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DGAP-News: Betriebsräte werden größer - BAG zählt Leiharbeitnehmer mit (deutsch)

Veröffentlicht am 13.03.2013, 16:42
Betriebsräte werden größer - BAG zählt Leiharbeitnehmer mit

DGAP-News: Allen & Overy LLP / Schlagwort(e): Sonstiges

Betriebsräte werden größer - BAG zählt Leiharbeitnehmer mit

13.03.2013 / 16:42

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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat heute entschieden, dass Leiharbeitnehmer

bei der für die Größe des Betriebsrats maßgeblichen Anzahl der Arbeitnehmer

eines Betriebes zu berücksichtigen sind (7 ABR 69/11).

Das Betriebsverfassungsgesetz legt in § 9 die Zahl der

Betriebsratsmitglieder anhand der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer

fest. Bei 5 bis 100 Arbeitnehmern kommt es darüber hinaus auf die

Wahlberechtigung zum Betriebsrat an. Bisher wurden Leiharbeitnehmer bei der

Ermittlung dieser Beschäftigtenzahl im Einsatzbetrieb nicht mitgezählt.

Diese Rechtsprechung gibt das BAG ausdrücklich auf und begründet dies mit

einer an Sinn und Zweck des Schwellenwertes begründeten Auslegung. Schon

bei der nächsten Betriebsratswahl - regulär wird wieder zwischen 1. März

und 31. Mai 2014 gewählt - sind daher Leiharbeitnehmer nach Maßgabe der

neuen Entscheidung zu berücksichtigen.

'In vielen Betrieben wird nicht nur die Anzahl der Betriebsratsmitglieder

ansteigen', meint Arbeitsrechtler Dr. André Zimmermann von Allen & Overy.

'Die Entscheidung wird sich auch auf die Anzahl der freizustellenden

Betriebsratsmitglieder auswirken.' Die bisherige Rechtsprechung zur

Freistellung von Betriebsratsmitgliedern - auch hier zählten

Leiharbeitnehmer bislang nicht mit - wird nicht mehr zu halten sein. In

vielen Betrieben dürften daher mehr Betriebsratsmitglieder freizustellen

sein, weil jetzt die Schwelle für weitere Freistellungen erreicht wird.

'Für viele andere Schwellenwerte ist noch nicht entschieden, ob

Leiharbeitnehmer mitzählen. Es ist aber eine Tendenz erkennbar,

Leiharbeitnehmer mitzuzählen, wenn sie regelmäßig eingesetzt werden', so

Arbeitsrechtler Zimmermann.

Anmerkungen für den Herausgeber:

www.allenovery.de

Allen & Overy ist eine internationale Anwaltsgesellschaft mit etwa 5.000

Mitarbeitern, darunter etwa 512 Partner, an 42 Standorten weltweit.

Allen & Overy ist in Deutschland an den Standorten Düsseldorf, Frankfurt am

Main, Hamburg, Mannheim und München mit etwa 200 Anwälten, darunter 45

Partner, vertreten. Die Anwälte beraten führende nationale und

internationale Unternehmen vorwiegend in den Bereichen Bank-, Finanz- und

Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und M&A, Steuerrecht sowie in anderen

Bereichen des Wirtschaftsrechts.

Diese Pressemitteilung wird von Allen & Overy LLP herausgegeben. In dieser

Pressemitteilung bezieht sich 'Allen & Overy' auf 'Allen & Overy LLP bzw.

ihre verbundenen Unternehmen'. Die genannten Partner sind entweder

Gesellschafter, Berater oder Mitarbeiter der Allen & Overy LLP und/oder

ihrer verbundenen Unternehmen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Nadja Fersch, Communications Manager, Frankfurt am Main, Tel.: 069 2648

5555 (nadja.fersch@allenovery.com)

Ende der Finanznachricht

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13.03.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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203828 13.03.2013

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