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DGAP-News: BGH fällt rechtskräftiges Urteil: telegate siegt in den beiden ersten Schadenersatzklagen gegen die Deutsche Telekom AG - Signalwirkung auf die dritte Klage erwartet (deutsch)

Veröffentlicht am 19.07.2012, 14:34
BGH fällt rechtskräftiges Urteil: telegate siegt in den beiden ersten Schadenersatzklagen gegen die Deutsche Telekom AG - Signalwirkung auf die dritte Klage erwartet

DGAP-News: telegate AG / Schlagwort(e): Rechtssache

BGH fällt rechtskräftiges Urteil: telegate siegt in den beiden ersten

Schadenersatzklagen gegen die Deutsche Telekom AG - Signalwirkung auf

die dritte Klage erwartet

19.07.2012 / 14:33

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Planegg-Martinsried, 19. Juli 2012 - Die Tochtergesellschaften der telegate

AG gewinnen in den beiden ersten Klagen den Rechtsstreit mit der Deutschen

Telekom AG um Schadenersatz wegen überhöht in Rechnung gestellter

Datenkosten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Nichtzulassungsbeschwerden

der Deutschen Telekom in den beiden Schadenersatzprozessen der

Tochtergesellschaften datagate GmbH und telegate MEDIA AG abgewiesen. Die

am 13. April 2011 ergangenen Urteile des Oberlandesgerichts Düsseldorf

(Aktenzeichen des OLG Düsseldorf VI U 1/11, VI U 6/11) sind rechtskräftig.

Die Deutsche Telekom ist damit zum Ersatz des Schadens aufgrund überhöhter

Datenkosten von insgesamt rund 47 Mio. Euro inklusive Prozesszinsen an

telegate verpflichtet. Der Liquiditätszufluss aus beiden Klagen vermindert

sich noch um Steueraufwendungen und erfolgsabhängige Zahlungen. Das

Unternehmen geht davon aus, dass die Abweisung Signalwirkung auf die noch

ausstehende Entscheidung in der Klage der telegate AG hat. Hier hatte das

OLG Düsseldorf im Juni 2011 dem Unternehmen 41,3 Mio. Euro zuzüglich

Prozesszinsen zugesprochen.

Zur Prozesshistorie: Die telegate AG und ihre Tochtergesellschaften

datagate GmbH sowie telegate MEDIA AG haben die Deutsche Telekom in drei

Teilprozessen auf Schadenersatz wegen überhöht in Rechnung gestellter

Datenkosten in den Jahren 1997-2004 in Höhe von insgesamt 86,7 Mio. Euro

inklusive vorgerichtlicher Zinsen verklagt. Das OLG Düsseldorf hatte

bereits im Jahr 2007 in allen drei Verfahren Urteile zugunsten von telegate

erlassen. Die Urteile wurden 2009 durch den Bundesgerichtshof aufgehoben

und an das OLG Düsseldorf zur weiteren Verhandlung zurückverwiesen. Dieses

hatte in den zwei Klagen der Tochtergesellschaften datagate GmbH (Az VI

U1/11) sowie telegate MEDIA AG (Az VI U6/11) am 13. April 2011 Urteile

zugunsten von telegate verkündet. Die Klage der telegate AG (Az VI U2/11)

wurde am 8. Juni 2011 vom OLG weitgehend positiv für telegate entschieden.

Elio Schiavo, Vorstandsvorsitzender telegate AG, kommentiert: 'Endlich hat

der Bundesgerichtshof die Urteile des Oberlandesgerichts Düsseldorf und

damit auch unsere Rechtsauffassung endgültig bestätigt. Damit nimmt eine

nun schon acht Jahre andauernde juristische Streitigkeit ein für uns gutes

Ende. Wir sehen außerdem eine positive Signalwirkung der heutigen

Entscheidung auf die noch ausstehende Klage der telegate AG sowie die

weitergehenden Schadenersatzklagen gegen die Deutsche Telekom AG, die wir

mit guten Erfolgsaussichten weiter vorantreiben werden.'

In zwei weiteren Schadenersatzklagen (LG Köln, AZ 87 O 7/06, LG Köln AZ 81

O 332/06) fordern telegate und das Tochterunternehmen telegate MEDIA AG

Ersatz des durch die missbräuchlich überhöhten Datenkosten verursachten

weiteren Schadens in Höhe von bis zu 108 Mio. Euro von der Deutschen

Telekom.

Kontakt:

Jörg Kiveris

telegate AG

Head of Public Relations Department

Fraunhofer Str. 12a

82152 Planegg-Martinsried

Tel.: 089/ 8954-1188

Fax: 089/ 8954-1189

E-Mail: presse@telegate.com

http://www.telegate.com

http://twitter.com/telegate

http://www.youtube.com/telegateAG

Ende der Corporate News

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19.07.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: telegate AG

Fraunhofer Str. 12a

82152 Planegg-Martinsried

Deutschland

Telefon: +49 089 - 89 54 0

Fax: +49 089 - 89 54 10 10

E-Mail: info@telegate.de

Internet: www.telegate.com

ISIN: DE0005118806

WKN: 511880

Indizes: Prime All Share

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

München, Stuttgart





Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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