütten und EUR

1.382.804,82 auf neue Rechnung vorzutragen. Aus dem an die Aktionäre

auszuschüttenden Betrag erfolgt die Zahlung einer Dividende in Höhe von EUR

0,60 je dividendenberechtigter Aktie, der Restbetrag in Höhe von EUR 0,60

je Aktie wird auf die bereits von der Hauptversammlung unserer Gesellschaft

am 4. Mai 2012 beschlossene Vorabausschüttung von EUR 0,60 je Aktie

angerechnet.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem ersten Bankarbeitstag nach der

Hauptversammlung über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch

die depotführenden Kreditinstitute unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer

sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt

26,375%) sowie ggf. Kirchensteuer. Zahlstelle ist die Bankhaus Gebr. Martin

Aktiengesellschaft, Göppingen.

Den inländisch unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer

Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen

Finanzamtes vorgelegt haben, wird die Dividende ohne Abzug von

Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer

ausgezahlt. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer

Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in ihrem

Antrag genannte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus

Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene

Kapitalertragssteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe

bestehender Abkommen zur Vermeindung der Doppelbesteuerung zwischen der

Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die

Antragsfristen zur Erstattung des Ermäßigungsbetrags sind zu beachten.

Düsseldorf, im Mai 2013

bet-at-home.com AG

Der Vorstand

Ende der Corporate News

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14.05.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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210907 14.05.2013

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