Commerzbank plant vollständige Rückzahlung der Stillen Einlagen von SoFFin und Allianz - Beteiligung des Bundes wird voraussichtlich unter 20 % des Grundkapitals sinken
DGAP-News: Commerzbank AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Commerzbank plant vollständige Rückzahlung der Stillen Einlagen von
SoFFin und Allianz - Beteiligung des Bundes wird voraussichtlich unter
20 % des Grundkapitals sinken
13.03.2013 / 11:10
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DIESE PRESSEMITTEILUNG BZW. DIE IN DIESER PRESSEMITTEILUNG ENTHALTENEN
INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR WEITERGABE IN BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN
STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN ODER AUSTRALIEN BESTIMMT.
- Vollständige Ablösung Stiller Einlagen des SoFFin (1,6 Mrd. Euro) und
der Allianz (750 Mio. Euro)
- Bezugsrechts-Kapitalerhöhung in Höhe von 2,5 Mrd. Euro;
Aktienzusammenlegung im Verhältnis 10:1
- Deutliche Verbesserung der Kapitalstruktur und Dividendenfähigkeit
- Common-Equity-Tier-1-Quote bei vollständiger Anwendung von Basel 3
steigt durch Transaktion auf 8,6 % (pro-forma per Ende 2012) nach 7,6 %
per Ende 2012
- Blessing: 'Mit der vollständigen Rückführung der Stillen Einlage des
SoFFin zahlen wir schneller als geplant all jene Bestandteile der
staatlichen Unterstützung zurück, die wir selbst ablösen können'
Die Commerzbank plant, die Stillen Einlagen des Sonderfonds
Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) über rund 1,6 Milliarden Euro sowie der
Allianz über 750 Millionen Euro vorzeitig komplett zurückzuführen. Hierzu
ist eine gemischte Bar-/Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrecht im Volumen von
2,5 Milliarden Euro vorgesehen. Die Kapitalerhöhung soll von der
ordentlichen Hauptversammlung der Commerzbank beschlossen werden, die auf
den 19. April 2013 vorgezogen wird. Nach Durchführung der Transaktion wird
der Anteil des SoFFin voraussichtlich auf unter 20 % von derzeit 25 % plus
eine Aktie sinken. Durch die Transaktion wird sich die Kapitalstruktur der
Commerzbank weiter deutlich verbessern. Die Common-Equity-Tier-1-Quote, die
bei vollständiger Anwendung von Basel 3 gelten würde, steigt durch die
Transaktion von 7,6 % per Ende 2012 auf 8,6 % (pro-forma per Ende 2012).
'Mit der vollständigen Rückführung der Stillen Einlagen des SoFFin zahlen
wir schneller als geplant all jene Bestandteile der staatlichen
Unterstützung zurück, die wir selbst ablösen können. Gleichzeitig
verbessern wir nachhaltig die Kapitalausstattung der Commerzbank unter
vollständiger Anwendung von Basel 3 und erhöhen die zukünftige
Ausschüttungsfähigkeit der Bank', sagte Martin Blessing, Vorsitzender des
Vorstands der Commerzbank. 'Die Unterstützung seitens der Politik und des
Steuerzahlers war während der Finanzkrise sehr wichtig für uns. Hierfür
bedanken wir uns nochmals ausdrücklich. Die Rückzahlung der Stillen Einlage
und die Verringerung des Aktienanteils markieren für uns den Einstieg in
den Ausstieg des Bundes bei der Commerzbank.'
Stille Einlage des SoFFin wird vollständig zurückgezahlt
Im Zuge der Finanzkrise hatte die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren
2008 und 2009 in zwei Schritten die Commerzbank mit Stillen Einlagen in
Höhe von 16,4 Milliarden Euro unterstützt. Davon hatte die Bank 2011
bereits 14,3 Milliarden Euro abgelöst zuzüglich einer Einmalzahlung von
1,03 Milliarden Euro. Mit der nun angekündigten Rückzahlung der
verbliebenen 1,6 Milliarden Euro werden die Stillen Einlagen des Bundes
komplett abgelöst. Zugleich erhält der SoFFin eine Einmalzahlung von rund
60 Millionen Euro.
Neben der Stillen Einlage hatte die Bundesrepublik Deutschland auch eine
Aktienbeteiligung an der Commerzbank erworben, so dass das Gesamtengagement
in der Bank rund 18,2 Milliarden Euro betrug. Nach der angekündigten
vollständigen Rückzahlung der Stillen Einlage werden davon inklusive
Bedienungen und Ausgleichszahlungen in Summe bereits rund 14,5 Milliarden
Euro oder rund 80 % zurückgezahlt worden sein. Damit hat die Commerzbank
alle von ihr zu beeinflussenden Bestandteile der staatlichen Unterstützung
abgelöst.
Die angekündigte Rückzahlung der Stillen Einlagen steht in vollem Einklang
mit dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung, wonach staatliche
Stützungsmaßnahmen unter Wahrung der Interessen der Steuerzahler nach
Ablauf der Krise zügig zurückgeführt werden sollen. Mit der angekündigten
Rückzahlung wird die Commerzbank die Stillen Einlagen jetzt schneller als
geplant zurückführen.
Commerzbank nutzt günstiges Kapitalmarktumfeld
Für die vorzeitige Ablösung der Stillen Einlagen beziehungsweise für die in
diesem Zusammenhang geplante Kapitalerhöhung nutzt die Commerzbank das
derzeit attraktive Kapitalmarktumfeld. Die damit verbundenen
Kapitalmaßnahmen bedürfen noch der Zustimmung der ordentlichen
Hauptversammlung der Commerzbank, deren Termin vom 22. Mai 2013 auf den 19.
April 2013 vorgezogen wird.
Im Einzelnen soll die Hauptversammlung über eine gemischte
Bar/Sach-Kapitalerhöhung in Höhe von 2,5 Milliarden Euro mit Bezugsrechten
für die bestehenden Aktionäre entscheiden. Durch die Bezugsrechte wird
sichergestellt, dass die Altaktionäre durch den Erwerb neuer Aktien ihren
Anteil an der Commerzbank stabil halten können. Darüber hinaus soll in der
Hauptversammlung über eine Kapitalherabsetzung durch die Zusammenlegung von
Aktien im Verhältnis 10:1 entschieden werden. Infolge der
Aktienzusammenlegung sinkt die Zahl der ausgegebenen Aktien vor der
Kapitalerhöhung auf 583 Millionen Stück von derzeit 5,83 Milliarden Stück.
Die Aktienzusammenlegung und anschließende Kapitalherabsetzung haben keinen
Einfluss auf die Höhe des bilanziellen Eigenkapitals der Commerzbank,
erhöhen jedoch die Transaktionssicherheit der Kapitalerhöhung. Die
vollständige Tagesordnung der Hauptversammlung, der auch der Wortlaut der
vorgeschlagenen Beschlüsse für die Kapitalmaßnahmen zu entnehmen ist, wird
am 18. März 2013 veröffentlicht.
Deutsche Bank, Citi und HSBC haben sich vorab verpflichtet, unter
marktüblichen Bedingungen das gesamte Volumen der Kapitalerhöhung von
insgesamt 2,5 Milliarden Euro zu übernehmen.
Die Durchführung der Kapitalerhöhung sowie der Bezugsrechtshandel sind für
den Zeitraum Mitte Mai bis Anfang Juni 2013 vorgesehen. Der Bezugspreis
soll mit einem marktgerechten Abschlag vom rechnerischen Aktienkurs ex
Bezugsrecht (TERP) am Tag der Festlegung des Bezugsverhältnisses
voraussichtlich Mitte Mai bestimmt werden. Über das Bezugsverhältnis sowie
die Zahl der auszugebenden Aktien und weitere Einzelheiten der
Kapitalerhöhung wird der Vorstand der Commerzbank mit Zustimmung des
Aufsichtsrats entscheiden. Die ausgegebenen neuen Aktien werden rückwirkend
ab dem 1. Januar 2013 voll dividendenberechtigt sein.
Der SoFFin unterstützt die Transaktion, indem er beabsichtigt, seine
Bezugsrechte voll auszuüben und entsprechend seiner Beteiligungsquote
Stille Einlagen in Höhe von rund 625 Millionen Euro in Aktien zu wandeln.
Das Bankenkonsortium wird zu Beginn der Bezugsperiode Commerzbank-Aktien im
Wert von rund 625 Millionen Euro aus dem Bestand des SoFFin in dessen
Auftrag bei Investoren platzieren. Damit soll sichergestellt werden, dass
der Verkaufserlös dem Volumen der für die Ausübung der Bezugsrechte
verwendeten Stillen Einlage entspricht. Dadurch nimmt der SoFFin an der
Kapitalerhöhung teil, ohne neues Kapital zu investieren.
Den Restbetrag seiner Stillen Einlage erhält der SoFFin aus dem
Emissionserlös der Barkapitalerhöhung zurückgezahlt. Werden wie geplant
einerseits Commerzbank-Aktien aus dem Bestand des SoFFin platziert und
andererseits die Bezugsrechte des SoFFin voll ausgeübt, sinkt der
Aktienanteil des SoFFin nach Abschluss der Transaktion voraussichtlich
unter 20 Prozent. SoFFin und Commerzbank beabsichtigen sich zu
verpflichten, für einen Zeitraum von 180 Tagen nach Abschluss der
Transaktion keine Aktien zu veräußern beziehungsweise zu emittieren.
Weitere Verbesserung der Kapitalausstattung
Die Commerzbank hat bereits in den vergangenen Jahren durch die
Einbehaltung von Gewinnen, den Abbau risikogewichteter Aktiva sowie
Kapitalmaßnahmen ihre Kapitalausstattung deutlich verbessert. Dies führt
dazu, dass die Bank per Ende Dezember 2012 mit 12,0 % Core-Tier-1-Quote
(gemäß Basel 2,5) die aktuellen regulatorischen Vorgaben mehr als erfüllt.
Analysten nehmen jedoch bereits heute den voraussichtlich erst ab 2019
gültigen Maßstab der vollständigen Anwendung von Basel 3 vielfach vorweg.
Durch die geplante Ablösung der Stillen Einlagen und die damit verbundene
Kapitalerhöhung würde diese Common-Equity-Tier-1-Quote bei angenommener
vollständiger Anwendung von Basel 3 von 7,6 % per Ende 2012 auf 8,6 %
(pro-forma per Ende 2012) nach der Transaktion steigen. 'Für uns hat die
Verbesserung unserer Kapitalausstattung höchste Priorität. Hierbei kommen
wir mit dieser Kapitalmaßnahme einen großen Schritt voran, sodass wir
früher als geplant bereits für Ende 2014 eine Common-Equity-Tier-1-Quote
von 9 % unter vollständiger Anwendung von Basel 3 anstreben. Zugleich
verbessern wir durch die komplette Ablösung der Stillen Einlagen von SoFFin
und Allianz und dem daraus resultierenden Wegfall der entsprechenden
Kuponzahlungen die künftige Dividendenfähigkeit der Commerzbank', sagte
Finanzvorstand Stephan Engels.
Verbesserung der Dividendenfähigkeit
Die Commerzbank sieht für ihre Aktionäre wesentliche Vorteile in der
vorzeitigen Ablösung der Stillen Einlagen. Durch den daraus resultierenden
Wegfall von entsprechenden Bedienungsansprüchen und Rückzahlungspflicht für
die Stillen Einlagen des SoFFin und der Allianz können Dividendenzahlungen
künftig früher möglich sein. Durch die Wahl einer
Bezugsrechts-Kapitalerhöhung wird darüber hinaus sichergestellt, dass die
Altaktionäre pro rata neue Aktien erwerben können und somit ihre Interessen
wahren und eine Verwässerung vermeiden können. Alternativ besteht für sie
die Möglichkeit, jene Bezugsrechte, die sie nicht nutzen möchten, zu
verkaufen und so eine finanzielle Kompensation für die entstehende
Verwässerung zu erhalten.
Commerzbank bietet Aktionären 'Spitzenausgleich' im Rahmen der
Aktienzusammenlegung an
Die Anzahl der ausstehenden Commerzbank-Aktien verringert sich durch die
geplante Aktienzusammenlegung auf ein Zehntel, während der Aktienkurs mit
dem Faktor Zehn multipliziert wird. Daher kommt es für die Aktionäre zu
keiner materiellen Veränderung durch die geplante Aktienzusammenlegung. Für
Aktionäre, deren aktuelle Zahl an Aktien nicht durch zehn teilbar ist,
bietet die Commerzbank den so genannten 'Spitzenausgleich' an. Der Aktionär
kann individuell entscheiden, ob er hierfür Aktienspitzen hinzukauft oder
abgibt. Die Commerzbank zahlt den Depotbanken hierfür die
Depotbankenprovision. Mit dieser aktionärsfreundlichen Lösung soll
sichergestellt sein, dass die Altaktionäre durch Aktienzusammenlegung und
Kapitalherabsetzung nicht finanziell belastet werden.
*****
Pressekontakt:
Richard Lips +49 69 136 22461
Armin Guhl +49 69 136 42764
Simon Steiner +49 69 136 46646
Über die Commerzbank
Die Commerzbank ist eine führende Bank in Deutschland und Polen. Auch
weltweit steht sie ihren Kunden als Partner der Wirtschaft in allen Märkten
zur Seite. Mit den Geschäftsbereichen Privatkunden, Mittelstandsbank,
Corporates & Markets und Central & Eastern Europe bietet sie ihren Privat-
und Firmenkunden sowie institutionellen Investoren die Bank- und
Kapitalmarktdienstleistungen an, die sie brauchen. Die Commerzbank verfügt
mit rund 1.200 Filialen über eines der dichtesten Filialnetze der deutschen
Privatbanken und betreut insgesamt fast 15 Millionen Privat- sowie 1
Million Geschäfts- und Firmenkunden. Im Jahr 2012 erwirtschaftete sie mit
durchschnittlich rund 56.000 Mitarbeitern Bruttoerträge von knapp 10
Milliarden Euro.
*****
Disclaimer
Diese Veröffentlichung dient Informationszwecken und stellt weder einen
Prospekt noch ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf oder
zur Zeichnung von Wertpapieren im Sinne der EU-Richtlinie 2003/71/EG dar.
Ein Angebot wird ausschließlich auf Basis eines von der COMMERZBANK AG im
Zusammenhang mit diesem Angebot zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts
erfolgen. Vorbehaltlich der Billigung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht wird ein solcher Wertpapierprospekt bei der
COMMERZBANK AG (Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), 60311 Frankfurt am Main) und
auf der Webseite der COMMERZBANK AG unter www.commerzbank.com kostenfrei
erhältlich sein. Die Wertpapiere werden ausschließlich auf Grundlage des
von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten
Prospekts angeboten.
Diese Pressemitteilung ist kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung
zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nur nach vorheriger
Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in
derzeit gültiger Fassung (der 'Securities Act') oder ohne vorherige
Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf
angeboten werden. Hierin erwähnte Wertpapiere der COMMERZBANK AG sind nicht
und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Bestimmungen des U.S. Securities
Act oder den Gesetzen des jeweiligen Bundesstaates registriert und dürfen
daher nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika angeboten oder verkauft
werden, es sei denn sie werden gemäß einer Ausnahme von den
Registrierungserfordernissen des U.S. Securities Act oder den Gesetzen des
jeweiligen Bundesstaates oder im Rahmen einer Transaktion, die nicht
Gegenstand dieser Gesetze ist, angeboten und verkauft. Die COMMERZBANK AG
beabsichtigt nicht, das Angebot oder einen Teil davon in den Vereinigten
Staaten von Amerika zu registrieren oder ein öffentliches Angebot in den
Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen. Diese Mitteilung ist nur
gerichtet an (I) Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs oder (II)
professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in derzeit gültiger
Fassung (die 'Verordnung') fallen oder (III) 'high net worth companies' und
andere Personen, die von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Verordnung erfasst
sind und an die sie rechtmäßig gerichtet werden kann (alle solche Personen
im Folgenden 'Relevante Personen' genannt). Jede Person, die keine
Relevante Person ist, darf nicht aufgrund dieser Mitteilung oder ihres
Inhalts tätig werden oder auf diese vertrauen. Jede Investition oder
Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur
Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen
unternommen.
Diese Mitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen. Dabei handelt
es sich um Aussagen, die keine Tatsachen der Vergangenheit beschreiben.
Solche Aussagen in dieser Mitteilung betreffen die erwartete zukünftige
Geschäftsentwicklung der Commerzbank, erwartete Effizienzgewinne und
Synergien, erwartete Wachstumsperspektiven und sonstige Chancen für eine
Wertsteigerung der Commerzbank sowie die erwarteten zukünftigen
finanziellen Ergebnisse, Restrukturierungskosten und sonstige
Finanzentwicklungen und -angaben. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen
basieren auf aktuellen Erwartungen, Schätzungen und Prognosen des
Vorstands. Sie sind von einer Reihe von Annahmen abhängig und unterliegen
bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die
dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen
wesentlich von jenen abweichen, die durch diese in die Zukunft gerichteten
Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Solche Faktoren sind etwa die
Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, in Polen, im sonstigen Europa
und in anderen Regionen, in denen die Commerzbank einen erheblichen Teil
ihrer Erträge aus dem Wertpapierhandel erzielt und einen erheblichen Teil
ihrer Vermögenswerte hält, die Preisentwicklung von Vermögenswerten und
Entwicklung von Marktvolatilitäten, insbesondere aufgrund der andauernden
europäischen Schuldenkrise, der mögliche Ausfall von Kreditnehmern oder
Kontrahenten von Handelsgeschäften, die Umsetzung ihrer strategischen
Initiativen zur Verbesserung des Geschäftsmodells, insbesondere die
Reduzierung des Public Finance-Portfolios im Segment Privatkunden, die
Verlässlichkeit ihrer Grundsätze, Verfahren und Methoden zum
Risikomanagement, Risiken aufgrund regulatorischer Änderungen sowie andere
Risiken. In die Zukunft gerichtete Aussagen gelten deshalb nur an dem Tag,
an dem sie gemacht werden. Die Commerzbank ist nicht verpflichtet, die in
dieser Mitteilung enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen
periodisch auf den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um Ereignisse
oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum dieser Mitteilung
eintreten.
Kontakt:
Commerzbank AG
Pressestelle
Tel.: +49 69 136 - 22830
Email: pressestelle@commerzbank.com
Ende der Corporate News
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13.03.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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203715 13.03.2013
DGAP-News: Commerzbank AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Commerzbank plant vollständige Rückzahlung der Stillen Einlagen von
SoFFin und Allianz - Beteiligung des Bundes wird voraussichtlich unter
20 % des Grundkapitals sinken
13.03.2013 / 11:10
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DIESE PRESSEMITTEILUNG BZW. DIE IN DIESER PRESSEMITTEILUNG ENTHALTENEN
INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR WEITERGABE IN BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN
STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN ODER AUSTRALIEN BESTIMMT.
- Vollständige Ablösung Stiller Einlagen des SoFFin (1,6 Mrd. Euro) und
der Allianz (750 Mio. Euro)
- Bezugsrechts-Kapitalerhöhung in Höhe von 2,5 Mrd. Euro;
Aktienzusammenlegung im Verhältnis 10:1
- Deutliche Verbesserung der Kapitalstruktur und Dividendenfähigkeit
- Common-Equity-Tier-1-Quote bei vollständiger Anwendung von Basel 3
steigt durch Transaktion auf 8,6 % (pro-forma per Ende 2012) nach 7,6 %
per Ende 2012
- Blessing: 'Mit der vollständigen Rückführung der Stillen Einlage des
SoFFin zahlen wir schneller als geplant all jene Bestandteile der
staatlichen Unterstützung zurück, die wir selbst ablösen können'
Die Commerzbank plant, die Stillen Einlagen des Sonderfonds
Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) über rund 1,6 Milliarden Euro sowie der
Allianz über 750 Millionen Euro vorzeitig komplett zurückzuführen. Hierzu
ist eine gemischte Bar-/Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrecht im Volumen von
2,5 Milliarden Euro vorgesehen. Die Kapitalerhöhung soll von der
ordentlichen Hauptversammlung der Commerzbank beschlossen werden, die auf
den 19. April 2013 vorgezogen wird. Nach Durchführung der Transaktion wird
der Anteil des SoFFin voraussichtlich auf unter 20 % von derzeit 25 % plus
eine Aktie sinken. Durch die Transaktion wird sich die Kapitalstruktur der
Commerzbank weiter deutlich verbessern. Die Common-Equity-Tier-1-Quote, die
bei vollständiger Anwendung von Basel 3 gelten würde, steigt durch die
Transaktion von 7,6 % per Ende 2012 auf 8,6 % (pro-forma per Ende 2012).
'Mit der vollständigen Rückführung der Stillen Einlagen des SoFFin zahlen
wir schneller als geplant all jene Bestandteile der staatlichen
Unterstützung zurück, die wir selbst ablösen können. Gleichzeitig
verbessern wir nachhaltig die Kapitalausstattung der Commerzbank unter
vollständiger Anwendung von Basel 3 und erhöhen die zukünftige
Ausschüttungsfähigkeit der Bank', sagte Martin Blessing, Vorsitzender des
Vorstands der Commerzbank. 'Die Unterstützung seitens der Politik und des
Steuerzahlers war während der Finanzkrise sehr wichtig für uns. Hierfür
bedanken wir uns nochmals ausdrücklich. Die Rückzahlung der Stillen Einlage
und die Verringerung des Aktienanteils markieren für uns den Einstieg in
den Ausstieg des Bundes bei der Commerzbank.'
Stille Einlage des SoFFin wird vollständig zurückgezahlt
Im Zuge der Finanzkrise hatte die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren
2008 und 2009 in zwei Schritten die Commerzbank mit Stillen Einlagen in
Höhe von 16,4 Milliarden Euro unterstützt. Davon hatte die Bank 2011
bereits 14,3 Milliarden Euro abgelöst zuzüglich einer Einmalzahlung von
1,03 Milliarden Euro. Mit der nun angekündigten Rückzahlung der
verbliebenen 1,6 Milliarden Euro werden die Stillen Einlagen des Bundes
komplett abgelöst. Zugleich erhält der SoFFin eine Einmalzahlung von rund
60 Millionen Euro.
Neben der Stillen Einlage hatte die Bundesrepublik Deutschland auch eine
Aktienbeteiligung an der Commerzbank erworben, so dass das Gesamtengagement
in der Bank rund 18,2 Milliarden Euro betrug. Nach der angekündigten
vollständigen Rückzahlung der Stillen Einlage werden davon inklusive
Bedienungen und Ausgleichszahlungen in Summe bereits rund 14,5 Milliarden
Euro oder rund 80 % zurückgezahlt worden sein. Damit hat die Commerzbank
alle von ihr zu beeinflussenden Bestandteile der staatlichen Unterstützung
abgelöst.
Die angekündigte Rückzahlung der Stillen Einlagen steht in vollem Einklang
mit dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung, wonach staatliche
Stützungsmaßnahmen unter Wahrung der Interessen der Steuerzahler nach
Ablauf der Krise zügig zurückgeführt werden sollen. Mit der angekündigten
Rückzahlung wird die Commerzbank die Stillen Einlagen jetzt schneller als
geplant zurückführen.
Commerzbank nutzt günstiges Kapitalmarktumfeld
Für die vorzeitige Ablösung der Stillen Einlagen beziehungsweise für die in
diesem Zusammenhang geplante Kapitalerhöhung nutzt die Commerzbank das
derzeit attraktive Kapitalmarktumfeld. Die damit verbundenen
Kapitalmaßnahmen bedürfen noch der Zustimmung der ordentlichen
Hauptversammlung der Commerzbank, deren Termin vom 22. Mai 2013 auf den 19.
April 2013 vorgezogen wird.
Im Einzelnen soll die Hauptversammlung über eine gemischte
Bar/Sach-Kapitalerhöhung in Höhe von 2,5 Milliarden Euro mit Bezugsrechten
für die bestehenden Aktionäre entscheiden. Durch die Bezugsrechte wird
sichergestellt, dass die Altaktionäre durch den Erwerb neuer Aktien ihren
Anteil an der Commerzbank stabil halten können. Darüber hinaus soll in der
Hauptversammlung über eine Kapitalherabsetzung durch die Zusammenlegung von
Aktien im Verhältnis 10:1 entschieden werden. Infolge der
Aktienzusammenlegung sinkt die Zahl der ausgegebenen Aktien vor der
Kapitalerhöhung auf 583 Millionen Stück von derzeit 5,83 Milliarden Stück.
Die Aktienzusammenlegung und anschließende Kapitalherabsetzung haben keinen
Einfluss auf die Höhe des bilanziellen Eigenkapitals der Commerzbank,
erhöhen jedoch die Transaktionssicherheit der Kapitalerhöhung. Die
vollständige Tagesordnung der Hauptversammlung, der auch der Wortlaut der
vorgeschlagenen Beschlüsse für die Kapitalmaßnahmen zu entnehmen ist, wird
am 18. März 2013 veröffentlicht.
Deutsche Bank, Citi und HSBC haben sich vorab verpflichtet, unter
marktüblichen Bedingungen das gesamte Volumen der Kapitalerhöhung von
insgesamt 2,5 Milliarden Euro zu übernehmen.
Die Durchführung der Kapitalerhöhung sowie der Bezugsrechtshandel sind für
den Zeitraum Mitte Mai bis Anfang Juni 2013 vorgesehen. Der Bezugspreis
soll mit einem marktgerechten Abschlag vom rechnerischen Aktienkurs ex
Bezugsrecht (TERP) am Tag der Festlegung des Bezugsverhältnisses
voraussichtlich Mitte Mai bestimmt werden. Über das Bezugsverhältnis sowie
die Zahl der auszugebenden Aktien und weitere Einzelheiten der
Kapitalerhöhung wird der Vorstand der Commerzbank mit Zustimmung des
Aufsichtsrats entscheiden. Die ausgegebenen neuen Aktien werden rückwirkend
ab dem 1. Januar 2013 voll dividendenberechtigt sein.
Der SoFFin unterstützt die Transaktion, indem er beabsichtigt, seine
Bezugsrechte voll auszuüben und entsprechend seiner Beteiligungsquote
Stille Einlagen in Höhe von rund 625 Millionen Euro in Aktien zu wandeln.
Das Bankenkonsortium wird zu Beginn der Bezugsperiode Commerzbank-Aktien im
Wert von rund 625 Millionen Euro aus dem Bestand des SoFFin in dessen
Auftrag bei Investoren platzieren. Damit soll sichergestellt werden, dass
der Verkaufserlös dem Volumen der für die Ausübung der Bezugsrechte
verwendeten Stillen Einlage entspricht. Dadurch nimmt der SoFFin an der
Kapitalerhöhung teil, ohne neues Kapital zu investieren.
Den Restbetrag seiner Stillen Einlage erhält der SoFFin aus dem
Emissionserlös der Barkapitalerhöhung zurückgezahlt. Werden wie geplant
einerseits Commerzbank-Aktien aus dem Bestand des SoFFin platziert und
andererseits die Bezugsrechte des SoFFin voll ausgeübt, sinkt der
Aktienanteil des SoFFin nach Abschluss der Transaktion voraussichtlich
unter 20 Prozent. SoFFin und Commerzbank beabsichtigen sich zu
verpflichten, für einen Zeitraum von 180 Tagen nach Abschluss der
Transaktion keine Aktien zu veräußern beziehungsweise zu emittieren.
Weitere Verbesserung der Kapitalausstattung
Die Commerzbank hat bereits in den vergangenen Jahren durch die
Einbehaltung von Gewinnen, den Abbau risikogewichteter Aktiva sowie
Kapitalmaßnahmen ihre Kapitalausstattung deutlich verbessert. Dies führt
dazu, dass die Bank per Ende Dezember 2012 mit 12,0 % Core-Tier-1-Quote
(gemäß Basel 2,5) die aktuellen regulatorischen Vorgaben mehr als erfüllt.
Analysten nehmen jedoch bereits heute den voraussichtlich erst ab 2019
gültigen Maßstab der vollständigen Anwendung von Basel 3 vielfach vorweg.
Durch die geplante Ablösung der Stillen Einlagen und die damit verbundene
Kapitalerhöhung würde diese Common-Equity-Tier-1-Quote bei angenommener
vollständiger Anwendung von Basel 3 von 7,6 % per Ende 2012 auf 8,6 %
(pro-forma per Ende 2012) nach der Transaktion steigen. 'Für uns hat die
Verbesserung unserer Kapitalausstattung höchste Priorität. Hierbei kommen
wir mit dieser Kapitalmaßnahme einen großen Schritt voran, sodass wir
früher als geplant bereits für Ende 2014 eine Common-Equity-Tier-1-Quote
von 9 % unter vollständiger Anwendung von Basel 3 anstreben. Zugleich
verbessern wir durch die komplette Ablösung der Stillen Einlagen von SoFFin
und Allianz und dem daraus resultierenden Wegfall der entsprechenden
Kuponzahlungen die künftige Dividendenfähigkeit der Commerzbank', sagte
Finanzvorstand Stephan Engels.
Verbesserung der Dividendenfähigkeit
Die Commerzbank sieht für ihre Aktionäre wesentliche Vorteile in der
vorzeitigen Ablösung der Stillen Einlagen. Durch den daraus resultierenden
Wegfall von entsprechenden Bedienungsansprüchen und Rückzahlungspflicht für
die Stillen Einlagen des SoFFin und der Allianz können Dividendenzahlungen
künftig früher möglich sein. Durch die Wahl einer
Bezugsrechts-Kapitalerhöhung wird darüber hinaus sichergestellt, dass die
Altaktionäre pro rata neue Aktien erwerben können und somit ihre Interessen
wahren und eine Verwässerung vermeiden können. Alternativ besteht für sie
die Möglichkeit, jene Bezugsrechte, die sie nicht nutzen möchten, zu
verkaufen und so eine finanzielle Kompensation für die entstehende
Verwässerung zu erhalten.
Commerzbank bietet Aktionären 'Spitzenausgleich' im Rahmen der
Aktienzusammenlegung an
Die Anzahl der ausstehenden Commerzbank-Aktien verringert sich durch die
geplante Aktienzusammenlegung auf ein Zehntel, während der Aktienkurs mit
dem Faktor Zehn multipliziert wird. Daher kommt es für die Aktionäre zu
keiner materiellen Veränderung durch die geplante Aktienzusammenlegung. Für
Aktionäre, deren aktuelle Zahl an Aktien nicht durch zehn teilbar ist,
bietet die Commerzbank den so genannten 'Spitzenausgleich' an. Der Aktionär
kann individuell entscheiden, ob er hierfür Aktienspitzen hinzukauft oder
abgibt. Die Commerzbank zahlt den Depotbanken hierfür die
Depotbankenprovision. Mit dieser aktionärsfreundlichen Lösung soll
sichergestellt sein, dass die Altaktionäre durch Aktienzusammenlegung und
Kapitalherabsetzung nicht finanziell belastet werden.
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Die Commerzbank ist eine führende Bank in Deutschland und Polen. Auch
weltweit steht sie ihren Kunden als Partner der Wirtschaft in allen Märkten
zur Seite. Mit den Geschäftsbereichen Privatkunden, Mittelstandsbank,
Corporates & Markets und Central & Eastern Europe bietet sie ihren Privat-
und Firmenkunden sowie institutionellen Investoren die Bank- und
Kapitalmarktdienstleistungen an, die sie brauchen. Die Commerzbank verfügt
mit rund 1.200 Filialen über eines der dichtesten Filialnetze der deutschen
Privatbanken und betreut insgesamt fast 15 Millionen Privat- sowie 1
Million Geschäfts- und Firmenkunden. Im Jahr 2012 erwirtschaftete sie mit
durchschnittlich rund 56.000 Mitarbeitern Bruttoerträge von knapp 10
Milliarden Euro.
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Zusammenhang mit diesem Angebot zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts
erfolgen. Vorbehaltlich der Billigung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht wird ein solcher Wertpapierprospekt bei der
COMMERZBANK AG (Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), 60311 Frankfurt am Main) und
auf der Webseite der COMMERZBANK AG unter www.commerzbank.com kostenfrei
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von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten
Prospekts angeboten.
Diese Pressemitteilung ist kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung
zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nur nach vorheriger
Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in
derzeit gültiger Fassung (der 'Securities Act') oder ohne vorherige
Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf
angeboten werden. Hierin erwähnte Wertpapiere der COMMERZBANK AG sind nicht
und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Bestimmungen des U.S. Securities
Act oder den Gesetzen des jeweiligen Bundesstaates registriert und dürfen
daher nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika angeboten oder verkauft
werden, es sei denn sie werden gemäß einer Ausnahme von den
Registrierungserfordernissen des U.S. Securities Act oder den Gesetzen des
jeweiligen Bundesstaates oder im Rahmen einer Transaktion, die nicht
Gegenstand dieser Gesetze ist, angeboten und verkauft. Die COMMERZBANK AG
beabsichtigt nicht, das Angebot oder einen Teil davon in den Vereinigten
Staaten von Amerika zu registrieren oder ein öffentliches Angebot in den
Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen. Diese Mitteilung ist nur
gerichtet an (I) Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs oder (II)
professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in derzeit gültiger
Fassung (die 'Verordnung') fallen oder (III) 'high net worth companies' und
andere Personen, die von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Verordnung erfasst
sind und an die sie rechtmäßig gerichtet werden kann (alle solche Personen
im Folgenden 'Relevante Personen' genannt). Jede Person, die keine
Relevante Person ist, darf nicht aufgrund dieser Mitteilung oder ihres
Inhalts tätig werden oder auf diese vertrauen. Jede Investition oder
Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur
Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen
unternommen.
Diese Mitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen. Dabei handelt
es sich um Aussagen, die keine Tatsachen der Vergangenheit beschreiben.
Solche Aussagen in dieser Mitteilung betreffen die erwartete zukünftige
Geschäftsentwicklung der Commerzbank, erwartete Effizienzgewinne und
Synergien, erwartete Wachstumsperspektiven und sonstige Chancen für eine
Wertsteigerung der Commerzbank sowie die erwarteten zukünftigen
finanziellen Ergebnisse, Restrukturierungskosten und sonstige
Finanzentwicklungen und -angaben. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen
basieren auf aktuellen Erwartungen, Schätzungen und Prognosen des
Vorstands. Sie sind von einer Reihe von Annahmen abhängig und unterliegen
bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die
dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen
wesentlich von jenen abweichen, die durch diese in die Zukunft gerichteten
Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Solche Faktoren sind etwa die
Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, in Polen, im sonstigen Europa
und in anderen Regionen, in denen die Commerzbank einen erheblichen Teil
ihrer Erträge aus dem Wertpapierhandel erzielt und einen erheblichen Teil
ihrer Vermögenswerte hält, die Preisentwicklung von Vermögenswerten und
Entwicklung von Marktvolatilitäten, insbesondere aufgrund der andauernden
europäischen Schuldenkrise, der mögliche Ausfall von Kreditnehmern oder
Kontrahenten von Handelsgeschäften, die Umsetzung ihrer strategischen
Initiativen zur Verbesserung des Geschäftsmodells, insbesondere die
Reduzierung des Public Finance-Portfolios im Segment Privatkunden, die
Verlässlichkeit ihrer Grundsätze, Verfahren und Methoden zum
Risikomanagement, Risiken aufgrund regulatorischer Änderungen sowie andere
Risiken. In die Zukunft gerichtete Aussagen gelten deshalb nur an dem Tag,
an dem sie gemacht werden. Die Commerzbank ist nicht verpflichtet, die in
dieser Mitteilung enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen
periodisch auf den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um Ereignisse
oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum dieser Mitteilung
eintreten.
Kontakt:
Commerzbank AG
Pressestelle
Tel.: +49 69 136 - 22830
Email: pressestelle@commerzbank.com
Ende der Corporate News
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13.03.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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203715 13.03.2013